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Arzt verklagen?

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PeterPan
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Re: Arzt verklagen?

#3973

Beitragvon PeterPan » 25.02.2018, 22:54

Ich kenne lediglich einen Fall, auch wegen Achillessehne. Außergerichtlich hat man sich auf ich glaube 3000€ geeinigt. Hier haben diesbezüglich nur wenige Erfahrung. Die meisten klagen noch.

DorisLanger_
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Re: Arzt verklagen?

#20098

Beitragvon DorisLanger_ » 21.03.2020, 14:57

Hallo,

mich würde interessieren was bei der Klage raus gekommen ist und wie das genaue Vorgehen war. ICh habe vor einen ähnlichen Weg zu gehen.

Unke
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Re: Arzt verklagen?

#20337

Beitragvon Unke » 31.03.2020, 17:16

Hallo liebe Leute,

an welche Anlaufstelle wendet man sich zuerst, wenn eine Einschätzung des Falles angefordert werden soll? An die Krankenkasse? Den Rechtcheck? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung :roll:

Grüße
Isabel

Neri
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Re: Arzt verklagen?

#22531

Beitragvon Neri » 16.07.2020, 07:05

Guten Morgen
Ich hab nur durch Zufall hier kurz reingeschaut.
Nach drei Jahren fqad hab ich mich entschieden den arzt zu verklagen. Bin jetzt seit vier Jahren gefloxt und weiß aber erst seit gut zwei Jahren dass es so ist. Ich hab eine Rechtsschutzversicherung, das macht es natürlich einfacher, ohne wohl kaum machbar, vielleicht über Anspruch auf rechtsbeihilfe. Hier kurz meine Erfahrungen bzgl Unterstützung
Meine Krankenkasse TK unterstützt mich sehr, von ihr auch der erste Hinweis auf einen Behandlungsfehler
Dann Beratung durch den upd - unabhängige Patienten Beratung e. V. Deutschland- ..... eine Rechtsanwältin für Patientenrecht hat 1 1/2 mit mir telefoniert und mir sehr detailliert erläutert was zu tun ist
Und dann der Rechtsanwalt für medizinrecht - wichtig ist hier - der RA sollte nur Patienten und keine Ärzte vertreten.

Weiteres kann ich leider noch nicht berichten, das ganze braucht zeit und ist aber am laufen.
Lg neri
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

Harry Davis

Re: Arzt verklagen?

#22829

Beitragvon Harry Davis » 26.07.2020, 11:01

Hallo liebe Floxies,

wegen einer möglichen Klage habe ich mir nochmals meine Rezepte und meine Rechnungsbelege angeschaut,
auch wenn mir bereits davon abgeraten wurde zu klagen. Ausserdem möchte ich nicht meinen Hausarzt in
die Pfanne hauen. Der Hebel sollte an der Pharmaindustrie angesetzt werden.

Ich müsste wohl gleichzeitig gegen 3 Pharmafirmen klagen. Dummerweise habe ich zugestimmt als man mich
in der Apotheke fragte ob ich mit einem anderen Medikament einverstanden bin als verschrieben. Wirkstoff ist
gleich, aber halt eine andere Firma..... OK......

Ich glaube wer in diese Falle getappt ist hat keine Aussichten auf Erfolg.

Liebe Grüße,

Harry

Jens_86
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Re: Arzt verklagen?

#22830

Beitragvon Jens_86 » 26.07.2020, 11:16

Hallo Harry,

Wieso sollte man da keine Aussichten auf Erfolg haben? Wenn du Tabletten von drei Herstellern genommen hast, verklagst du einfach alle drei. Oder den Hersteller der Tabletten, die du als erstes genommen hast. Alle drei Hersteller sind bei Bestehen deiner Ansprüche Gesamtschuldner.

Außerdem, hat jeder der drei Hersteller zu deinem Schaden beigetragen (Inverkehrbringen eines unsicheren Arzneimittels bzw keine Ausreichende Nebenwirkungsbeschreibung), lässt sich aber nicht beweisen, durch wessen Pille jetzt tatsächlich die Schäden entstanden sind, haften alle drei.

Wenn man seinen Arzt nicht verklagen will, ist das natürlich die freie Entscheidung. Gibt keine Pflicht, Arzt und Hersteller zu verklagen, erhöht aber natürlich die Erfolgsaussichten.

Harry Davis

Re: Arzt verklagen?

#22898

Beitragvon Harry Davis » 29.07.2020, 12:57

Hi Jens,

es wird eher so aussehen: Jeder dieser 3 Hersteller wird eigene Nachforschungen anstellen. Also 3 mal zu jeweils einem Arzt der von
einem Hersteller beaufragt ist gehen. Falls irgendetwas nicht 100% synchron zwischen den 3 Herstellern läuft wird es zu einem Problem
um nachzuweisen das einer der Hersteller eine Verantwortung hat. Das schiebt man hin und her bis mir die Luft ausgeht. Oder meiner Versicherung. Dann kommt noch der Nachweis das es nicht ein 2. Antibiotikum gewesen sein könnte (ich musste immer 2 nehmen)...

Und wenn ich nach Jahren! Erfolg haben sollte und 3000 Euro Schmerzensgeld bekomme: War es den Stress wert? Die Jahre ohne
ständigen Ärger sind für mich viel mehr wert also so ein Almosen. Eine echte Entschädigung für die verlorenenca 2 Jahre meines Lebens
werde ich nicht bekommen. Und auch keine Rente.

Siehst Du das positiver?

Grüße,

Harry

Moien
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Re: Arzt verklagen?

#22904

Beitragvon Moien » 29.07.2020, 14:08

Bist du den gerade am Klagen Schorch ? Und wie läuft es ab, schicken die dich von Gutachter zum Gutacher ?


Ich kennen nur die Kanzlei hier in Berlin die gerade einige Fälle vertritt aber die wollten mir nicht sagen wie es bei dennen läuft....


Edit uschi: Hi Moien, ich hab das Vollzitat entfernt, bezieht sich doch direkt auf den Beitrag über deinem. Ich hatte dich schon wiederholt gebeten auf Vollzitate zu verzichten, wenn sie unnötig sind und auch erklärt warum. Du machst mir damit auch unnötige Arbeit. Wäre nett, wenn du dich daran hälst.
Btw, ein "Hallo XY" und ein "Gruß xy" wäre ebenfalls wünschenswert. Danke für die Aufmerksamkeit.
gruß uschi
Zuletzt geändert von Levoflox26 am 29.07.2020, 14:48, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arzt verklagen?

#22900

Beitragvon Schorsch » 29.07.2020, 19:12

Hallo Harry,

das ist teils nicht richtig was du erzählst.

Ein guter Medizinrechtsanwalt koppelt sämtliche Klagen zu einer einzigen und macht so ein Beweisverfahren, gegen alle Beteiligten denen rechtlich was im vorliegenden Fall vorzuwerfen ist. So läuft das in meinem Fall auch. Da werden auch 3 Parteien beklagt.

