Hallo Schorsch,
die Beratungsstelle kann man bei allen Gesundheitsfragen kostenlos und (zu den Sprechzeiten) ohne Terminvereinbarung in Anspruch nehmen.
Es ist jedoch keine spezielle „Fluorchinolone-Opfer-Beratungsstelle“!
Beraten wird man von Sozialpädagogen, die mit der Materie Arzthaftung, chronische Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit usw. vertraut sind.
Ich könnte mir vorstellen, dass viele Betroffene dort erstmals Gehör finden und sich aussprechen können.
In erster Linie erhält man dort Informationsmaterialien (Selbsthilfegruppen, Vorgehensweise bei rechtlichen Auseinandersetzungen usw.) und Adressen (z.B. Listen von Rechtsanwälten – Medizinrecht) zu verschiedenen Themen (z.B. Was mache ich, wenn ich keine Rechtsschutzversicherung habe?).
Allerdings muss man sich z. B. die Adressenlisten selbst „abholen“. Kein Versand per Mail!
Die Broschüre "Patientenrechte - Ärztepflichten" kann zum Preis von 3,- Euro von der Homepage heruntergeladen werden:
http://www.gl-m.de/index.php?id=36Patientenstellen
... bieten unabhängige Beratung im Gesundheitswesen.
... informieren, beraten und unterstützen Ratsuchende kostenlos.
... arbeiten mit qualifizierten MitarbeiterInnen, die psychosoziale, gesundheitsrechtliche und gesundheitliche Kompetenzen aufweisen.
... werden finanziert aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, städtischen Zuschüssen und Projektfördermitteln.
... sind Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen BAGP. Hier werden Beratungsstandards erarbeitet, das politische Vorgehen abgestimmt und die Patientenbeteiligung mitorganisiert.
Quelle: http://www.gl-m.de/index.php?id=34
Selbstverständlich kann man sich dort auch individuell persönlich beraten lassen.
So habe ich z.B. erfahren, dass es Gerichte geben soll, die, aus verschiedenen Gründen, ein Gutachten der Ärztekammer (siehe Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen der jeweiligen Landesärztekammer) angeblich anders gewichten, als ein Gutachten des MDK…
Patientenberatung ist mehr als Informationsvermittlung...
Unser Angebot:
• Orientierungshilfe und Wegweisung im Gesundheitswesen
• Aufklärung über Patientenrechte
• Beratung und Hilfe bei Beschwerden über Mängel in der Gesundheitsversorgung, über Ärzte und Krankenkassen
• Unterstützung bei einem Verdacht auf Behandlungsfehler
• Vermittlung von Betroffenenkontakten
• Vorträge zu Patientenrechten, Zahnersatz, Individuellen Gesundheitsleistungen, u.a.
• Teilnahme an und Unterstützung von Arbeitsgruppen
• Neben der persönlichen Beratung werden verschiedene Broschüren bereitgestellt
Quelle: http://www.gl-m.de/index.php?id=34Beste Grüße
Rosanna