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Arzt verklagen?

Verfasst: 07.02.2017, 21:50
von Anke
Hallo,
hat von euch schon mal jemand versucht, rechtliche Schritte gegen den verordnenden Arzt zu unternehmen?
Wie kriegt man die Diagnose hin, weil beweisen kann man ja gar nichts...?

Freu mich über eure Erfahrungen oder Gedanken dazu
Gruß
Anke

Re: Arzt veklagen?

Verfasst: 07.02.2017, 21:51
von Anke
Ähhh, das Tablet mal wieder ;) meinte natürlich: Arzt verklagen...

Re: Arzt veklagen?

Verfasst: 07.02.2017, 22:06
von Schorsch
Hallo Anke,

ich bin dabei den Arzt wegen einem Behandlungsfehler zu verklagen. Meine Befunde wurden über ein Gutachter geprüft und die Kausalität zumindest der Muskel- / und Sehnenschäden wurde mir klar bestätigt. Bei mir hat der verschreibende Arzt gleich mehrere Fehler gemacht:

1. Er hat sich nicht an die medizinische Leitline gehalten, die ein anderes AB als Levofloxacin vorsah für meinen Behandlungsfall
2. steht Levofloxacin zudem auch noch auf dem roten Brief d.h. die Indikation ist nochmals eingeschränkter
3. hat er mich nicht über Risiken und Alternativen aufgeklärt und durch den sogenannten "Off Label Use" wird genau das umfangreicher nötig.

Das alles bescheinigt mir ein Gutachten, welches ich über die Krankenkasse habe kostenlos anfertigen lassen. Denn auch meine Kasse hat ja kein Interesse für andere Fehler zu zahlen. Du brauchst aber auch schon saubere Vorbefunde, Bestätigungen deiner Nebenwirkungen, Meldung an Bfarm etc. Auch ein Tagebuch inkl. Hergangsschilderung mit allen Details ist sinnvoll. Also musst du erstmal hier an der Basis ansetzen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, rate ich dir einfach ein kostenloses Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu führen, um dann ggf. entsprechende Schritte einzuleiten und um deine Situation zu prüfen.

Gruß Schorsch

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.02.2017, 16:43
von Andreas_SQL
Hallo zusammen,

ich mache jetzt keinen neuen Thread auf.
Meine Krankenkasse habe ich über meine Vermutung, dass meine Probleme vom Flox kommen informiert. Das war in der ganzen Geschichte die erste Instanz, die einfach mal zugehört hat. Dort hat man mich an das kasseneigene Team für Behandlungsfehler verwiesen, die meine Geschichte aufgenommen haben. Ich habe ein Gedächtnisprotokoll angefertigt, alle mir vorliegenden Befunde eingereicht und dir behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht entbunden. Die Kasse holt alle weiteren, notwendigen Dokumente ein und beauftragt ein Gutachten, für mich auch kostenlos. Das soll nur klären, ob für meinen banalen Harnwegsinfekt Cipro indiziert gewesen ist, oder nicht. Ich glaube ich weiß schon, was in dem Gutenachten stehen wird. Was ich dann damit mache ist Teil 2. ich habe Kontakt zu meiner Rechtsschutzversicherung hergestellt, um zu prüfen, ob medizinrechtliche Themen da mit abgedeckt sind. Wenn ja, werde ich mir einen Medizinrechtler suchen und den Fall durchspielen. Werde Euch berichten.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.02.2017, 19:21
von Schorsch
Hallo Andreas-SQL,

genauso habe ich es auch gemacht. Sehr gut !!!
Gib Rückmeldung. Die KK beauftragt den MDK als Dienstleister um zu prüfen ob Behandlungsfehler vorliegt. Die Abteilung Regress wird dann ja aktiv um Kosten zu sparen. Siehe zu das dein Gutachten gut wird und der Gutachter alle Infos zugestellt bekommt. Auch aufpassen was die Gutachter so äußern. Teils ist das nicht korrekt dann auf jedenfall Wiedersprechen. Am Ende vor Gericht zählen soweit ich weiß nur die Gutachten. Klar der Richter hat ja auch kein Plan von alledem. Wichtig für ein belastbares Gutachten ist auch ein gescheiter Befund. Am besten mehrere Ärzte besuchen um da gleich richtig unangreifbar zu werden.
Auch die Nebenwirkungen vom HA schriftlich bestätigen lassen. Das kannst du zuvor Selbst vorformulieren und ihm zeigen dann ggf. editieren und zeichnen lassen. Die Ärzte wollen da sicher kaum Zeit investieren aber für dich ist das genau das was du brauchst.

Ohne Basis kein Gutachten und ohne Gutachten keine Chance....Halte uns auf dem laufenden


Achja und ich rate dir nochmal man den Tryptophanstoffwechsel Test bei Ganzimmun. Wenn da bei dir was nachweisbar ist hast du wenigstens was in der Hand.

Gruß Schorsch

Arzt verklagen?

Verfasst: 18.03.2017, 08:03
von ssh95
Hallo,

mein Arzt verschrieb mir 40mg Prednisolon und Levofloxcacin 2x500mg für 7 Tage wegen Streptococcus pneumoniae. Nach 6 Tagen Einnahme, verspürte ich ein leichtes Kribbeln in der rechten Ferse, ging aber wieder weg. Jetzt (ca. ein Monat nach Einnahme) kann ich nur noch mit Hilfe von Krücken laufen. Inzwischen weiß ich aus den Medien, das Levofloxcacin toxisch auf das Sehnengewebe wirkt, was durch Prednisolon noch verstärkt wird (steht weder im Beipackzettel, noch hat der Arzt oder Apotheker mich darauf hingewiesen).