Und die Einstellung, ja gibt eh nur 3.000 Euro für den Aufwand... ja das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich selbst könnte jedenfalls keine Nacht gut schlafen, wenn ich nicht alles versuche diesem Dreckssystem welches mich so verkrüppelt hat die Stirn zu bieten. Das ist mir der geringe Mehraufwand und Streß wert. Da stecke ich ebenso wenig den Kopf in den Sand, wie an ein Heilung zu glauben und mir diese Stück für Stück mühsam zu erarbeiten. Aber jeder ist anders und hat andere Bedinungen. Wichtig ist es aber zumindest mal eine ordentliche Prüfung des Sachverhaltes umzusetzen. Dann sollte besser ein Experte entscheiden was und wie hier Aussicht auf Erfolg hat.

Gruß Schorsch
Zuletzt geändert von Schorsch am 29.07.2020, 13:14, insgesamt 3-mal geändert.
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

Harry Davis

Re: Arzt verklagen?

#22945

Beitragvon Harry Davis » 30.07.2020, 12:29

Servus Schrosch,

Das liegt wie Du breits erwähnt hast alles im Blickwinkel des Betrachters. Ich für meinen Teil bin froh das ich keine
psychischen Probleme mehr habe. Mir ist auch bewusst das eventuell noch Schübe kommen können. Aber ist im
Griff.

Ich hatte wegen der Divertikelgeschichte 5 mal je 20 Ciprofloxaxin täglich PLUS je 5 mal je 20 von einem weiteren AB. Jeweils
von verschiedenen Herstellern. Das wird schwer zu beweisen wer Schuld hat.
Ich bin froh das ich wieder ganz normal leben kann. Und ich verstehe auch jeden Menschen den es schlimmer erwischt
hat so wie mich, also Du z.B. Aber ich will keinen Stress mehr. Darum verzichte ich auf ein paar Kröten.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen....

Harry
Zuletzt geändert von Harry Davis am 30.07.2020, 12:31, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Arzt verklagen?

#22946

Beitragvon Schorsch » 30.07.2020, 18:44

Hallo Harry,

Danke, kann ich bei dir verstehen. Wollt deine Aussage nur nicht so isoliert stehen lassen und andere damit schon im Vorfeld abzuhalten die eigene Sache bei sich selbst mal ernsthaft rechtlich zu prüfen.

LG Schorsch
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

MaLa
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Re: Arzt verklagen?

#28024

Beitragvon MaLa » 09.06.2021, 18:52

[quote="Neri"]Guten Morgen
Ich hab nur durch Zufall hier kurz reingeschaut.
Nach drei Jahren fqad hab ich mich entschieden den arzt zu verklagen...

Guten Abend, darf ich mal fragen, wie der Stand der Dinge ist?
Liebe Grüße und alles Gute für dich
Marion

Neri
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Re: Arzt verklagen?

#28025

Beitragvon Neri » 09.06.2021, 19:28

Hallo mala, hallo alle zusammen
Stand heute ist, dass die Gegenseite alle aufgeführten Punkte versucht hat auseinander zu nehmen und abzuschmettern. Nur den hauptanklagepunkt, dass der Arzt mir ciprofloxacin verschrieben hat, obwohl ich gesagt habe dass ich bestimmte AB zb … nicht nehmen darf. Dem entsprechend bekommt die ggseite ein rückschreiben und dann x schauen wie es dann weiter geht. Zusätzlich läuft ein Gutachten über den mdk. Falls die ggseite ein witzangebot macht, gehts dann weiter mit einer Anklage. Zuerst wird immer eine außer gerichtliche Einigung versucht.
Du musst nur auf die Verjährung achten! Du kannst dich über den UPD beraten lassen. Mir hat das super geholfen. Absolut empfehlenswert, auch andere Betroffene haben das in Anspruch genommen. Wichtig ist dann noch, einen RA zu finden der medizinrecht AUSSCHLIESSLICH für Patienten macht.
Lg neri
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

Neri
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Re: Arzt verklagen?

#29852

Beitragvon Neri » 19.01.2022, 19:03

Moin
Kurzes update …
Meine Klage ist jetzt raus, da die Gegenseite gütliche Einigung abgelehnt hat - erwartungsgemäß. Jetzt heißt es abwarten. Wenn es etwas Neues gibt, kommt neues Update. Ciao
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

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dabie
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Re: Arzt verklagen?

#30159

Beitragvon dabie » 22.02.2022, 16:07

Hallo liebe Gemeinde,
wäre folgendes ein Mutmacher? Aber in wie weit das für andere Fälle nutzbar ist, kann ich als Laie natürlich nicht beurteilen.

Es war 2020, ein Befund einer Infektion lag nicht vor, trotzdem hat mich ein Urologe mit Cipro. (500 mg - 5 Tage - 2x/tägl) geschrottet.
War außerdem über 60 und befand mich ziemlich angeschlagen noch in der Krebsnachsorge (Oropharynx Karzinom T3/4), weder das, noch der Rote Handbrief und BfArM vom 18.04.2019 konnten den Urologen in seiner Hirnlosigkeit bremsen.
Hier wurde nicht nach medizinisch/wissenschaftlichen Erkenntnissen gehandelt, sondern:
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
Die Folge waren die bekannten Symptome, wie starke Erschöpfung und Muskelschmerzen, Schlafstörungen usw., usw., wie allgemein bekannt.
Nun hat es aber fast ein Jahr gedauert, bis ich heraus fand, wer, oder was der Verursacher sein könnte.
Trotz ständig vorgetragener Beschwerden sagt einem ja keiner: „Hey, du bist ganz einfach nur gefloxt worden“!

Auf eine professionelle Unterstützung, von medizinischer Seite, mußte man also verzichten, denn für eine handfeste Diagnose fehlt denen einfach der Mut, oder besser gesagt auch das Wissen. Und der verantwortliche Gesetzesgeber ist dank seiner ach so armen und hilfsbedürftigen Lobbyisten, leider noch ganz am Anfang seines Entwicklungsstadiums, auf alle Fälle, was den Patientenschutz betrifft! - Also abgehakt!

Krankenkasse hätte weit über 6 Monate benötigt, der Aufwand ist gewaltig und der Ausgang mehr als fraglich. Kommt wohl auch auf die KK an. Bei einer telefonischen Anfrage, war der Unterton sehr distanziert, denn auch hier fehlt eine eindeutige Gesetzesvorgabe. - Also auch abhaken!

Nach dem ich mich im Internet nun ein wenig schlau gelesen hatte, habe ich mir einen Anwalt gesucht. Im Umfeld gab es keine speziell medizinischen, sondern nur die normalen Rechtsvertreter, also wurde einer ins Boot geholt. Besser so einen, als einen medizinischen Besserwisser. So meine damalige Vorstellung.
2021 wurde dann der Arzt verklagt, dieser schaltete seine Versicherung ein und dann ging es los.

