Ein Hallo an die interessierten dieses Themas.
Vorweg möchte ich mich entschuldigen, das ich mich erst jetzt zu diesem -mir persönlich- sehr wichtigen Thema melde, aber irgendwie nimmt mich meine Arbeit -also der eigentliche Job- so hart dran momentan, das ich wenig Zeit habe. Sorry.
Nur mal aus meiner Sicht. Ein Selbsthilfeverein, eingetragen als "eV" empfinde ich als unbedingt anstrebenswert. Schorsch hat schon die wichtigsten Gründe genannt.
Wichtig ist die vor dem Amtsgericht gewählte Form. Hier ist ein gemeinnütziger Verein mit einem gewähltem Vorstand, der aus mind. drei Personen bestehen muss die am sinnvollsten Lösung. Wohlgemerkt als "nicht wirtschaftlicher Verein".
Hat man diesen Status, kann man als juristische Person agieren. Und das ist der Hauptgrund für die Gründung eines Selbsthilfevereins. Man hat Rechte, aber auch Pflichten und man muss eine Satzung erstellen.
Wichtig auch ist wie Schorsch schon schrieb die Außenwahrnehmung und die Möglichkeiten einer solchen Wahrnehmung. In meinen Augen wird man auch nur wahrgenommen, wenn man einen gewissen Status hat. Eine Satzung und Vorstand ist für die Außenwahrnehmung elementar. Wenn man mal schaut, dann sind es immer wieder Vereine die in den Medien zitiert werden, oder zumindest ähnliche Formen.
Der Weg zum eV mag etwas steinig sein, aber wenn das erst mal geschafft ist, dann würden alle davon profitieren.
Auch der Aspekt von möglichen Fördergeldern ist sicher nicht zu unterschätzen, denn ein Verein kostet natürlich auch in der Verwaltung der Mitglieder und etwaigen Aktionen Geld.
Zum finanziellen generell, weil danach gefragt wurde. Die Kosten trage ich, wie Schorsch schon schrieb und bewegen sich momentan noch mtl. im zweistelligen Bereich. Die Kosten für Domain und Hosting sind da eher zu vernachlässigen. Zu Buche schlagen die Marketingmaßnahmen, um in Google auch nur halbwegs gut gelistet zu sein, ist dies leider notwendig...und spätestens jetzt sollte einigen klar sein, warum google zu reich ist
Die Marketingkampagnen streue ich temporär und nicht dauerhaft, das wäre nicht finanzierbar. Dies wäre allerdings mittelfristig notwendig und hier kommen dann wieder evtl. Fördergelder, Spenden und Mitgliedsbeiträge zum tragen um das ganze wirklich so betreiben zu wollen wie notwendig.
Es muss sich vorab ersteinmal ein Personenkreis in Anzahl von mind. sieben Mitglieder gefunden werden, die sich zumindest in der Gründungsphase für 12-24 Monate binden. Erst dann kann man überhaupt dieses Thema angehen und hat die rechtliche Möglichkeit einen Verein zu gründen.
Vielleicht mal dieses hier zitiert, um den e.V. zu unterstreichen:
Trotz dieser starren Vorgaben, die nicht disponibel sind, hat sich die Rechtsform
des Vereins in der gemeinschaftlichen Selbsthilfe bewährt, bietet sie
doch folgende Vorteile:
Im Gegensatz zur Gesellschaft des bürgerlichen Rechts sind die Aufgaben der
Beteiligten klar verteilt. Der gewählte Vorstand hat seine Funktionen bis zu
seiner förmlichen Ablösung auszuüben. Die „einfachen“ Vereinsmitglieder
sind aus der Pflicht und haften für keinerlei Handlungen des Vereins. Wird der
Verein von einem Dritten in Anspruch genommen, sei es, weil er einen Vertrag
nicht erfüllt oder dessen Rechte verletzt haben sollte, ist grundsätzlich die juristische
Person „Verein“ zu verklagen. Das einzelne Vereinsmitglied kann
weder als Person noch mit seinem Vermögen herangezogen werden.
Aus dieser Grundkonstellation heraus ergeben sich weitere Sachverhalte:
– Die Eröffnung eines Bankkontos nur auf den Namen des Vereins impliziert
keine Schwierigkeiten. Der Verein als juristische Person erhält problemlos ein
eigenes Konto, das völlig getrennt von den Vermögensmassen der einzelnen
Mitglieder geführt wird. Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus können ein
Lied davon singen, welche Schwierigkeiten es bereitet, ein Konto zu eröffnen,
das auf den Namen der Gruppe lautet.
– Ein anderes Beispiel ergibt sich aus dem Presserecht: Der Flyer der Selbsthilfegruppe
benötigt ein Impressum. Beim Verein zeichnet dann dieser, vertreten
durch den Vorstand, als „verantwortlich im Sinne des Presserechts“.
– Der wohl wichtigste Vorteil kommt aus dem Steuerrecht. Der e.V. kann beim
örtlich zuständigen Finanzamt die sogenannte „Gemeinnützigkeit“ beantragen.
Die Grundprinzipien der Selbsthilfe, namentlich der Selbsthilfe im Gesundheitsbereich,
lassen sich unter die Gesichtspunkte der Förderung der Allgemeinheit,
des öffentlichen Gesundheitswesens oder der Wohlfahrtspflege
subsumieren und können so steuerlich privilegiert werden. Neben ermäßigter
Sätze bei der Umsatzsteuer sei hier vor allem die Begünstigung von Spenden
genannt. Die von gemeinnützigen Vereinen quittierten Spenden sind für die
Spenderin / den Spender als Ausgabe einkommensmindernd anzusetzen. Diesen
Vorteil können Gesellschaften des bürgerlichen Rechts grundsätzlich
nicht in Anspruch nehmen.
Letztendlich macht dieser Umstand die Rechtsform des Vereins für die Selbsthilfelandschaft
so interessant. Ein großer Teil der örtlichen, vor allem aber
auch der überregionalen Gruppen, ist daher vereinsrechtlich organisiert.
Quelle und allgemein sehr interessant:
KlickViele Grüße
Sascha