Den Bericht an die TK habe ich gesendet, als nächstes ist das Gutachten dran.

Gruß aus Berlin

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 16.05.2017, 07:57
von PeterPan
Zu 90% aussergerichtliche Einigung!!!

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... m=facebook

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 08.06.2017, 07:37
von zorro007
Der Hausarzt, der mir das Medikament verschrieben hat, hat inzwischen seine Praxis aufgegeben. Kann eine Klage noch etwas bringen?

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 08.06.2017, 13:04
von PeterPan
Anwalt konsultieren, dann bist Du auf der sicheren Seite. Anruf für eine Ersteinschätzung sollte ja nicht die Welt kosten. Schon gar nicht, wenn man eine Rechtsschutz-Versicherung hat.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 08.06.2017, 19:29
von Schorsch
Meiner Meinung nach eindeutig ja. denn er hatte zur Zeit seiner Aktiven Phase ja gezwungener Maßen eine Haftpflichtversicherung die entsprechende Schäden (Behandlungsfehler oder Kunstfehler) abdeckt. Kann man ihm hier entsprechende Dinge nachweisen muss ja auch ein Schadensregulierung nachträglich stattfinden.

Ich würde grundsätzlich Info bei einem Anwalt einholen, ob eine Klage hier Sinn macht. Rechtsanwalt Dr. Zimmermann wird hier im Forum dazu sicherlich Auskünfte angeben und seine Dienstleistungen anbieten. Daher haben wir hier ein eigenes Thema aufgemacht welches man dazu nutzen kann. Das ist halt alles noch in Abstimmung und Aufbau.

Gruß

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 14.06.2017, 17:15
von Piper Maru
Also in der Ärzte-Lobby gilt ein Leitsatz und der ist so gut wie unumstößlich: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"
Und glaube mir, wenn ich Dir sage, das es (leider Gottes) so gut wie unmöglich ist, eine adäquate klage gegen einen Arzt durchzudrücken, der nicht grad 20 menscehn mit Vorsatz umgebracht hat und mit blutigen Latexhandschuhen erwischt wurde.
Nach einem Arbeitsunfall mit anschliessender kompletter Arbeitsunfähigkeit,inkl anschliessendem Ärztepfusch musste meine beste Freundin 8 Jahre klagen! Und in dem Moment als sie aufgeben wollte, wurde ihr dann doch eine Mini-Entschädigung zugesprochen. :shock:
Da schwingen Kräfte und Vetternwirtschaft auf ganz hohem (oder niedrigen???) Niveau mit, welches am Ende meist mehr Schaden anrichtet, als eine Verbesserung.
Ich möchte hier echt niemandem die illusion nehmen, aber man sollte , selbst in einem glasklaren fall von Ärzte-Schuld , die Durchtriebenheit der Ärztekammer dieses Landes auf dem Zettel haben. Der blanke Horror!

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.06.2017, 09:58
von PeterPan
So ist es leider Piper Maru........ Ich merke das gerade am eigenen Leib.......

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.06.2017, 15:39
von Piper Maru
PeterPan hat geschrieben:So ist es leider Piper Maru........ Ich merke das gerade am eigenen Leib.......


Dann bleib stark und halte durch. ;) Hast Du familiären Rückhalt oder Freunde, die Dir da zur seite stehen und rockst Du das quasi allein durch?

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 16.06.2017, 21:51
von PeterPan
Beides ist vorhanden. Ohne geht es gar nicht..... Ich mache mir zwar keine Hoffnung aber die Gegenpartei soll merken, das Sie Scheisse gebaut hat ;-)

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 25.02.2018, 22:36
von MaLa
Wie könnte denn so eine Entschädigung aussehen? Hab bisher noch nichts darüber gefunden.
Ich musste wegen AS-Rissen 2015 meinen Job aufgeben (hatte bis Freitag keine Ahnung vom Zusammenhang mit Ofloxacin)
Arbeite jetzt in einem befristeten Halbtagsjob, verdiene halb so viel wie in meinem Job als Krankenschwester.

Ausserdem hab ich ein Aortenaneurysma entwickelt, da darf ich gar nicht an die Folgen denken. Da kann ja kein Geld der Welt entschädigen.

Daher meine Frage: Auf was hofft man denn beim Klagen?

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 25.02.2018, 22:54
von PeterPan
Ich kenne lediglich einen Fall, auch wegen Achillessehne. Außergerichtlich hat man sich auf ich glaube 3000€ geeinigt. Hier haben diesbezüglich nur wenige Erfahrung. Die meisten klagen noch.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 21.03.2020, 14:57
von DorisLanger_
Hallo,

mich würde interessieren was bei der Klage raus gekommen ist und wie das genaue Vorgehen war. ICh habe vor einen ähnlichen Weg zu gehen.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 31.03.2020, 17:16
von Unke
Hallo liebe Leute,

an welche Anlaufstelle wendet man sich zuerst, wenn eine Einschätzung des Falles angefordert werden soll? An die Krankenkasse? Den Rechtcheck? Habe leider keine Rechtsschutzversicherung :roll:

Grüße
Isabel

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 16.07.2020, 07:05
von Neri
Guten Morgen
Ich hab nur durch Zufall hier kurz reingeschaut.
Nach drei Jahren fqad hab ich mich entschieden den arzt zu verklagen. Bin jetzt seit vier Jahren gefloxt und weiß aber erst seit gut zwei Jahren dass es so ist. Ich hab eine Rechtsschutzversicherung, das macht es natürlich einfacher, ohne wohl kaum machbar, vielleicht über Anspruch auf rechtsbeihilfe. Hier kurz meine Erfahrungen bzgl Unterstützung
Meine Krankenkasse TK unterstützt mich sehr, von ihr auch der erste Hinweis auf einen Behandlungsfehler
Dann Beratung durch den upd - unabhängige Patienten Beratung e. V. Deutschland- ..... eine Rechtsanwältin für Patientenrecht hat 1 1/2 mit mir telefoniert und mir sehr detailliert erläutert was zu tun ist
Und dann der Rechtsanwalt für medizinrecht - wichtig ist hier - der RA sollte nur Patienten und keine Ärzte vertreten.