Die Versicherung hat immer wieder mit vielen fadenscheinigen Darlegungen versucht meine Angaben zu torpedieren. Also wurden hier immer wieder neue Verursacher ins Spiel gebracht. Unter anderem auch mit Argumenten aus dem Internet, diese wiederum konnte ich, ebenfalls per Internet, als nicht zutreffend für mich „abschmettern“. Das alles hätte mein Anwalt nicht recherchieren können, wer sollte das bezahlen. Also habe ich praktisch alle medizinischen Fragen (mittels Internet und verfügbare Unterlagen) allein bearbeitet, denn wer konnte zu der Zeit wissen was da finanziell alles auf mich zu kommt. Und das gute war, der gesamte Schriftverkehr zwischen uns beiden konnte per Mail abgewickelt werden.

Die Versicherung wurde dann wohl langsam müde und es gab ein finanzielles Angebot, aber wieder mit einer haltlosen Begründung. Diese wurde von mir wieder richtig gestellt und das Angebot abgelehnt.
Nach einiger Zeit kam dann ein neues Angebot mit einer 50%igen Erhöhung der Summe. Und man wäre es langsam Leid und dass würde alles zu nichts führen. Den Gang vor Gericht wolle man sich aber ersparen, das alles wäre zu zeit- und kostenintensiv.

Das ganze Prozedere dauerte ganze 5 Monate!
Die Versicherung hat die Anwaltskosten übernommen und für mich gab es 7500 €.
Viel mehr wäre bei einer Klage vor Gericht auch nicht heraus gesprungen, nur die Nebenkosten hätten sich halt dramatisch erhöht. Und er Ausgang, auch hier ein großes Fragezeichen.
Für mich war das also ok, denn eine jahrelange Klage und deren Ausgang hätte ich (84) wohl nicht mehr erlebt.

Um die medizinischen Sachverhalte mit der Versicherung habe ich mich also gekümmert und der Anwalt hat das dann nur noch das eine oder andere ins Juristendeutsch wandeln müssen. (Wie aus „mir“ = „mein Klient“ oder so ähnlich)

Um das Geld ging es mir nicht, das macht mich nicht wieder gesund, sondern ich brauchte die Genugtuung etwas getan zu haben, selbst wenn es in die Hose gegangen wäre.

Nichts zermürbt einen Menschen mehr, als ständige Ungewissheit. - Hätte, hätte - Fahrradkette!

War das nun das Ei des Kolumbus?
Hatte ich deren Argumentationen widerlegt, mußte sie sich wieder was neues ausdenken, dieses Spiel wurde ihnen dann wohl langsam zu viel. Denn meine Ausführungen waren Seitenlang, oft mit vielen Querverweisen, da gab es viel zu lesen und zu bewerten.

Die Frage ist nun, hatte ich einfach Glück, oder war das die richtige Strategie?
Aber vielleicht hatte ich hier eine gute Fee an der Seite und nicht wie eingangs beschrieben einen Dämon.

Gruß
dabie

Nachtrag:
Im Augenblick halte ich das Ministerium für Gesundheit bezüglich meines Behinderten Ausweises in Atem. Tun sich auch schwer, die kennen weder Cipro, das BfArM noch den Rote Handbrief.
Sie stuften meinen Antrag mit der Auflistung meiner Beschwerden als „reine Mißempfindungen“ ein.
Zu deutsch, etwa wie: Kribbeln, Taubheitsgefühl, Pelzigkeit, Parathesien usw.
Das war der Hammer.

Also habe ich nochmals meine gesundheitlichen Probleme mit Unterlagen unterfüttert und zusätzlich mit den gleichen Fakten den Ministerpräsidenten des Landes kontaktiert und die Frage gestellt, ob das BfArM für seine Ministerien keine Gültigkeit hat und warum diese nicht akzeptiert, zumindest vernünftig beantwortet werden.
Jetzt befassen sich also 2 Ministerien mit dem Fall.
Konnte vor her 2 Stufen auf einmal die Treppe rauf und heute bin ich, ohne Geländer, total aufgeschmissen.

Mal sehen, wer das Rennen macht.

Ich glaube, alle Geschädigten müßten diese weltfremden Sesselpupser mit Anfragen kräftig zuschütten, ob das hilft weiß ich nicht, aber es wäre doch ein Versuch wert. Vor allen Dingen wäre das kostenfrei.

ulif
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Re: Arzt verklagen?

#30178

Beitragvon ulif » 24.02.2022, 13:39

Hallo dabie,
finde ich toll das Du so wehrhaft/hartnäckig bist !! ;-D Wären wir das alle - wären alle ein großes Stück weiter.
Ich hatte es über den Medizinischen Dienst versucht - meinen Flourchinolon verschreibenden (und 3 weitere Fehler machenden) Arzt
haftbar oder NUR einsichtig zu machen. Leider vergebens. Bamf [/b]( "Wir bedauern, dass Sie möglicherweise zu den Patienten gehören, die mit Avalox ein Fluorchinolon-haltiges Antibiotikum nicht vertragen haben." ) auch wg Unterstützung angeschrienen - u.a. GdB-Widerspruchsverfahren ( haben mich mit 20% eingestuft) Gestern dann auch mal (auf deinen post hin ) Mail an das Ministerium für Gesundheit gesendet...
kam nur schnelle, automatische Antwort " Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen."
Hier eine Frage: Gibt es Mailadressen die Du teilen könntest - Die nicht in sofortige Sackgasse bzw. Standard Antwort münden??
VG uli

dabie
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Re: Arzt verklagen?

#30198

Beitragvon dabie » 26.02.2022, 11:29

Hallo uli,

1) Kann es sein, dass BAMF für Migration und Flüchtlinge zuständig ist?
2) Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist m.a. nicht der richtige Ansprechpartner.
3) Hier sind wohl eher die Ministerien des Landes zuständig
4) Und wie sieht es mit einem Anwalt aus?

Man kann immer die Vorgaben des BfArM (z.B. Rote Handbrief) mit einbeziehen, aber unsere Anliegen laufen immer über die Landes Ministerien.
Bin von den Landes Ministerium (Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) ja auch mit der Begründung abgewimmelt worden, dass seien alles nur Mißempfindungen. Darauf hin habe dann
meine gesamten Unterlagen und diverses, wie wissenschaftlich festgehaltene Nebenwirkungen, Therapien und Heilungsaussichten, denen zu kommen lassen.
Der gleiche Schwall ging dann als Beschwerde an unseren Ministerpräsidenten, mit der Beschwerde über die fragwürdige Antwort und die Desinformation seines Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gegen über des BfArM.
Wie schon gesagt, hier erwarte ich die noch 2 ausstehenden Antworten.

