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Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben - audruckfähiges Musterdokument

Verfasst: 16.01.2017, 21:48
von Schorsch
Hallo,

um sich rechtsverbindlich absichern zu können z.B. bei Krankenhaubehandlungen sollte man schriftlich auch eine Patientenverfügung verfassen. Auch bei Behandlungen im Krankenhaus sollte dieses Dokument immer schriftlich dokumentiert werden. Dann erst hat man eine absolute Rechtswirksamkeit. Hier in diesem Thema sollen dazu Mustervorlagen erstellt werden:

Patientenverfügung

Hiermit erkläre ich, dass ich im Falle einer Hospitalisierung folgende Medikamente selbst unter Lebensgefahr ablehne:

Sämtliche Antibiotika aus der Gruppe der Fluorchinolone, die intravenös, oral oder äusserlich (Augen-, Ohrentropfen, Salben) verabreicht werden können. Dazu gehören namentlich die folgenden Medikamente ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

Alatrofloxacin
Amifloxacin
Balofloxacin - Balofox; Bazucin
Besifloxacin - Besivance (ophthalmic)
Ciprofloxacin – Cipro
Clinafloxacin
Delafloxacin
Fleroxacin -
Levofloxacin - Levaquin and Tavanic, Oftaquix, Quixin, Iquix
Lomefloxacin
Moxafloxacin - Avelox
Nadifloxacin
Norfloxacin - Noroxin.
Ofloxacin - Floxin. Occuflox
Rufloxacin - Ruflox, Monos, Qari, Tebraxin, Uroflox, Uroclar
Sitafloxacin - DU-6859a
Sparfloxacin - Zagam and Zagam Respipac. Temafloxacin –
Omniflo
Osufloxacin

Sämtliche Antibiotika aus der Gruppe der Chinolone, die intravenös, oral oder äusserlich verabreicht werden können.

Die oben genannten Medikamente können bei mir irreversible Schäden und Psychosen zufügen.

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 28.01.2017, 16:17
von Wolfgang
Hallo zusammen,

anhängig mein sheet für den Fall einer Krankenhaus-oder notärztlichen Behandlung.
Dies ist meinerseits vorab unterschrieben und liegt für den Fall der Fälle an einem meiner Frau bekannten Platz.
Ich habe an Chinolonen nur die noch zugelassenen mir bekannten aufgenommen und nicht diejenigen, die schon vom Markt sind oder in D nicht zugelassen sind. Ferner habe ich andere Gruppen mit auf der anti-Liste, die ich ebenfalls auch nicht einnehmen würde.

Viele Grüße
Wolfgang
Patientenverfügung medikamentöser Verabreichungen.pdf
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Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 28.01.2017, 19:29
von Schorsch
Hallo Wolfgang,

Danke für die Vorlage. Könntest du die aber als Blanko ausgefüllt einstellen ? Dann kanns jeder hier dowloaden und selbst ausfüllen.

Danke dir !

Gruß Schorsch

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 28.01.2017, 20:31
von Silram
Danke Schorsch!

Das ist eine gute Idee! Hab es mir auch gleich in die Patientenverfügung geschrieben.

Alles Gute! Silram

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 29.01.2017, 15:03
von Wolfgang
Hallo zusammen,

anhängig das entsprechende word-doc, in dem Namen, Adresse und Datum angepasst werden müssen. Ferner muss sich jeder selbst im klaren darüber sein welche Antiobiotika noch mit aufgeführt sind, bei mir sind es einige, welche ich auch nicht nehmen würde.

Alles Gute
Wolfgang

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 29.01.2017, 20:17
von Schorsch
Hallo Wolfgang,

Danke. Wieso hast du auch Markolide auf der roten Liste ?
Ich habe damals etwas länger vor Flox Roxthromycin bekommen und damit auch keine super Erfahrungen.
Hatte bis Dato nie Problem bei AB aber hier hatte ich schon Durchfall 1-2 Wochen. Was ich sonst nie hatte. Ist halt alles nix im Vergleich zu Flox...Handgranate vs. A-Bombe...

Gruß Schorsch

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 31.01.2017, 09:29
von Wolfgang
Hallo Schorsch,

Makrolide bzw. das gängigste Azi würde ich aus folgendem Grund niemals einnehmen:

Erkrankungen des Ohrs und des Labyrinths

Häufig: Taubheit
Gelegentlich: Beeinträchtigungen des Hörvermögens, Tinnitus
Selten: Es wurde beschrieben, dass Makrolid-Antibiotika Schädigungen des Gehörs verursachen. Bei einigen mit Azithromycin behandelten Patienten wurde über Hörverlust und Schwindel berichtet. Viele dieser Fälle betreffen experimentelle Studien, in denen Azithromycin in hohen Dosen über längere Zeiträume angewendet wurde. Den verfügbaren Nachsorgeberichten zufolge war die Mehrzahl dieser Probleme jedoch reversibel.


Da hab ich nun gar keine Lust drauf und die Angabe "Häufig Taubheit" finde ich einfach nur erschreckend, wohlwissend, dass häufig eben dann auch MINDESTENS häufig bedeutet und das besänftigende Geschwalle über Reversibilität VERFÜGBARER Berichte nehme ich nicht ernst, kommen die Irreversiblen in den Schredder sind eben nur die GUTEN Berichte verfügbar, so einfach ist das!......seit einigen Jahren findet man die Rubrik "Verlust des Gehörs" ja auch offiziell in den fachinfos der FC........

Insofern und allerdings stehen FC nicht ohne Grund ganz oben, FC machen ja allzu oft nicht mal eben nur einen Teil in dir kaputt; ich würde es mal so ausdrücken: FC wirken nachhaltig umfassend...........

VG
Wolfgang

Re: Rechtliche Absicherung - Ablehnung erneuter FC Gaben

Verfasst: 31.01.2017, 21:04
von Schorsch
Hallo Wolfgang,

das beste ist sowieso grundsätzlich auf AB verzichten. Sollte das nicht möglich sein, sind wohl die altgedienten Gruppen von Penicillin / Beta-Lactam etc. am unkritischsten. Umso älter und unexotischer ein AB ist, umso sicherer kommt es mir vor. Ich traue den neueren Gruppen und dazu gehören auch die Makrolide auch nicht unbedingt. Azithromycin hatte ich vor Flox auch schon mal bekommen und zumindest in direktem Zusammenhang der Einnahme gut vertragen. Wie ABs grundsätzlich langfristig auf Mikrobiom und Körper wirken ist ja alles nicht wirklich abgrenzbar.

Gruß Schorsch