Weiteres kann ich leider noch nicht berichten, das ganze braucht zeit und ist aber am laufen.
Lg neri

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 26.07.2020, 11:01
von Harry Davis
Hallo liebe Floxies,

wegen einer möglichen Klage habe ich mir nochmals meine Rezepte und meine Rechnungsbelege angeschaut,
auch wenn mir bereits davon abgeraten wurde zu klagen. Ausserdem möchte ich nicht meinen Hausarzt in
die Pfanne hauen. Der Hebel sollte an der Pharmaindustrie angesetzt werden.

Ich müsste wohl gleichzeitig gegen 3 Pharmafirmen klagen. Dummerweise habe ich zugestimmt als man mich
in der Apotheke fragte ob ich mit einem anderen Medikament einverstanden bin als verschrieben. Wirkstoff ist
gleich, aber halt eine andere Firma..... OK......

Ich glaube wer in diese Falle getappt ist hat keine Aussichten auf Erfolg.

Liebe Grüße,

Harry

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 26.07.2020, 11:16
von Jens_86
Hallo Harry,

Wieso sollte man da keine Aussichten auf Erfolg haben? Wenn du Tabletten von drei Herstellern genommen hast, verklagst du einfach alle drei. Oder den Hersteller der Tabletten, die du als erstes genommen hast. Alle drei Hersteller sind bei Bestehen deiner Ansprüche Gesamtschuldner.

Außerdem, hat jeder der drei Hersteller zu deinem Schaden beigetragen (Inverkehrbringen eines unsicheren Arzneimittels bzw keine Ausreichende Nebenwirkungsbeschreibung), lässt sich aber nicht beweisen, durch wessen Pille jetzt tatsächlich die Schäden entstanden sind, haften alle drei.

Wenn man seinen Arzt nicht verklagen will, ist das natürlich die freie Entscheidung. Gibt keine Pflicht, Arzt und Hersteller zu verklagen, erhöht aber natürlich die Erfolgsaussichten.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 29.07.2020, 12:57
von Harry Davis
Hi Jens,

es wird eher so aussehen: Jeder dieser 3 Hersteller wird eigene Nachforschungen anstellen. Also 3 mal zu jeweils einem Arzt der von
einem Hersteller beaufragt ist gehen. Falls irgendetwas nicht 100% synchron zwischen den 3 Herstellern läuft wird es zu einem Problem
um nachzuweisen das einer der Hersteller eine Verantwortung hat. Das schiebt man hin und her bis mir die Luft ausgeht. Oder meiner Versicherung. Dann kommt noch der Nachweis das es nicht ein 2. Antibiotikum gewesen sein könnte (ich musste immer 2 nehmen)...

Und wenn ich nach Jahren! Erfolg haben sollte und 3000 Euro Schmerzensgeld bekomme: War es den Stress wert? Die Jahre ohne
ständigen Ärger sind für mich viel mehr wert also so ein Almosen. Eine echte Entschädigung für die verlorenenca 2 Jahre meines Lebens
werde ich nicht bekommen. Und auch keine Rente.

Siehst Du das positiver?

Grüße,

Harry

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 29.07.2020, 14:08
von Moien
Bist du den gerade am Klagen Schorch ? Und wie läuft es ab, schicken die dich von Gutachter zum Gutacher ?


Ich kennen nur die Kanzlei hier in Berlin die gerade einige Fälle vertritt aber die wollten mir nicht sagen wie es bei dennen läuft....


Edit uschi: Hi Moien, ich hab das Vollzitat entfernt, bezieht sich doch direkt auf den Beitrag über deinem. Ich hatte dich schon wiederholt gebeten auf Vollzitate zu verzichten, wenn sie unnötig sind und auch erklärt warum. Du machst mir damit auch unnötige Arbeit. Wäre nett, wenn du dich daran hälst.
Btw, ein "Hallo XY" und ein "Gruß xy" wäre ebenfalls wünschenswert. Danke für die Aufmerksamkeit.
gruß uschi

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 29.07.2020, 19:12
von Schorsch
Hallo Harry,

das ist teils nicht richtig was du erzählst.

Ein guter Medizinrechtsanwalt koppelt sämtliche Klagen zu einer einzigen und macht so ein Beweisverfahren, gegen alle Beteiligten denen rechtlich was im vorliegenden Fall vorzuwerfen ist. So läuft das in meinem Fall auch. Da werden auch 3 Parteien beklagt.

Und die Einstellung, ja gibt eh nur 3.000 Euro für den Aufwand... ja das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Ich selbst könnte jedenfalls keine Nacht gut schlafen, wenn ich nicht alles versuche diesem Dreckssystem welches mich so verkrüppelt hat die Stirn zu bieten. Das ist mir der geringe Mehraufwand und Streß wert. Da stecke ich ebenso wenig den Kopf in den Sand, wie an ein Heilung zu glauben und mir diese Stück für Stück mühsam zu erarbeiten. Aber jeder ist anders und hat andere Bedinungen. Wichtig ist es aber zumindest mal eine ordentliche Prüfung des Sachverhaltes umzusetzen. Dann sollte besser ein Experte entscheiden was und wie hier Aussicht auf Erfolg hat.

