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Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 10:19
von Axel59
Hallo Schorsch,

was für eine Art Reha hast du denn gemacht? Hat sie dir geholfen ?

Grüsse Axel

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 12:15
von Cypho
Hallo Schorsch,

ich würde sehr gern meinen Lungenfacharzt verklagen. Meine Ersparnisse würde ich dabei auch opfern. Ich kann mit dem Geld ohnehin nichts mehr anfangen. Ich habe Levo für eine akute Exazerbation einer chronischen Bronchitis im Juli 2017 erhalten. Leider hat mir der MDK der TKK bestätigt, das das Levo zu diesem Zeitpunkt für diese Indikation definitiv zugelassen war. Somit hat mein Arzt ein zugelassenes Medikament für diese Indikation verschrieben. Auf welcher Basis soll ich dann klagen? Das er mich nicht auf diese Nebenwirkungen aufmerksam gemacht hat, ist für mich ein schwacher Ansatzpunkt. Was könnte deiner Meinung nach ein Ansatzpunkt sein?
Das du jetzt mit 41 Jahren auf Teilzeit gehen musst, ist sehr bitter.

Beste Grüße Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 13:02
von Maximus
Hallo Cypho,

das stimmt so nicht ganz, was der MDK da behauptet.

Zwar ist Levo zur Behandlung einer akuten Exazerbation einer chronischen Bronchitis zugelassen.

Levo sollte allerdings - gemäß den Fachinformationen des Arzneimittelherstellers - bei der oben
genannten Indikation " nur angewendet werden, wenn Antibiotika, die üblicherweise zur Initialbehandlung
dieser Infektionen empfohlen werden, als nicht indiziert erachtet werden."

Siehe dazu : http://fachinformation.srz.de/pdf/aliud ... letten.pdf

Antibiotika, die zur Behandlung einer akuten Exazerbation einer chronischen Bronchitis üblicherweise empfohlen werden sind :

Aminopenicillin für Patienten in den Stadien I und II :
und
Aminopenicilline mit Betalaktamaseinhibitor (Amoxicillin + Clavulansäure oder Sultamicillin) für Patienten im Stadium III und IV :

Beweis: https://www.allgemeinarzt-online.de/arc ... ge-1631630

Der Lungenfacharzt hätte dementsprechend ein Aminopenicillin (ggf. plus Betalaktamaseinhibitor) verschreiben können.

Eine Kontraindikation für Aminopenicillin besteht lediglich bei einer nachgewiesenen Allergie gegen Aminopenicilline (Penicillinallergie).

Eine nachgewiesene Penicillinallergie liegt bei dir nicht vor.

Damit stellt sich die Verordnung von Levo als grober ärztlicher Behandlungsfehler heraus.

Auf dieser Basis würde ich den Lungenfacharzt angehen.

Gruß
Maximus



Edit Schorsch:

Das sehe ich wie Maximus, zuzufügen ist auch der Status als Rote-Hand-Brief für Levo bestehend seit 2012. Dieser warnt vor schwerwiegenden und erheblichen NW dieses Medikamentes. Daher steht hier drin, wie Maximus schon sagt, sollte nicht als Erstindikation erfolgen. Zusätzlich sollten hier auch die weiteren Leitlinienvorgaben greifen und geprüft werden...wurde z.B. ein Erreger-Nachweis Antibiogramm gemacht ? Gab es vorher schon eine wirkungslose AB oder gab es direkt ohne Erreger-Nachweis gleich das risikobehaftete Levo. Wie wurde dir das begründet ? Weil der Herr Dr. das riechen konnte, das es genau ein Levo-sensibler Keim ist und hier Gefahr in Verzug ist...Wie solide wurde die Diagnose gestellt gabs vorher schon Versäumnisse etc.?


Ich bin mir aber auch sehr sicher, das du über einen RHB-Status und dieses dadurch bekannte erhöhte Risiko nicht aufgeklärt wurdest, denn sonst hättest du ja sicherlich nach risikoärmeren Alternativen gefragt. Die Sorgfaltspflichtverletzung des Ausklärungsfehlers kommt daher definitiv ist allerdings eine juristische Fragestellung. Im Bezug auf die Erst-Indikation bei Levo ist ganz genau zu bewerten, was das heißt und was bei dir alles gemacht bzw. nicht gemacht wurde. Nur weil hier akute Exazerbation einer chronischen Bronchitis steht ist das nicht initial laut Leitlinie ohne alles und ein Nutzen / Risiko abwägen freigegeben:

https://www.akdae.de/Arzneimittelsicher ... 120903.pdf

Den MDK Gutachter hätte ich genau dieses hinterfragt jetzt ist es nicht unbedingt belastend aber das heißt auch nix. Es wäre zu prüfen ob deine RSV dennoch mitzieht wenn du solide begründen kannst.

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 13:35
von Cypho
Hallo Maximus und Schorsch,

ich muss exakterweise hinzufügen, dass das Levo die Zweitmedikation nach 7 Tagen Chlarithromycin war. Das Clarithromycin hat leider überhaupt nicht gewirkt. Das Zeug soll aber auch gegen Hämophilus Influencae und andere Keime nicht mehr wirken.
Würdet ihr trotzdem eine Klagechance sehen? Wenn das so wäre, gehe ich nochmal ernsthaft zum Rechtsanwalt.
Gegen Penicilinderivate wie Amoxycilin oder auch Cephalosporine bin ich allergisch. Das wußte der Arzt auch.
Der BPZ von Aliudpharma ist von April 2018. Das klingt auf dem BPZ vom Juli 2017 noch etwas abgeschwächter.