Mailadressen sind jeweils dem Land entsprechend, in dem man wohnt.
Was wichtig ist, die Ansprechpartner müssen mit medizinisch haltbaren Infos zugeschüttet werden.

Also ohne einen Anwalt wird man in der Sache wohl nicht weit kommen, wenn man hier schon mal gewonnen hat, wird man bei den Behörden eventuell größere Chancen haben.

Gruß
dabie

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Luketheman
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Re: Arzt verklagen?

#30997

Beitragvon Luketheman » 09.05.2022, 22:42

Hallo zusammen,

bin mir zu 100% sicher das meine Beschwerden von dem Levofloxacin kommen. Bis jetzt habe ich nur die Diagnose Myotendinose. Der Orthopäde meinte das legt sich wieder, fühlt sich aber überhaupt nicht so an. Habe ein MRT Termin in einem Monat von der Schulter.

Habe aber schon meine Krankenkasse über einen möglichen Behandlungsfehler informiert. Die Nebenwirkungen beim BfArM habe ich auch gleich gemeldet.
Habe aber noch keine Befunde oder Beweise das ganze ist ja erst 1 Monat her. Soll ich erst die Befunde / Beweise sammeln und mich dann wieder mit meiner Krankenkasse besprechen ?
Die haben mir einen Haufen Formulare zum ausfüllen geschickt das bringt doch ohne Befunde nichts oder ?


Danke euch allen! Bleibt stark und gebt niemals auf !

freundliche Grüße Lukas
20 x 1mg Cirpofloxacin Ohrentropfen 2017
5 x 500mg Levofloxacin April 2022


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Re: Arzt verklagen?

#30998

Beitragvon cf12 » 10.05.2022, 00:04

Hallo Lukas,

ohne RSV würde ich von einer Klage abraten, denn die Kosten übersteigen häufig den evtl. Anspruch bei einem Vergleich. Selbst bei einer RSV trägt die Versicherung die Kosten für evtl. notwendige Gutachten nicht und Du musst sie vorfinanzieren. Deshalb würde ich Dir raten, das Geld vorläufig in die Therapie zu investieren (z.B. täglich 6 mg Bor, Therapie nach Pohl bei Schulterschmerzen). Später kannst Du immer noch klagen, falls Dein Anwalt gute Erfolgschancen prognostiziert. :think:

Viele Grüße

cf12

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Re: Arzt verklagen?

#30999

Beitragvon mfgoenk » 10.05.2022, 04:18

Hallo, cf12,

deine Information stimmt so nicht. Selbstverständlich übernimmt die Rechtsschutz versicherung sämtliche Kosten, sonst würde sie ja keinen Sinn ergeben. Dies gilt auch für gerichtlich angeordnete Gutachten.

Viele Grüsse
Michael

Fibi
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Re: Arzt verklagen?

#31000

Beitragvon Fibi » 10.05.2022, 08:06

Hallo!
Falls man keine Rechtschutzversicherung hat, kann man es mit konstenlosen Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen und einem Prozesskostenfinanzierer versuchen. Dann muss die Lage aber sehr eindeutig sein, und man hat gute Chancen.
Dir, Lukas, würde ich im Moment auch noch raten, dich zunächst auf dich selbst, deine Therapie, dein Pacing und deine Genesung zu konzentrieren. Du hast drei Jahre Zeit bis zu einer Verjährung, habe ich gehört.
Sobald du in einer stabilen Lage bist, würde ich dich aber auf jeden Fall zu einer Klage ermutigen. Wir Floxis müssen einfach häufiger klagen, auch das wird unsere Sache in der Ärzteschaft bekannt machen und nachfolgende Patienten schützen.
Alles Gute wünscht Fibi

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Re: Arzt verklagen?

#31001

Beitragvon Luketheman » 10.05.2022, 10:08

Hey Leute,


vielen Dank für eure Antworten.
Ich will den Arzt einfach spüren lassen das er etwas falsch gemacht hat. Ich will das er weis was er mir da angetan hat.
Er darf nicht einfach so weiter leben als wäre nichts gewesen!

Kann ich auch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunk klagen ?


Viele Grüße Lukas
20 x 1mg Cirpofloxacin Ohrentropfen 2017
5 x 500mg Levofloxacin April 2022


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Re: Arzt verklagen?

#31005

Beitragvon Levoflox26 » 10.05.2022, 11:37

Hi Lukas,

Kann ich auch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunk klagen ?


Ich glaube, das geht nicht. Wenn die Schädigung vor Abschluss der Vers. aufgetreten ist, werden sie dich nicht vertreten. Auch wenn du jetzt eine abschließt, gilt oft noch eine Wartezeit von 3-6 Monaten für den Versicherungsfall.
Was wichtig wäre, falls du dich für eine Klage entscheidest: führe ab sofort und evtl. auch rückwirkend ein Tagebuch über deine Symptome.
Fragen zur Versicherung/Kostenübernahme kann dir evtl. Jens_86beantworten.

lg uschi

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

gefloxt 10/2016 = 10 x 500mg Levo und 9/2017 = 5 x 250mg Levo
davor einige Male ohne Symptome Levo und mind. 1x Cipro

Fibi
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Re: Arzt verklagen?

#31006

Beitragvon Fibi » 10.05.2022, 12:15

Ja, meine Infos bzgl. RSV stimmen mit Uschis überein.
Sicher ist es gut, "Beweise" zu sammeln und Buch zu führen.
Falls du in Deutschland lebst, kann ich dir auch die Beratung von Schorsch empfehlen. Er kennt sich mit den rechtlichen Dingen sehr gut aus.
Viel Erfolg!

cf12
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Re: Arzt verklagen?

#31007

Beitragvon cf12 » 10.05.2022, 12:49

mfgoenk hat geschrieben:Hallo, cf12,

deine Information stimmt so nicht. Selbstverständlich übernimmt die Rechtsschutz versicherung sämtliche Kosten, sonst würde sie ja keinen Sinn ergeben. Dies gilt auch für gerichtlich angeordnete Gutachten.

Viele Grüsse
Michael


Hallo Michael,

die Information habe ich 2001 von meinem Anwalt bekommen, denn der Streitwert von ca. 2800 DM für die Privatklinik war einfach zu niedrig und hätte die Kosten für evtl. Gutachten nicht gedeckt. Es hängt sicher auch vom Vertrag bei der RSV ab. :think:

Viele Grüße

cf12

Jens_86
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Re: Arzt verklagen?

#31013

Beitragvon Jens_86 » 10.05.2022, 21:46

Zum Thema Rechtsschutzversicherung (ich schreibe RSV, das ist kürzer):

Welche Leistungen die RSV übernimmt, hängt natürlich in erster Linie vom Tarif und den allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. In der Regel sind aber die folgenden Kosten vollständig abgedeckt: Gerichtsgebühren, gesetzliche Gebühren des eigenen Anwalts und bei Unterliegen der Gegenseite, Zeugenauslagen, Kosten für einen gerichtlichen Sachverständigen.