Gruß Schorsch

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 30.07.2020, 12:29
von Harry Davis
Servus Schrosch,

Das liegt wie Du breits erwähnt hast alles im Blickwinkel des Betrachters. Ich für meinen Teil bin froh das ich keine
psychischen Probleme mehr habe. Mir ist auch bewusst das eventuell noch Schübe kommen können. Aber ist im
Griff.

Ich hatte wegen der Divertikelgeschichte 5 mal je 20 Ciprofloxaxin täglich PLUS je 5 mal je 20 von einem weiteren AB. Jeweils
von verschiedenen Herstellern. Das wird schwer zu beweisen wer Schuld hat.
Ich bin froh das ich wieder ganz normal leben kann. Und ich verstehe auch jeden Menschen den es schlimmer erwischt
hat so wie mich, also Du z.B. Aber ich will keinen Stress mehr. Darum verzichte ich auf ein paar Kröten.

Ich drücke Dir ganz fest die Daumen....

Harry

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 30.07.2020, 18:44
von Schorsch
Hallo Harry,

Danke, kann ich bei dir verstehen. Wollt deine Aussage nur nicht so isoliert stehen lassen und andere damit schon im Vorfeld abzuhalten die eigene Sache bei sich selbst mal ernsthaft rechtlich zu prüfen.

LG Schorsch

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 09.06.2021, 18:52
von MaLa
[quote="Neri"]Guten Morgen
Ich hab nur durch Zufall hier kurz reingeschaut.
Nach drei Jahren fqad hab ich mich entschieden den arzt zu verklagen...

Guten Abend, darf ich mal fragen, wie der Stand der Dinge ist?
Liebe Grüße und alles Gute für dich
Marion

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 09.06.2021, 19:28
von Neri
Hallo mala, hallo alle zusammen
Stand heute ist, dass die Gegenseite alle aufgeführten Punkte versucht hat auseinander zu nehmen und abzuschmettern. Nur den hauptanklagepunkt, dass der Arzt mir ciprofloxacin verschrieben hat, obwohl ich gesagt habe dass ich bestimmte AB zb … nicht nehmen darf. Dem entsprechend bekommt die ggseite ein rückschreiben und dann x schauen wie es dann weiter geht. Zusätzlich läuft ein Gutachten über den mdk. Falls die ggseite ein witzangebot macht, gehts dann weiter mit einer Anklage. Zuerst wird immer eine außer gerichtliche Einigung versucht.
Du musst nur auf die Verjährung achten! Du kannst dich über den UPD beraten lassen. Mir hat das super geholfen. Absolut empfehlenswert, auch andere Betroffene haben das in Anspruch genommen. Wichtig ist dann noch, einen RA zu finden der medizinrecht AUSSCHLIESSLICH für Patienten macht.
Lg neri

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 19.01.2022, 19:03
von Neri
Moin
Kurzes update …
Meine Klage ist jetzt raus, da die Gegenseite gütliche Einigung abgelehnt hat - erwartungsgemäß. Jetzt heißt es abwarten. Wenn es etwas Neues gibt, kommt neues Update. Ciao

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 22.02.2022, 16:07
von dabie
Hallo liebe Gemeinde,
wäre folgendes ein Mutmacher? Aber in wie weit das für andere Fälle nutzbar ist, kann ich als Laie natürlich nicht beurteilen.

Es war 2020, ein Befund einer Infektion lag nicht vor, trotzdem hat mich ein Urologe mit Cipro. (500 mg - 5 Tage - 2x/tägl) geschrottet.
War außerdem über 60 und befand mich ziemlich angeschlagen noch in der Krebsnachsorge (Oropharynx Karzinom T3/4), weder das, noch der Rote Handbrief und BfArM vom 18.04.2019 konnten den Urologen in seiner Hirnlosigkeit bremsen.
Hier wurde nicht nach medizinisch/wissenschaftlichen Erkenntnissen gehandelt, sondern:
Mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
Die Folge waren die bekannten Symptome, wie starke Erschöpfung und Muskelschmerzen, Schlafstörungen usw., usw., wie allgemein bekannt.
Nun hat es aber fast ein Jahr gedauert, bis ich heraus fand, wer, oder was der Verursacher sein könnte.
Trotz ständig vorgetragener Beschwerden sagt einem ja keiner: „Hey, du bist ganz einfach nur gefloxt worden“!

Auf eine professionelle Unterstützung, von medizinischer Seite, mußte man also verzichten, denn für eine handfeste Diagnose fehlt denen einfach der Mut, oder besser gesagt auch das Wissen. Und der verantwortliche Gesetzesgeber ist dank seiner ach so armen und hilfsbedürftigen Lobbyisten, leider noch ganz am Anfang seines Entwicklungsstadiums, auf alle Fälle, was den Patientenschutz betrifft! - Also abgehakt!

Krankenkasse hätte weit über 6 Monate benötigt, der Aufwand ist gewaltig und der Ausgang mehr als fraglich. Kommt wohl auch auf die KK an. Bei einer telefonischen Anfrage, war der Unterton sehr distanziert, denn auch hier fehlt eine eindeutige Gesetzesvorgabe. - Also auch abhaken!

Nach dem ich mich im Internet nun ein wenig schlau gelesen hatte, habe ich mir einen Anwalt gesucht. Im Umfeld gab es keine speziell medizinischen, sondern nur die normalen Rechtsvertreter, also wurde einer ins Boot geholt. Besser so einen, als einen medizinischen Besserwisser. So meine damalige Vorstellung.
2021 wurde dann der Arzt verklagt, dieser schaltete seine Versicherung ein und dann ging es los.

