Informationen und Unterstützung für die Anerkennung von Behinderungen
Verfasst: 01.11.2016, 20:12
Hier gibt es kurze Infos zur Vorgehensweise zwecks der Anerkennung von Behinderungen:
Vorab: Hilfe für den Antrag bzw. Prozess kann man beim Sozialamt oder VdK (Sozialverband) bekommen. Informieren vorab lohnt sich immer.
1. Ein Antrag ist über das jeweilige Versorgungsamt zu stellen
2. Der Hausarzt sollte informiert sein. Ihm sollten z.B. auch alle Facharztbefunde etc. vorliegen. Er sollte in seiner Patientenakte komplett im Bilde der Krankheiten und daraus resultierenden Einschränkungen sein. So kann er stets Auskunft geben sofern es durch das Versorgungsamt zu Rückfragen kommen sollte.
3. Man sollte dem Antrag alle Facharztbefunde beilegen und nicht nur rein die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht aussprechen. Das spart ggf. Bearbeitungszeit und hilft somit den Prozess zu beschleunigen. Allerdings sollte man immer die Schweigepflichtentbindung formulieren damit ggf. Rückfragen stattfinden können.
4. Es sollte nicht einfach alle minimalen Wehwehchen und Krankheiten aufgezählt werden, sondern eher klipp und klar die wichtigsten Einschränkungen im täglichen Leben zur Geltung gebracht werden.
5. Hilfreich kann es auch sein, wenn man den behandelnden (Haus-)Arzt bittet, eine entsprechende Stellungnahme zu schreiben, in der er schon den nach seiner Meinung angemessenen Grad der Behinderung benennt. So hat man dann später ggf. auch einen Anhaltspunkt, ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen.
6. Nach dem Einreichen des Antrags wird dieser dann vom medizinischen Dienst nach genau festgelegten Richtlinien geprüft. Wichtig ist, dass Behinderungsgrade von verschiedenen Beschwerden nicht einfach zusammenaddiert werden, sondern letztendlich ein Gesamtwert bestimmt wird.
7. Wenn entschieden wurde, bekommt man schließlich den Bescheid der zuständigen Stelle. In diesem Bescheid wird einem dann der zuerkannte Grad der Behinderung mitgeteilt. Außerdem, ob dies befristet oder unbefristet ist und ob noch ggf. ein Merkzeichen zuerkannt wurde (z.B. aG - außergewöhnlich gehbehindert, G - erheblich gehbehindert, H - hilflos, RF - befreit von der Rundfunkgebührenpflicht etc.).
8. Ist man mit dem zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) nicht zufrieden, dann kann man innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dies kann zunächst formlos geschehen. Das wird dann vom Landesversorgungsamt überprüft und man bekommt dann einen entsprechenden Bescheid. Ist man dann noch immer nicht zufrieden, kann man gegen den Bescheid Klage beim Sozialgericht einreichen, hierzu sollte man dann aber über einen Anwalt oder über den vdk Vorgehen sofern man dort Mitglied ist. Auch eine rückwirkende Mitgliedschaft ist möglich.
Zu Punkt 8. "Wiederspruchsverfahren" sind die Information dieses Links maßgebend einzuhalten:
http://www.mv-justiz.de/pages/sozialger ... oz_ger.htm
Vorab: Hilfe für den Antrag bzw. Prozess kann man beim Sozialamt oder VdK (Sozialverband) bekommen. Informieren vorab lohnt sich immer.
1. Ein Antrag ist über das jeweilige Versorgungsamt zu stellen
2. Der Hausarzt sollte informiert sein. Ihm sollten z.B. auch alle Facharztbefunde etc. vorliegen. Er sollte in seiner Patientenakte komplett im Bilde der Krankheiten und daraus resultierenden Einschränkungen sein. So kann er stets Auskunft geben sofern es durch das Versorgungsamt zu Rückfragen kommen sollte.
3. Man sollte dem Antrag alle Facharztbefunde beilegen und nicht nur rein die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht aussprechen. Das spart ggf. Bearbeitungszeit und hilft somit den Prozess zu beschleunigen. Allerdings sollte man immer die Schweigepflichtentbindung formulieren damit ggf. Rückfragen stattfinden können.
4. Es sollte nicht einfach alle minimalen Wehwehchen und Krankheiten aufgezählt werden, sondern eher klipp und klar die wichtigsten Einschränkungen im täglichen Leben zur Geltung gebracht werden.
5. Hilfreich kann es auch sein, wenn man den behandelnden (Haus-)Arzt bittet, eine entsprechende Stellungnahme zu schreiben, in der er schon den nach seiner Meinung angemessenen Grad der Behinderung benennt. So hat man dann später ggf. auch einen Anhaltspunkt, ob es sich lohnt Widerspruch einzulegen.
6. Nach dem Einreichen des Antrags wird dieser dann vom medizinischen Dienst nach genau festgelegten Richtlinien geprüft. Wichtig ist, dass Behinderungsgrade von verschiedenen Beschwerden nicht einfach zusammenaddiert werden, sondern letztendlich ein Gesamtwert bestimmt wird.
7. Wenn entschieden wurde, bekommt man schließlich den Bescheid der zuständigen Stelle. In diesem Bescheid wird einem dann der zuerkannte Grad der Behinderung mitgeteilt. Außerdem, ob dies befristet oder unbefristet ist und ob noch ggf. ein Merkzeichen zuerkannt wurde (z.B. aG - außergewöhnlich gehbehindert, G - erheblich gehbehindert, H - hilflos, RF - befreit von der Rundfunkgebührenpflicht etc.).
8. Ist man mit dem zuerkannten Grad der Behinderung (GdB) nicht zufrieden, dann kann man innerhalb von einem Monat Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dies kann zunächst formlos geschehen. Das wird dann vom Landesversorgungsamt überprüft und man bekommt dann einen entsprechenden Bescheid. Ist man dann noch immer nicht zufrieden, kann man gegen den Bescheid Klage beim Sozialgericht einreichen, hierzu sollte man dann aber über einen Anwalt oder über den vdk Vorgehen sofern man dort Mitglied ist. Auch eine rückwirkende Mitgliedschaft ist möglich.
Zu Punkt 8. "Wiederspruchsverfahren" sind die Information dieses Links maßgebend einzuhalten:
http://www.mv-justiz.de/pages/sozialger ... oz_ger.htm