Was in der Regel nicht darunter fällt sind wohl die Kosten für ein vorgerichtliches Privatgutachten (das vor Gericht eben auch nicht als Sachverständigengutachten zählt, sondern als qualifizierter Parteivortrag). Wer also vorher ein teures medizinisches Gutachten einhole würde, hätte Pech (beim MDK und der Ärztekammer kostet es mE nichts, aber hier kann ich nur meine dringende Empfehlung wiederholen, solche Verfahren nicht ohne aussagekräftige Befunde und einen Rechtsanwalt anzugehen).

In der Regel prüft die Rechtsschutzversicherung vorher die Erfolgsaussichten (und bei Ablehnung hat man noch die Chance, über den Ombudsmann Beschwerde einzulegen). Das heißt wenn es keine Erfolgsaussichten gibt, muss die RSV auch nicht zahlen. Gibt es die demgegenüber, bekommt man idR eine Deckungszusage und muss auch nichts vorstrecken, sondern die Versicherung zahlt direkt.

Was die Versicherung idR auch nicht zahlt (es sei denn, man handelt das aus), sind Stundensätze von Anwälten, die die gesetzlichen Gebühren erheblich übersteigen können. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nur nach dem Streitwert und nicht nach dem Zeitaufwand.

Wenn man vor der Erkrankung noch keine RSV hatte, würde ich differenzieren: in der Regel gibt es eine Wartefrist, wie Uschi sagt, damit man nicht rechtzeitig vor einer geplanten Auseinandersetzung die Versicherung abschließt und die dann geplant zahlen lässt (eine Versicherung versichert ja idR nur ein zukünftiges, ungewisses Risiko).

Die Wartezeit ist idR zwischen 3 und 6 Monaten. Das mag erstmal nicht wie ein Problem klingen, da man ja eine langwierige Erkrankung hat und Ansprüche ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und man Kenntnis davon bekommen hat, innerhalb von 3 Jahren verjähren. Dann klagt man halt einfach später.

Die RSV wird dir aber mit Sicherheit einen Fragebogen zuschicken, in dem du angeben musst, ob dir zB heute schon Sachverhalte bekannt sind, aus denen du zB Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten haben könntest (oder zB ein Dritter Ansprüche gegen dich). Diese Ansprüche sind idR vom Versicherungsschutz ausgenommen (und ich würde niemandem empfehlen zu versuchen, da zu tricksen oder unvollständige oder falsche Angsben zu machen, da Versicherungsbetrug eine Straftat ist und man auch nachträglich den Schutz verlieren kann und Schadensersatz leisten muss, wenn das später rauskommt).

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler (oder generell Schadensersatzansprüchen) ist es womöglich mit dem Ausschluss des Schutzes für schon bekannte und vergangene Sachverhalte ein Grenzfall, denn man kann sich ja fragen welcher Zeitpunkt maßgeblich ist: der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses (Verordnung Antibiotikum) oder des Schadenseintritts (körperliche Schäden). Wenn ich die Tabletten schon bekommen habe, dann eine RSV abschließe und dann erst Schäden auftreten habe ich uU eine Deckung. Aber wenn man hier im Forum ist, ist ja idR auch der zweite Zeitpunkt schon rum.

Ich hoffe, das hat die wichtigsten Fragen beantwortet.
Zuletzt geändert von Jens_86 am 10.05.2022, 21:56, insgesamt 1-mal geändert.

Momo
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Re: Arzt verklagen?

#31014

Beitragvon Momo » 10.05.2022, 22:19

Hallo Jens, fängt die 3 Jahresfrist erst am Ende des Jahres an?
Ich dachte bislang 3 Jahre von der Einnahme oder Kenntnisnahme an.
Liebe Grüße Momo
7 Tage Ciprofloxacin

Jens_86
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Re: Arzt verklagen?

#31016

Beitragvon Jens_86 » 10.05.2022, 22:47

Momo hat geschrieben:Hallo Jens, fängt die 3 Jahresfrist erst am Ende des Jahres an?
Ich dachte bislang 3 Jahre von der Einnahme oder Kenntnisnahme an.


Rechtlich nennt man das Ultimo-Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem a) der Anspruch entstanden ist (Verletzungshandlung und Schädigung), und b) die Person Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat.

Rechenbeispiel 1:

Ich habe im Januar 2022 das Antibiotikum verschrieben bekommen, im März 2022 treten die ersten Beschwerden auf und im August 2022 erfahre ich, dass das am Antibiotikum lag. Dann beginnt sie Verjährungsfrist am 31.12.2022 und endet am 31.12.2025.

Rechenbeispiel 2:

Ich habe im Dezember 2021 das Antibiotikum verschrieben bekommen, im Januar 2022 treten Beschwerden auf und im Juli 2022 erfahre ich, dass es am Antibiotikum lag. Dann beginnt die Frist ebenfalls am 31.12.2022 und endet am 31.12.2022.

Rechenbeispiel 3: wie Beispiel 1 oder 2, aber ich erfahre erst im Jahr 2025, dass meine Schäden vom Antibiotikum kommen. Dann beginnt die Frist am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028.

Dazu noch ein paar Hinweise:

- Die Voraussetzungen der Verjährung muss der beweisen, der sich darauf beruft. Also hier mein potentieller Gegner. Aber: behauptet der zB schlüssig, dass ich schon früher Kenntnis hatte, muss ich darlegen, warum ich erst später Kenntnis erlangt habe.

- Die Verjährung kann gehemmt werden (also rechtlich die Verjährungsfrist von 3 Jahren vorübergehend nicht weiterlaufen). Das ist zB der Fall bei Klageerhebung, solange der Prozess dann läuft, oder aber die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Ärztekammer (Achtung: nie ohne Anwalt machen) oder zB auch, wenn Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien stattfinden.

Nachzulesen in 195 BGB (Frist), 199 BGB (Ultimo-Beginn), 204 BGB (Hemmung)
Zuletzt geändert von Jens_86 am 10.05.2022, 22:51, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Arzt verklagen?

#31020

Beitragvon Momo » 11.05.2022, 07:54

Danke Jens.
Liebe Grüße Momo
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Re: Arzt verklagen?

#31070

Beitragvon Luketheman » 15.05.2022, 14:31

Hallo liebe Mitmenschen,

habe von meiner Krankenkasse wie gesagt Formulare zum ausfüllen bekommen.
Es werden mir zwei Möglichkeiten vorgeschlagen.

Nummer 1: ich soll es bei der Landesärzekammer melden und eine Schadensersatzanmeldung bei dem beschuldigten Arzt geltend machen. Das Verfahren ist kostenfrei aber sobald ich einen Anwalt zur Vertretung meiner Interessen beauftragen geht dies nicht mehr.
Was ist das ganze überhaupt???