Die Versicherung hat immer wieder mit vielen fadenscheinigen Darlegungen versucht meine Angaben zu torpedieren. Also wurden hier immer wieder neue Verursacher ins Spiel gebracht. Unter anderem auch mit Argumenten aus dem Internet, diese wiederum konnte ich, ebenfalls per Internet, als nicht zutreffend für mich „abschmettern“. Das alles hätte mein Anwalt nicht recherchieren können, wer sollte das bezahlen. Also habe ich praktisch alle medizinischen Fragen (mittels Internet und verfügbare Unterlagen) allein bearbeitet, denn wer konnte zu der Zeit wissen was da finanziell alles auf mich zu kommt. Und das gute war, der gesamte Schriftverkehr zwischen uns beiden konnte per Mail abgewickelt werden.

Die Versicherung wurde dann wohl langsam müde und es gab ein finanzielles Angebot, aber wieder mit einer haltlosen Begründung. Diese wurde von mir wieder richtig gestellt und das Angebot abgelehnt.
Nach einiger Zeit kam dann ein neues Angebot mit einer 50%igen Erhöhung der Summe. Und man wäre es langsam Leid und dass würde alles zu nichts führen. Den Gang vor Gericht wolle man sich aber ersparen, das alles wäre zu zeit- und kostenintensiv.

Das ganze Prozedere dauerte ganze 5 Monate!
Die Versicherung hat die Anwaltskosten übernommen und für mich gab es 7500 €.
Viel mehr wäre bei einer Klage vor Gericht auch nicht heraus gesprungen, nur die Nebenkosten hätten sich halt dramatisch erhöht. Und er Ausgang, auch hier ein großes Fragezeichen.
Für mich war das also ok, denn eine jahrelange Klage und deren Ausgang hätte ich (84) wohl nicht mehr erlebt.

Um die medizinischen Sachverhalte mit der Versicherung habe ich mich also gekümmert und der Anwalt hat das dann nur noch das eine oder andere ins Juristendeutsch wandeln müssen. (Wie aus „mir“ = „mein Klient“ oder so ähnlich)

Um das Geld ging es mir nicht, das macht mich nicht wieder gesund, sondern ich brauchte die Genugtuung etwas getan zu haben, selbst wenn es in die Hose gegangen wäre.

Nichts zermürbt einen Menschen mehr, als ständige Ungewissheit. - Hätte, hätte - Fahrradkette!

War das nun das Ei des Kolumbus?
Hatte ich deren Argumentationen widerlegt, mußte sie sich wieder was neues ausdenken, dieses Spiel wurde ihnen dann wohl langsam zu viel. Denn meine Ausführungen waren Seitenlang, oft mit vielen Querverweisen, da gab es viel zu lesen und zu bewerten.

Die Frage ist nun, hatte ich einfach Glück, oder war das die richtige Strategie?
Aber vielleicht hatte ich hier eine gute Fee an der Seite und nicht wie eingangs beschrieben einen Dämon.

Gruß
dabie

Nachtrag:
Im Augenblick halte ich das Ministerium für Gesundheit bezüglich meines Behinderten Ausweises in Atem. Tun sich auch schwer, die kennen weder Cipro, das BfArM noch den Rote Handbrief.
Sie stuften meinen Antrag mit der Auflistung meiner Beschwerden als „reine Mißempfindungen“ ein.
Zu deutsch, etwa wie: Kribbeln, Taubheitsgefühl, Pelzigkeit, Parathesien usw.
Das war der Hammer.

Also habe ich nochmals meine gesundheitlichen Probleme mit Unterlagen unterfüttert und zusätzlich mit den gleichen Fakten den Ministerpräsidenten des Landes kontaktiert und die Frage gestellt, ob das BfArM für seine Ministerien keine Gültigkeit hat und warum diese nicht akzeptiert, zumindest vernünftig beantwortet werden.
Jetzt befassen sich also 2 Ministerien mit dem Fall.
Konnte vor her 2 Stufen auf einmal die Treppe rauf und heute bin ich, ohne Geländer, total aufgeschmissen.

Mal sehen, wer das Rennen macht.

Ich glaube, alle Geschädigten müßten diese weltfremden Sesselpupser mit Anfragen kräftig zuschütten, ob das hilft weiß ich nicht, aber es wäre doch ein Versuch wert. Vor allen Dingen wäre das kostenfrei.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 24.02.2022, 13:39
von ulif
Hallo dabie,
finde ich toll das Du so wehrhaft/hartnäckig bist !! ;-D Wären wir das alle - wären alle ein großes Stück weiter.
Ich hatte es über den Medizinischen Dienst versucht - meinen Flourchinolon verschreibenden (und 3 weitere Fehler machenden) Arzt
haftbar oder NUR einsichtig zu machen. Leider vergebens. Bamf [/b]( "Wir bedauern, dass Sie möglicherweise zu den Patienten gehören, die mit Avalox ein Fluorchinolon-haltiges Antibiotikum nicht vertragen haben." ) auch wg Unterstützung angeschrienen - u.a. GdB-Widerspruchsverfahren ( haben mich mit 20% eingestuft) Gestern dann auch mal (auf deinen post hin ) Mail an das Ministerium für Gesundheit gesendet...
kam nur schnelle, automatische Antwort " Das Bundesministerium für Gesundheit ist nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen."
Hier eine Frage: Gibt es Mailadressen die Du teilen könntest - Die nicht in sofortige Sackgasse bzw. Standard Antwort münden??
VG uli

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 26.02.2022, 11:29
von dabie
Hallo uli,

1) Kann es sein, dass BAMF für Migration und Flüchtlinge zuständig ist?
2) Auch das Bundesministerium für Gesundheit ist m.a. nicht der richtige Ansprechpartner.
3) Hier sind wohl eher die Ministerien des Landes zuständig
4) Und wie sieht es mit einem Anwalt aus?

