Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)
Verfasst: 28.10.2016, 20:42
Siehe PDF-Dateien anbei:
https://fluorchinolone-forum.de/
Maximus hat geschrieben:Hallo Koriander,
Beschwerden durch Ciprofloxacin können auch zeitversetzt nach Einnahme auftreten.
Maximus hat geschrieben:Ich habe Beschwerden durch Ciprofloxacin und Ofloxacin und zusätzlich noch einen Infekt im Kieferknochen.
D.h. 2 verschiedene Baustellen gleichzeitig, die aber nicht miteinander zusammen hängen.
Das kann bei dir auch so sein, dass es 2 oder sogar 3 Baustellen sind.
Wenn du magst, wir können auch gern mal telefonieren.
Bei einer so komplexen Sache ist ein Telefonat sinnvoller, als sich die Finger wund zu schreiben.
Maximus hat geschrieben:Gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung
von Schadensersatzansprüchen , die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern
entstanden sind... unterstützen.
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/66.html
Weigert sich die Krankenkasse einen Versicherten zu unterstützen, bleibt nur eine Klage vor dem Sozialgericht übrig
mit dem Klageantrag :
Antrag:
1. Die Krankenkasse wird verpflichtet zur Unterstützung des Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatz-
ansprüchen aus Behandlungsfehlern eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst zu veranlassen, um zu einer abschließenden
Gesamtbewertung zu gelangen.
Maximus hat geschrieben:Der telefonische Hinweis der Krankenkasse , dass es sich in Cotrim um ein zugelassenes Arzneimittel handelt reicht nicht aus,
um zu einer abschließenden Gesamtbewertung gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) zu gelangen.
Maximus hat geschrieben:Der behandelnde Urologe hat grob behandlungsfehlerhaft keine Resistenzbestimmung veranlasst !!!
In dem vorgelegten Schriftstück handelt es sich nicht um eine Resistenzbestimmung, sondern um eine Produktinformation der Firma Bio Rad.
Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Rad vorgenommen hat, sind keine Resistenzbestimmung.
Maximus hat geschrieben:Bei einer Resistenzbestimmung werden die Erreger isoliert, in der Bakterienkultur vermehrt und dann gezielt verschiedenen Antibiotika ausgesetzt.. Das Ergebnis der mikrobiologischen Überprüfung ergibt das so genannte Antibiogramm.
Vorliegend fehlt das Antibiogramm.
Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Raid vorgenommen hat, sind kein Antibiogramm.
Wie ein Antibiogramm aussieht, kann man sich unter folgenden Link ansehen :
https://forum.prostatakrebs-bps.de/show ... -Urinprobe
Siehe Befundbericht Seite 2 von 3.
Maximus hat geschrieben:Das Antibiogramm ist wichtig, um bei einer Infektion mit Staphylococcus cohnii die richtige Auswahl des geeigneten antibiotischen Wirkstoffs treffen zu können !!
Die wenigen Fälle von Staphylococcus cohnii-Infektionen, die in der Literatur berichtet werden, bestehen aus Bakteriämie
in Bezug auf Katheter, chirurgische Prothesen, akute Cholezystitis, Hirnabszess, Endokarditis, Pneumonie, Harnwegsinfektion
und septische Arthritis, die im Allgemeinen ein multiresistentes Profil mit fast 90% Resistenz gegen Methicillin aufweisen ( MRSA ).
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23538597
Maximus hat geschrieben:Für Infektionen mit MRSA sind Kombinationen von Glykopeptiden mit Rifampicin, mit Clindamycin oder Gentamicin (je nach Anti-biogramm) indiziert. Als weitere " Kombinationspartner " stehen Fosfomycin und Fusidinsäure zur Verfügung. Schließlich steht
noch das Linezolid aus der Substanzgruppe der Oxazolidinone zur Monotherapie zur Verfügung (orale bzw. i.v. Applikation möglich).
Falls erforderlich, ist für die Behandlung von Haut-Weichgewebeinfektionen auch die Kombination von Rifampicin und Cotrimoxazol geeignet.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep ... _MRSA.html
Die Verordnung von Cotrim, einer nicht geeigneten Kombination aus Sulfamethoxazol und Trimethoprim, war grob behandlungsfehl-
erhaft.
Das zeigt sich dann auch in der Tatsache , dass es nicht gewirkt hat und es zur einer Sepsis kam und die vermeidbar gewesen wäre
hätte der Urologe ein geeigneten Arzneimittel verordnet z.B. Linezolid und eine Resistenzbestimmung veranlasst.