Nummer 2: Das Gutachten über den MDK
(habe wie gesagt noch keine Befunde ausser Myotendinose) soll ich es trotzdem schon machen oder noch abwarten?

Vielen Dank schon im Voraus falls hier jemand sich das durchliest und mir helfen kann.

Liebe Grüße und beste Gesundheit wünscht euch Lukas
20 x 1mg Cirpofloxacin Ohrentropfen 2017
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Re: Arzt verklagen?

#31073

Beitragvon Jens_86 » 15.05.2022, 21:59

Habe irgendwo oben oder woanders zu diesen Fragen mal was geschrieben. Mit der Suchfunktion findest du es vlt.

Nie ohne Anwalt als Kurzform. Und ärtzekammer ist alles aber nicht unparteiisch.

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Re: Arzt verklagen?

#31077

Beitragvon Fibi » 16.05.2022, 09:16

Luketheman hat geschrieben:Nummer 2: Das Gutachten über den MDK
(habe wie gesagt noch keine Befunde ausser Myotendinose) soll ich es trotzdem schon machen oder noch abwarten?


Hallo!
Ich würde MDK der Ärtzekammer vorziehen, denn die Ärtzekammer steht wohl noch mehr den Ärzten nahe, wie Jens auch meint. Ich empfehle dir eine Beratung bei der FQAD-Beratung: Michael Georgi kennt sich in Deutschland mit den rechtlichen Sachen sehr gut aus.
Ich würde an deiner Stelle noch etwas warten. Es gilt ja mE eine dreijährige Verjährungsfrist. Warte die Entwicklung ab, sammle eventuell noch Befunde, informiere dich gut und stelle alle Unterlagen gewissenhaft zusammen. Und dann klagen, ja, wem es möglich ist zu klagen, der sollte klagen!
Viel Erfolg, Fibi

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Luketheman
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Re: Arzt verklagen?

#31101

Beitragvon Luketheman » 17.05.2022, 14:42

Alles klar dann weiß ich bescheid.
Vielen herzlichen Dank euch!

Ich wünsch euch gute Besserung baldige Genesung und eine angenehme Zeit.


Viele freundliche Grüße

Lukas
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Re: Arzt verklagen?

#32052

Beitragvon Luketheman » 01.10.2022, 11:12

Hallo kurzes Update:

Ich hatte über meine Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragt den Behandlungsfehler der mich verkrüppelt hat zu prüfen. Habe gestern das Gutachten erhalten und es wurden komplett alle Vorwürfe abgewiesen.
Der MDK stellt sich dreist ganz klar auf die Seite des Arztes. Der hätte komplett richtig gehandelt eine mündliche Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen müsste er nicht dokumentieren, die Kombination aus Diclofenac und Levofloxacin kann zwar nachgewiesen zerebrale Krampfanfälle auslösen dies sei aber kein Grund für ein Verbot der gleichzeitigen Einnahme :confusion-seeingstars: WTF??!!
Es sei bekannt das Levofloxacin Muskel-, Sehnen- und Gelenkschmerzen hervorrufen kann aber ich hätte diese Beschwerden von etwas anderem es hätte nichts mit dem Medikament zu tun :angry-cussing:
Einfach nur lächerlich und absolut widerwertig!!!
So ein krankes kaputtes und korruptes System!!!
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Re: Arzt verklagen?

#32057

Beitragvon SlimShady99 » 01.10.2022, 14:31

Hallo, hat überhaupt schon jemals eine Person in Deutschland ein solches Verfahren für sich entscheiden können?
Dass das alles eine einzige Frechheit ist muss ich glaube ich nicht erwähnen.
Zuletzt geändert von SlimShady99 am 01.10.2022, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Arzt verklagen?

#32058

Beitragvon Neri » 01.10.2022, 14:47

Hallo zusammen

Meine kkage ist im Frühjahr vom Landgericht Karlsruhe angenommen und im Dezember ist der Termin mit Präsenz Pflicht. Ich bin gespannt wie es ausgeht.

Für alle: - in der Hoffnung dass eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist -

Ich kann die Klage sicher verlieren oder nur wenig erreichen, aber es nicht zu tun ist schon verloren!!!

Ich hoffe sehr dass ich euch dann Positives zu berichten habe.

Traut euch! Denn ich glaube nur so! kapiert es die Ärzte Welt.

Allen ein schönes Wochenende - trotzdem!
Ciao
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

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Re: Arzt verklagen?

#32060

Beitragvon Fibi » 01.10.2022, 15:05

Hallo zusammen,
das ist unglaublich frustrierend, Luke! Es tut mir leid, dass das so gelaufen ist für dich!
Trotzdem müssen wir es weiter versuchen, Leute!
Für alles, wo man nur einen Schuss hat, empfehle ich dringend, den ganzen Papierkram vorher Schorsch in der FQAD-Beratung zu zeigen. Das muss alles super vorbereitet sein, gut dokumentiert und gut argumentiert.
Ja, es gab schon Klagen mit Erfolg, zumindest weiß ich davon, dass ein Vergleich angeboten wurde.
Dr. Pieper sagte, es müsste einer schaffen, mit einer hohen Schadenssumme zu gewinnen, dann ins Ärzteblatt damit, egal wie klein die Anzeige, und schon wäre Schluss mit der Verordnung von FQ. Wenn´s um´s Geld geht...
Auch hier gilt: Wir müssen viele sein und hartnäckig!
Wer also körperlich in der Verfassung ist, sowas anzugehen: Kämpft mit!
Wie in Michaels Youtube-Kanal: Nur gemeinsam sind wir stark!
Schönes Wochenende!
Fibi

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Re: Arzt verklagen?

#32061

Beitragvon Fibi » 01.10.2022, 15:29

Mein eigenes Gutachten über die PK ist in meinem Sinne ausgefallen und ein Behandlungsfehler wurde mir bescheinigt.
Ich denke, dazu haben folgende Punkte beigetragen:
- Verordnung des FQ nach dem RoteHandBrief von 2019
- nicht leitliniengerechte Verordnung des FQ
- keine Aufklärung durch den Arzt dokumentiert
- Dokumentation der Schäden durch Arztbriefe (ua von Dr. Pieper), GdB usw
Aber vielleicht muss man auch einfach Glück haben mit dem prüfenden Arzt.
Leider gilt oft: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Trotzdem allen viel Erfolg!

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Re: Arzt verklagen?