Man kann immer die Vorgaben des BfArM (z.B. Rote Handbrief) mit einbeziehen, aber unsere Anliegen laufen immer über die Landes Ministerien.
Bin von den Landes Ministerium (Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) ja auch mit der Begründung abgewimmelt worden, dass seien alles nur Mißempfindungen. Darauf hin habe dann
meine gesamten Unterlagen und diverses, wie wissenschaftlich festgehaltene Nebenwirkungen, Therapien und Heilungsaussichten, denen zu kommen lassen.
Der gleiche Schwall ging dann als Beschwerde an unseren Ministerpräsidenten, mit der Beschwerde über die fragwürdige Antwort und die Desinformation seines Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gegen über des BfArM.
Wie schon gesagt, hier erwarte ich die noch 2 ausstehenden Antworten.

Mailadressen sind jeweils dem Land entsprechend, in dem man wohnt.
Was wichtig ist, die Ansprechpartner müssen mit medizinisch haltbaren Infos zugeschüttet werden.

Also ohne einen Anwalt wird man in der Sache wohl nicht weit kommen, wenn man hier schon mal gewonnen hat, wird man bei den Behörden eventuell größere Chancen haben.

Gruß
dabie

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 09.05.2022, 22:42
von Luketheman
Hallo zusammen,

bin mir zu 100% sicher das meine Beschwerden von dem Levofloxacin kommen. Bis jetzt habe ich nur die Diagnose Myotendinose. Der Orthopäde meinte das legt sich wieder, fühlt sich aber überhaupt nicht so an. Habe ein MRT Termin in einem Monat von der Schulter.

Habe aber schon meine Krankenkasse über einen möglichen Behandlungsfehler informiert. Die Nebenwirkungen beim BfArM habe ich auch gleich gemeldet.
Habe aber noch keine Befunde oder Beweise das ganze ist ja erst 1 Monat her. Soll ich erst die Befunde / Beweise sammeln und mich dann wieder mit meiner Krankenkasse besprechen ?
Die haben mir einen Haufen Formulare zum ausfüllen geschickt das bringt doch ohne Befunde nichts oder ?


Danke euch allen! Bleibt stark und gebt niemals auf !

freundliche Grüße Lukas

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 00:04
von cf12
Hallo Lukas,

ohne RSV würde ich von einer Klage abraten, denn die Kosten übersteigen häufig den evtl. Anspruch bei einem Vergleich. Selbst bei einer RSV trägt die Versicherung die Kosten für evtl. notwendige Gutachten nicht und Du musst sie vorfinanzieren. Deshalb würde ich Dir raten, das Geld vorläufig in die Therapie zu investieren (z.B. täglich 6 mg Bor, Therapie nach Pohl bei Schulterschmerzen). Später kannst Du immer noch klagen, falls Dein Anwalt gute Erfolgschancen prognostiziert. :think:

Viele Grüße

cf12

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 04:18
von mfgoenk
Hallo, cf12,

deine Information stimmt so nicht. Selbstverständlich übernimmt die Rechtsschutz versicherung sämtliche Kosten, sonst würde sie ja keinen Sinn ergeben. Dies gilt auch für gerichtlich angeordnete Gutachten.

Viele Grüsse
Michael

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 08:06
von Fibi
Hallo!
Falls man keine Rechtschutzversicherung hat, kann man es mit konstenlosen Gutachten des Medizinischen Dienst der Krankenkassen und einem Prozesskostenfinanzierer versuchen. Dann muss die Lage aber sehr eindeutig sein, und man hat gute Chancen.
Dir, Lukas, würde ich im Moment auch noch raten, dich zunächst auf dich selbst, deine Therapie, dein Pacing und deine Genesung zu konzentrieren. Du hast drei Jahre Zeit bis zu einer Verjährung, habe ich gehört.
Sobald du in einer stabilen Lage bist, würde ich dich aber auf jeden Fall zu einer Klage ermutigen. Wir Floxis müssen einfach häufiger klagen, auch das wird unsere Sache in der Ärzteschaft bekannt machen und nachfolgende Patienten schützen.
Alles Gute wünscht Fibi

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 10:08
von Luketheman
Hey Leute,


vielen Dank für eure Antworten.
Ich will den Arzt einfach spüren lassen das er etwas falsch gemacht hat. Ich will das er weis was er mir da angetan hat.
Er darf nicht einfach so weiter leben als wäre nichts gewesen!

Kann ich auch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunk klagen ?


Viele Grüße Lukas

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 11:37
von Levoflox26
Hi Lukas,

Kann ich auch jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen und zu einem späteren Zeitpunk klagen ?


Ich glaube, das geht nicht. Wenn die Schädigung vor Abschluss der Vers. aufgetreten ist, werden sie dich nicht vertreten. Auch wenn du jetzt eine abschließt, gilt oft noch eine Wartezeit von 3-6 Monaten für den Versicherungsfall.
Was wichtig wäre, falls du dich für eine Klage entscheidest: führe ab sofort und evtl. auch rückwirkend ein Tagebuch über deine Symptome.
Fragen zur Versicherung/Kostenübernahme kann dir evtl. Jens_86beantworten.

lg uschi

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 12:15
von Fibi
Ja, meine Infos bzgl. RSV stimmen mit Uschis überein.
Sicher ist es gut, "Beweise" zu sammeln und Buch zu führen.
Falls du in Deutschland lebst, kann ich dir auch die Beratung von Schorsch empfehlen. Er kennt sich mit den rechtlichen Dingen sehr gut aus.
Viel Erfolg!