Maximus hat geschrieben:Aufgrund der fehlerhaften Behandlung ist auch der Übergang in eine chronische Infektform möglich z.B. wenn der Staphylococcus
cohnii einen Knochen befällt.
Wäre dies der Fall sind die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) im Blut häufig und deutlich erhöht.
Die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) sollten auf jeden Fall mal bestimmt werden.
Gruß
Maximus
Schorsch hat geschrieben:Hallo Koriander,
du darfst deinen eigenen Fall nicht allgemein hier mit dem Rest vergleichen. Es gibt genug Geschädigte, die z.B. Levofloxacin hatten und dieses Medikament ist nun mal per Rote Hand Brief 2012 offiziell mit Indikationseinschränkungen belegt. Wenn also hier ein Arzt ein Off Label Use ohne Risikoaufklärung vornimmt und das Mittel wahlos bei einer Verdachtsdiagnose ohne Erregertestbestimmung nutzt hat er offensichtlich was falsch gemacht.
Schorsch hat geschrieben:Das ist aber nur mal ein Beispiel, es gibt genug andere Angriffspunkte auch bei Cipro. Z.B. wenn das Mittel aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt nicht indiziert ist. Ich würde das immer über den MDK aufgrund der vorliegenden Sachlage prüfen lassen und danach entscheiden.
Schorsch hat geschrieben:Hier bei uns bist du stets der arme Einzelkämper, der Kausalität und anderes nachweisen muss...
Schorsch hat geschrieben:Dennoch es gibt Geschädigte die haben genug Geld und eine ruinierte Gesundheit, die ziehen einfach so ins Gefecht. Ich kann nur appellieren jeder soll seinen eigenen Fall prüfen und schauen, ob hier eine Klageoption besteht.
Von allgemeinen Aussagen wie grundsätzlich eh alles nicht möglich etc. halte ich überhaupt nichts. In meinen Rechtsvorlesungen als Ingenieur (Grundlagen Privatrecht / Umweltrecht) während des Studiums, lernte ich als erstes Gebot "Es kommt immer drauf an"...
Gruß Schorsch
Floxigirl hat geschrieben:Servus,
ich bin recht neu hier.
Hat in diesem Forum schon mal einer erfolgreich gegen seinen Arzt geklagt?
LG Floxigirl
Koriander hat geschrieben:Und ich bin mir sicher, dass viele Betroffenen folgend noch ganz gravierende Keime durch Antibiotika-Resistenz und durch unsere verseuchte Nahrung plagen werden. Dem Dr. Pieper kannst mal sagen und einen Gruß von mir ausrichten - er ist in der Sache praktisch für mich ein Anfänger.
Auch einen Gruß an Dr. Bodo Kuklinski, die Mitochondriepatien werden durch die giftigen Pilztoxine aus dem Darm am Nacken, Hals und im Kopf verursacht besonders durch Gärung von Kohlehydraten (Zucker), weil die Verdauung nicht funktioniert. Das Gärung durch ausgewältes Gemüse machen keine Probleme. Mit Äth. Ölen gelöst und entgiftet und der Stiernacken und die Schmerzen sind weg.
Ich hör jetzt auf sonst muss ich dem Krawibi auch hier noch mal den Kopf waschen. Weil dem seine Panikmache keine Grundlage hat.
Koriander hat geschrieben:"Hier im Anhang siehst meine Therapie aus dem Jahre 2004 da habt Ihr alle noch in der lauen Sommernacht dem Mond zugeschaut.
Übrigens die Dosis war das 8-fache Menge der von DGE empfohlene täglichen Nahrungszufuhr in allem.
Damals nach 6 Monaten war der Spuck durch - doch weder ich noch meine HP-Therapeutin wußten, dass ich einen total geschädigten Darm mit Antibiotika-Resistenz ohne schützende Darmschleimwand habe aus einer Tennisarm-Op 2000 und sich hier folgend der AB-Anwendung Keime - wie auch Borrelien breit macht haben."
Koriander hat geschrieben:Mein HA schreibt keinen Befund für einen Schwerbehindertenausweis, denn er müsste ja eingestehen, dass er mir das Medikament nicht geprüft verordnet hat und ich deshalb einen körperlichen Schaden habe, was jetzt zu der Schwerbehinderung führt. Kein Arzt gräbt sich selbst sein Grab und ich bin seit 50 Jahren mit Staphykokken resistent. Kein Arzt glaubt Dir wenn sie ihm sagen, das Medikament wirkt nicht, sondern hat mich geschädigt.
Gruß Koriander