#32063

Beitragvon Luketheman » 01.10.2022, 18:59

Hallo Fibi,

ich habe genau die gleichen Punkte wie du angegeben da sie auch wirklich so geschehen sind. Jeder einzelne Punkt wurde abgewiesen.
Das einzige was fehlt ist der Nachweis von
Dr. Pieper aber am 13.10 habe ich meinen Termin bei ihm. Vielleicht kann ich nochmal ein Gutachten anfordern mit den entsprechenden Nachweisen.
Oder habe ich da nur einen Versuch und habe es nun versäumt weil ich zu schnell gehandelt habe?
Das wäre richtig mies.

Gruß Lukas
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Re: Arzt verklagen?

#32066

Beitragvon Fibi » 02.10.2022, 17:28

Ich muss schon sagen, Dr. Pieper schreibt hervorragende, mehrseitige Arztbriefe. Mit tausend Belegen. Der Arztbrief war auch teuer, und meine PK hat die Kosten nicht übernommen. Aber das war es wert! Ich kann den Brief überall verwenden, ua für GdB oder das Gutachten.

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Re: Arzt verklagen?

#32069

Beitragvon Luketheman » 02.10.2022, 23:18

Kann man so ein Gutachten mehrfach anfordern?

Es hätte mich schon sehr gefreut wenn dem Arzt sein fahrlässiges Handeln und das Fehlen der Aufklärung angelastet wird. Ich dachte das ist sehr eindeutig da er es mir auf Verdacht ohne den Nachweis von Bakterien verschrieben hat und das ganze ohne Aufklärung der Risiken und Nebenwirkungen. Ich dachte ich benötige vorerst keinen Nachweis vom Dr. Pieper da es in erster Linie um das Fehlverhalten und die Sorgfaltspflichtverlezung des Arztes gehen sollte.
Keine Ahnung warum das alles abgelehnt wurde es ist eine Schande und zerstört das letzte bisschen Vertrauen in unser Medizinisches Versorgungssystem das ich noch hatte.
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Re: Arzt verklagen?

#33334

Beitragvon Levoflox26 » 20.04.2023, 08:17

Hallo zusammen,

in Frankreich klagen Betroffene im Rahmen einer Sammelklage (wenn ich das richtig verstehe?), auf jeden Fall sicher interessant das zu verfolgen:
Quelle: egora.fr

Übersetzt:
Laut franceinfo soll ein Dutzend Patienten eine Klage gegen ihren Arzt oder gegen X wegen "unbeabsichtigter Verletzungen" einreichen, die durch Fluorchinolone verursacht worden sein sollen, die außerhalb der Zulassung verschrieben wurden.


Sie prangern einen Gesundheitsskandal an. Ein Dutzend Patienten, die behaupten, Opfer von Fluorchinolonen zu sein, werden vor Gericht gehen, insbesondere vor dem Zentrum für öffentliche Gesundheit in Paris und der Staatsanwaltschaft in Versailles, wie franceinfo am Montag, den 13. März, berichtet. Sie klagen gegen ihren Arzt oder gegen X wegen "unbeabsichtigter Verletzungen", die durch diese Antibiotika verursacht worden sein sollen, die außerhalb der Zulassung verschrieben wurden. Sie sollen "unter teilweise schwerwiegenden und potenziell irreversiblen Nebenwirkungen" leiden, betonen ihre Anwälte Noémie Klein, Maxime Bailly und Martin Vettes in einer Erklärung, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.

Diese hatten bereits die Interessen von Philippe Coville im Rahmen einer im Oktober letzten Jahres eingereichten Klage vertreten. Die drei Anwälte erklärten, dass diese Antibiotika trotz mehrerer Warnungen vor ihrer Gefährlichkeit durch den Patienten und trotz der 2019 spät eingeführten Indikationseinschränkungen angesichts der seit Jahren bekannten Nebenwirkungen weiterhin massiv außerhalb des Bereichs der Marktzulassung verschrieben werden.
Off-Label-Verschreibungen: zwischen Rechtfertigungen und Missbrauch

Sie fügten hinzu, dass Patienten "der Ansicht sind, dass sie nicht sowohl über die zulassungsüberschreitende Verschreibung des Antibiotikums, das ihnen ausgehändigt wurde, als auch über die unerwünschten Wirkungen, unter denen sie unmittelbar nach der Einnahme zu leiden begannen, informiert wurden". Mit ihren Klagen wegen "fahrlässiger Körperverletzung" und "schwerer Täuschung" hoffen die zehn Patienten auf die Einleitung einer strafrechtlichen Untersuchung, die es ermöglichen würde, die Ermittlungen zu zentralisieren und "die Verantwortung der Gesundheitsbehörden festzustellen".

"Angesichts der Schwere einiger dieser Wirkungen, wie einer Schädigung des Nervensystems, neuropsychiatrischer Störungen, einer Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems, und ihres langfristigen, invalidisierenden und potenziell irreversiblen Charakters, hat die EMA 2018-2019 das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Fluorochinolonen neu bewertet", erinnert franceinfo. Dies habe dazu geführt, "ihre therapeutischen Indikationen einzuschränken und ihr Sicherheitsprofil zu aktualisieren".

Die ANSM hat darüber hinaus ein Themendossier über Fluorchinolon-Antibiotika veröffentlicht. Das Gesundheitsministerium, das von unseren Kollegen kontaktiert wurde, erklärt, es habe darum gebeten, dass in der Software zur Unterstützung der Verschreibung entsprechende Meldungen erscheinen. "Eine Warnmeldung wurde auch vor einigen Tagen, am 7. März, an alle Stadt- und Krankenhausapotheken gesendet", fügt franceinfo hinzu. Weitere Aktionen seien "in Vorbereitung", wie "der Versand eines Mailings in den nächsten Wochen an alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die diese Antibiotika verschreiben können".

Außerdem, so ergänzte die Avenue de Ségur, werde die Empfehlung der Haute Autorité de santé (HAS) "derzeit angepasst, damit Fluorchinolone nicht mehr bei der einfachen Zystitis des Mannes verschrieben werden, wie es bei der einfachen Zystitis der Frau bereits vorgesehen ist".

Übersetzt mit http://www.DeepL.com/Translator (kostenlose Version)


lg uschi
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Re: Arzt verklagen?

#33335

Beitragvon mfgoenk » 20.04.2023, 10:26

Sehr gut, vielen lieben Dank für die Info Uschi!

Bleibt zu hoffen das unsere französischen Nachbarn ernster genommen werden. Ein ewig gestriger und beratungsresistenter Arzt hat zur mir mal gesagt, als ich ihm von den Blackboxes der Amis erzählt habe:" Ach wissen Sie, die Amis übertreiben ja immer"

:angry-cussing: :angry-tappingfoot:

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Re: Arzt verklagen?

#33336

Beitragvon ulif » 20.04.2023, 11:28

Hi,
schön zu lesen das es in Frankreich etwas vorran geht! Ich habe am 18.4. aus Frust eine Beschwerde an EU - ombudsmann eingereicht. (Noch keine Antwort - wohl auch nix zu erwarten?! ) Da ich denke deutsches Rechtssystem zu träge/korrupt etc. Daher IDEE alles mehr über EU Recht anzugehen - EVTL: habt Ihr da auch Ideen - Motivation ..