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 12:49
von cf12
mfgoenk hat geschrieben:Hallo, cf12,

deine Information stimmt so nicht. Selbstverständlich übernimmt die Rechtsschutz versicherung sämtliche Kosten, sonst würde sie ja keinen Sinn ergeben. Dies gilt auch für gerichtlich angeordnete Gutachten.

Viele Grüsse
Michael


Hallo Michael,

die Information habe ich 2001 von meinem Anwalt bekommen, denn der Streitwert von ca. 2800 DM für die Privatklinik war einfach zu niedrig und hätte die Kosten für evtl. Gutachten nicht gedeckt. Es hängt sicher auch vom Vertrag bei der RSV ab. :think:

Viele Grüße

cf12

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 21:46
von Jens_86
Zum Thema Rechtsschutzversicherung (ich schreibe RSV, das ist kürzer):

Welche Leistungen die RSV übernimmt, hängt natürlich in erster Linie vom Tarif und den allgemeinen Versicherungsbedingungen ab. In der Regel sind aber die folgenden Kosten vollständig abgedeckt: Gerichtsgebühren, gesetzliche Gebühren des eigenen Anwalts und bei Unterliegen der Gegenseite, Zeugenauslagen, Kosten für einen gerichtlichen Sachverständigen.

Was in der Regel nicht darunter fällt sind wohl die Kosten für ein vorgerichtliches Privatgutachten (das vor Gericht eben auch nicht als Sachverständigengutachten zählt, sondern als qualifizierter Parteivortrag). Wer also vorher ein teures medizinisches Gutachten einhole würde, hätte Pech (beim MDK und der Ärztekammer kostet es mE nichts, aber hier kann ich nur meine dringende Empfehlung wiederholen, solche Verfahren nicht ohne aussagekräftige Befunde und einen Rechtsanwalt anzugehen).

In der Regel prüft die Rechtsschutzversicherung vorher die Erfolgsaussichten (und bei Ablehnung hat man noch die Chance, über den Ombudsmann Beschwerde einzulegen). Das heißt wenn es keine Erfolgsaussichten gibt, muss die RSV auch nicht zahlen. Gibt es die demgegenüber, bekommt man idR eine Deckungszusage und muss auch nichts vorstrecken, sondern die Versicherung zahlt direkt.

Was die Versicherung idR auch nicht zahlt (es sei denn, man handelt das aus), sind Stundensätze von Anwälten, die die gesetzlichen Gebühren erheblich übersteigen können. Die gesetzlichen Gebühren richten sich nur nach dem Streitwert und nicht nach dem Zeitaufwand.

Wenn man vor der Erkrankung noch keine RSV hatte, würde ich differenzieren: in der Regel gibt es eine Wartefrist, wie Uschi sagt, damit man nicht rechtzeitig vor einer geplanten Auseinandersetzung die Versicherung abschließt und die dann geplant zahlen lässt (eine Versicherung versichert ja idR nur ein zukünftiges, ungewisses Risiko).

Die Wartezeit ist idR zwischen 3 und 6 Monaten. Das mag erstmal nicht wie ein Problem klingen, da man ja eine langwierige Erkrankung hat und Ansprüche ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden und man Kenntnis davon bekommen hat, innerhalb von 3 Jahren verjähren. Dann klagt man halt einfach später.

Die RSV wird dir aber mit Sicherheit einen Fragebogen zuschicken, in dem du angeben musst, ob dir zB heute schon Sachverhalte bekannt sind, aus denen du zB Schadensersatzansprüche gegen einen Dritten haben könntest (oder zB ein Dritter Ansprüche gegen dich). Diese Ansprüche sind idR vom Versicherungsschutz ausgenommen (und ich würde niemandem empfehlen zu versuchen, da zu tricksen oder unvollständige oder falsche Angsben zu machen, da Versicherungsbetrug eine Straftat ist und man auch nachträglich den Schutz verlieren kann und Schadensersatz leisten muss, wenn das später rauskommt).

Bei einem ärztlichen Behandlungsfehler (oder generell Schadensersatzansprüchen) ist es womöglich mit dem Ausschluss des Schutzes für schon bekannte und vergangene Sachverhalte ein Grenzfall, denn man kann sich ja fragen welcher Zeitpunkt maßgeblich ist: der Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses (Verordnung Antibiotikum) oder des Schadenseintritts (körperliche Schäden). Wenn ich die Tabletten schon bekommen habe, dann eine RSV abschließe und dann erst Schäden auftreten habe ich uU eine Deckung. Aber wenn man hier im Forum ist, ist ja idR auch der zweite Zeitpunkt schon rum.

Ich hoffe, das hat die wichtigsten Fragen beantwortet.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 22:19
von Momo
Hallo Jens, fängt die 3 Jahresfrist erst am Ende des Jahres an?
Ich dachte bislang 3 Jahre von der Einnahme oder Kenntnisnahme an.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 10.05.2022, 22:47
von Jens_86
Momo hat geschrieben:Hallo Jens, fängt die 3 Jahresfrist erst am Ende des Jahres an?
Ich dachte bislang 3 Jahre von der Einnahme oder Kenntnisnahme an.


Rechtlich nennt man das Ultimo-Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem a) der Anspruch entstanden ist (Verletzungshandlung und Schädigung), und b) die Person Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat.