Ein Sammelklage deutscher Betroffener vor EU Gericht wäre mein Wunsch! ;-D

LG uli

Zitate aus

https://www.ombudsman.europa.eu/de/make-a-complaint

Ihre Beschwerde ist beim [b]Europäischen Bürgerbeauftragten[/b] eingegangen. Wir werden Ihnen innerhalb von wenigen Tagen eine Empfangsbestätigung zukommen lassen.
....Beschwerde über schlechte Verwaltungspraxis
Teil 1 - ...
Teil 2 - Über welches Organ oder welche Institution der Europäischen Union (EU) möchten Sie sich beschweren?
Europäische Arzneimittel-Agentur
Teil 3 - Über welche Entscheidung/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren?
Versäumnis der EMA, auf Grundrechtsverletzung Deutschlands (Artikel 3 - Recht auf Unversehrtheit / Recht auf körperliche Unversehrtheit) gegen Deutschland ( Ministerium für Gesundheit / EMA / Bundesregierung ) wegen 9 jähriger verspäteter Warnung (black Box Warnung) der [i]mögl. schwersten Nebenwirkungen
von Flourchinolonen.
Teil 4 - Was hat das Organ oder die Institution der EU Ihrer Ansicht nach falsch gemacht?
Untätigkeit bzgl. Schutz der Europäischen (deutschen ) Bürger bzgl. Artikel 3!
Teil 5 - Was sollte das Organ oder die Institution Ihrer Ansicht nach tun, um Abhilfe zu schaffen?
Weisung gegen Deutschland ( Ministerium für Gesundheit / EMA / Bundesregierung )
Verpflichtung Deutschlands für diese Fehler /Versäumnisse einzustehen. Schmerzensgeld / finanzielle Entschädigung ( / Forschung und Informieren der Gesellschaft / Diagnose ICD-Codes FQAD endlich aufnehmen !...
[/i]

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Re: Arzt verklagen?

#33337

Beitragvon Neri » 20.04.2023, 16:01

Moin zusammen

Eine Sammelklage wäre eine klasse Idee!!!

Aber - wie wird dies finanziert?

Und von wem könnten wir uns vertreten lassen?

Wieviele Kläger müssten wir sein bzw könnten wir zusammen bekommen?

Genug Material haben wir ja en masse.
Es wäre interessant zu schauen, was bei der EMA durch phillipe heraus kommt und ob wir das nutzen könnten.
Ich wäre auf jeden Fall dabei, auch wenn ich weiß, wieviel kraft es kostet. Bin ja noch mitten in der Klage.

Es ist sicher gut da dran zu bleiben, von nix kommt nix.

Dankeschön für die Infos und allen ein schönes Wochenende, lg Neri
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Re: Arzt verklagen?

#33344

Beitragvon Luketheman » 21.04.2023, 10:41

Ich wäre auch dabei. Habe das starke Verlangen mit aller Härte gegen diese Schweinerei vorzugehen! Bin mittlerweile mit hunderten floxies in Kontakt davon wären bestimmt viele am start:)
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Re: Arzt verklagen?

#33345

Beitragvon Brischid » 21.04.2023, 10:46

Guten Morgen,

ich dachte, dass eine Sammelklage in Deutschland gar nicht möglich ist?

LG Brischid
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Re: Arzt verklagen?

#33346

Beitragvon Levoflox26 » 21.04.2023, 14:46

Brischid hat geschrieben:Guten Morgen,

ich dachte, dass eine Sammelklage in Deutschland gar nicht möglich ist?

LG Brischid


Das ist in D auch nach wie vor der Fall. Leider. Ich hatte mich ja schon bei den Patientenverbänden erkundigt, gegen einen Arzt kann eh nur jeder selbst klagen. Gegen Hersteller, könnte man die Musterfeststellungsklage nutzen. Dazu müssten aber 50 Geschädigte vom selben Hersteller das gleiche Präparat verordnet bekommen haben. Und dann müsste man noch einen Verband finden, der keinen Pharmahersteller im Vorstand hat. Ich halte die Bedingungen für aussichtslos. Wahrscheinlich kämen auch noch die Verjährungsfristen dazu, dann wäre ich eh raus.
Vielleicht hat sich ja seit meinen Recherchen mittlerweile etwas geändert? Sucht mal unter Musterfeststellungsklage, ich kann keine Energie mehr dafür verschwenden.

lg uschi

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Re: Arzt verklagen?

#33350

Beitragvon Fibi » 21.04.2023, 17:43

Ich wäre auch bei einer Sammelklage dabei, falls was möglich wird...

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Re: Arzt verklagen?

#33351

Beitragvon Luketheman » 21.04.2023, 20:42

Levoflox26 hat geschrieben:
Brischid hat geschrieben:Das ist in D auch nach wie vor der Fall. Leider. Ich hatte mich ja schon bei den Patientenverbänden erkundigt, gegen einen Arzt kann eh nur jeder selbst klagen. Gegen Hersteller, könnte man die Musterfeststellungsklage nutzen. Dazu müssten aber 50 Geschädigte vom selben Hersteller das gleiche Präparat verordnet bekommen haben. Und dann müsste man noch einen Verband finden, der keinen Pharmahersteller im Vorstand hat. Ich halte die Bedingungen für aussichtslos. Wahrscheinlich kämen auch noch die Verjährungsfristen dazu, dann wäre ich eh raus.
Vielleicht hat sich ja seit meinen Recherchen mittlerweile etwas geändert? Sucht mal unter Musterfeststellungsklage, ich kann keine Energie mehr dafür verschwenden.

lg uschi


Ouh man wieder mal war ich von Naivität geblendet. Wusste echt nicht das es in Deutschland keine Sammelklagen gibt aber war ja klar...Dieses Land kotzt mich immer mehr an. Habe gehört in Frankreich hat sich durch Phillip einiges geändert doch bei uns stagniert das total und keinen Interessiert es.

Habe ja wie Ihr wisst versucht den Arzt zu verklagen aber bin schon am MDK Gutachten meiner Krankenkasse gescheitert, die gehen nicht mal auf meine gut begründeten Vorwürfe ein! Auf das Gutachten vom Dr. Pieper wurde mit nur einem einzigen Satz geantwortet und somit total umgangen und nutzlos gemacht.
Aber ich gebe nicht auf und habe jetzt das gleiche mit etwas mehr input der Ärztekammer gemeldet und dort den Behandlungsfehler angezeigt.
Ich erhoffe mir davon nichs aber wenigstens habe ich es nochmal jemand gemeldet und der "Arzt" bekommt wieder einen Brief von der Ärztekammer und wird somit hoffentlich mal darauf Aufmerksam das etwas los ist.
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