Rechenbeispiel 1:

Ich habe im Januar 2022 das Antibiotikum verschrieben bekommen, im März 2022 treten die ersten Beschwerden auf und im August 2022 erfahre ich, dass das am Antibiotikum lag. Dann beginnt sie Verjährungsfrist am 31.12.2022 und endet am 31.12.2025.

Rechenbeispiel 2:

Ich habe im Dezember 2021 das Antibiotikum verschrieben bekommen, im Januar 2022 treten Beschwerden auf und im Juli 2022 erfahre ich, dass es am Antibiotikum lag. Dann beginnt die Frist ebenfalls am 31.12.2022 und endet am 31.12.2022.

Rechenbeispiel 3: wie Beispiel 1 oder 2, aber ich erfahre erst im Jahr 2025, dass meine Schäden vom Antibiotikum kommen. Dann beginnt die Frist am 31.12.2025 und endet am 31.12.2028.

Dazu noch ein paar Hinweise:

- Die Voraussetzungen der Verjährung muss der beweisen, der sich darauf beruft. Also hier mein potentieller Gegner. Aber: behauptet der zB schlüssig, dass ich schon früher Kenntnis hatte, muss ich darlegen, warum ich erst später Kenntnis erlangt habe.

- Die Verjährung kann gehemmt werden (also rechtlich die Verjährungsfrist von 3 Jahren vorübergehend nicht weiterlaufen). Das ist zB der Fall bei Klageerhebung, solange der Prozess dann läuft, oder aber die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens bei der Ärztekammer (Achtung: nie ohne Anwalt machen) oder zB auch, wenn Vergleichsverhandlungen zwischen den Parteien stattfinden.

Nachzulesen in 195 BGB (Frist), 199 BGB (Ultimo-Beginn), 204 BGB (Hemmung)

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 11.05.2022, 07:54
von Momo
Danke Jens.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.05.2022, 14:31
von Luketheman
Hallo liebe Mitmenschen,

habe von meiner Krankenkasse wie gesagt Formulare zum ausfüllen bekommen.
Es werden mir zwei Möglichkeiten vorgeschlagen.

Nummer 1: ich soll es bei der Landesärzekammer melden und eine Schadensersatzanmeldung bei dem beschuldigten Arzt geltend machen. Das Verfahren ist kostenfrei aber sobald ich einen Anwalt zur Vertretung meiner Interessen beauftragen geht dies nicht mehr.
Was ist das ganze überhaupt???

Nummer 2: Das Gutachten über den MDK
(habe wie gesagt noch keine Befunde ausser Myotendinose) soll ich es trotzdem schon machen oder noch abwarten?

Vielen Dank schon im Voraus falls hier jemand sich das durchliest und mir helfen kann.

Liebe Grüße und beste Gesundheit wünscht euch Lukas

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 15.05.2022, 21:59
von Jens_86
Habe irgendwo oben oder woanders zu diesen Fragen mal was geschrieben. Mit der Suchfunktion findest du es vlt.

Nie ohne Anwalt als Kurzform. Und ärtzekammer ist alles aber nicht unparteiisch.

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 16.05.2022, 09:16
von Fibi
Luketheman hat geschrieben:Nummer 2: Das Gutachten über den MDK
(habe wie gesagt noch keine Befunde ausser Myotendinose) soll ich es trotzdem schon machen oder noch abwarten?


Hallo!
Ich würde MDK der Ärtzekammer vorziehen, denn die Ärtzekammer steht wohl noch mehr den Ärzten nahe, wie Jens auch meint. Ich empfehle dir eine Beratung bei der FQAD-Beratung: Michael Georgi kennt sich in Deutschland mit den rechtlichen Sachen sehr gut aus.
Ich würde an deiner Stelle noch etwas warten. Es gilt ja mE eine dreijährige Verjährungsfrist. Warte die Entwicklung ab, sammle eventuell noch Befunde, informiere dich gut und stelle alle Unterlagen gewissenhaft zusammen. Und dann klagen, ja, wem es möglich ist zu klagen, der sollte klagen!
Viel Erfolg, Fibi

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 17.05.2022, 14:42
von Luketheman
Alles klar dann weiß ich bescheid.
Vielen herzlichen Dank euch!

Ich wünsch euch gute Besserung baldige Genesung und eine angenehme Zeit.


Viele freundliche Grüße

Lukas

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 01.10.2022, 11:12
von Luketheman
Hallo kurzes Update:

Ich hatte über meine Krankenkasse den Medizinischen Dienst beauftragt den Behandlungsfehler der mich verkrüppelt hat zu prüfen. Habe gestern das Gutachten erhalten und es wurden komplett alle Vorwürfe abgewiesen.
Der MDK stellt sich dreist ganz klar auf die Seite des Arztes. Der hätte komplett richtig gehandelt eine mündliche Aufklärung über Risiken und Nebenwirkungen müsste er nicht dokumentieren, die Kombination aus Diclofenac und Levofloxacin kann zwar nachgewiesen zerebrale Krampfanfälle auslösen dies sei aber kein Grund für ein Verbot der gleichzeitigen Einnahme :confusion-seeingstars: WTF??!!
Es sei bekannt das Levofloxacin Muskel-, Sehnen- und Gelenkschmerzen hervorrufen kann aber ich hätte diese Beschwerden von etwas anderem es hätte nichts mit dem Medikament zu tun :angry-cussing:
Einfach nur lächerlich und absolut widerwertig!!!
So ein krankes kaputtes und korruptes System!!!

Re: Arzt verklagen?

Verfasst: 01.10.2022, 14:31
von SlimShady99
Hallo, hat überhaupt schon jemals eine Person in Deutschland ein solches Verfahren für sich entscheiden können?
Dass das alles eine einzige Frechheit ist muss ich glaube ich nicht erwähnen.