Beste Grüße Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 13:40
von Maximus
Hallo Cypho,

gegen Penicilinderivate wie Amoxycilin oder auch Cephalosporine bist du allergisch.

Hmm.. wie wurde denn die Allergie festgestellt ?

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 13:52
von Cypho
Hallo Maximus,

danke das du dich hier nochmal drum kümmerst. Ich habe zweimal nach Amoxicillin und Cefixim eine blutig-schleimige Colitis bekommen. Musste jedes Mal 6 bis 10 Monate Mesalazin nehmen bis der Darm wieder einigermaßen ok war.
Ein Gastroenterologe hat zu mir dann gesagt, ich soll keine Penicillinderivate mehr nehmen.

Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 14:28
von Maximus
Hallo Cypho,

das ist keine Allergie, aber eine Antibiotika-assoziierte Diarrhoe, wahrscheinlich durch Überwucherung des Dickdarms
mit dem Bakterium Clostridium difficile.

Das kann auch mit Florochinolonen passieren, das war bei mir der Fall.

Sollte das nochmal auftreten, unbedingt den Stuhl auf das Baktierum Clostridium difficile untersuchen lassen. Das ist wichtig !!

Mesalazin ist hiergegen unwirksam !!

Eine Antibiotika-assoziierte Diarrhoe durch Clostridium difficile lässt sich mit Vancomycin Entderokaps oder Fidaxomicin
behandeln. Manchmal ist eine Stuhltransplantation erforderlich. Bei einer Antibiotika-assoziierte Diarrhoe ohne Clostridium
difficile kann versucht werden, diese mit Probiotika in den Griff zu bekommen.

Vancomycin Entderokaps oder Fidaxomicin kann man zusätzlich zum Penicillin geben, um eine nochmalige Überwucherung
mit dem Bakterium Clostridium difficile zu vermeiden oder man geht auf Penicilline per Infussion, um den Darm zu schonen.

Für eine Klage gegen den Lungenarzt sehe ich schwarz. Das ist zu Komplex, als dass es ein Richter kapiert, leider.

Wie gesagt, sollte nochmal eine akute Exazerbation der chronischen Bronchitis auftreten:

- ins Krankenhaus einweisen lassen, damit Amoxicillin + Clavulansäure oder Sultamicillin per Infusion gegeben werden kann.

Im ambulanten Bereich müsste man zusätzlich Vancomycin Entderokaps geben. Voraussetzung die Nieren sind OK !!!

Ob Probiotika zur Vermeidung einer Antibiotika-assoziierte Diarrhoe ausreichen... hmm...kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 14:39
von Cypho
Hallo Maximus,

ich habe auch mehrmals in meinem Leben Makrolide oder Tetrazykline genommen. Diese Colitis ist lediglich zweimal nach der Einnahme von Penicillinderivaten aufgetreten. Der Gastro hat dann diesen Zusammenhang festgestellt.
Aber es hätte natürlich auch Clostridium sein können, wie du sagst.
Mit der Klage war ich bisher auch wegen dieser Umstände pessimistisch. Obwohl ich den Arzt wirklich gern verklagen würde, um für mich irgendwo Genugtuung zu bekommen.
Danke für deine Mühe und Alles Gute für dich.

Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 14:56
von Maximus
Hallo Cypho,

danke dir. Ah Tetrazykline werden vertragen , ja dann hätte der Lungenfacharzt als 1. Mittel Tetrazykline verschreiben können.

In unkomplizierten Fällen wird laut Leitlinie der Einsatz von Tetrazyklinen empfohlen...

https://www.allgemeinarzt-online.de/arc ... ge-1631630

...und falls Tetrazykline versagen als 2. Mittel : Amoxicillin + Clavulansäure oder Sultamicillin "per Infusion !!!", um den
Darm zu schonen, bzw. einen Krankenhauseinweisungsschein ausstellen müssen, um die Infusionen die 3 x täglich ge-
geben werden müssen, zu gewährleisten.

Ich selbst habe im Dez. 2018 Sultamicillin ( Ampicillin + Sulbactam ) per Infusion bekommen. Der Darm hat sich dadurch
nicht verschlechtert.


Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 15:17
von Cypho
Hallo Maximus,

es ist noch etwas Verworrener. Es war Juli 2017 meine langjährige Hausärztin war für 3 Wochen im Urlaub. Ich ging zur der Vertretungsärztin. Die verschrieb mir zuerst Umkalabo. Ich hatte rotgelben Auswurf, Atemnot und konnte diese Mengen Auswurf nicht abhusten. Das Zeug war wie Gummi. Umkalabo wirkte nicht. Im zweiten Anlauf verschrieb sie mir Clarithromycin. Obwohl ich immer gute Erfahrungen mit Makroliden hatte, wirkte das Zeug diesmal überhaupt nicht. Ich war mittlerweile 2,5 Wochen krank geschrieben und mein Chef machte Druck. So ging ich schließlich zu meinem Lungenfacharzt, der mir dann das verdammte Levo verschrieben hat.
Es war eine Verkettung von ca. 10 unglücklichen Umständen und die Sache wäre anders gelaufen, wenn z.B. meine Hausärztin nicht gerade 3 Wochen Urlaub gehabt hätte. Sie verschreibt nämlich gern Doxycyclin. Das Zeug hätte mglw. besser gewirkt und alles wäre nochmal gut ausgegangen.

Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 15:33
von Maximus
Hallo Cypho,

ja Vertretungsarzt und Lungenfacharzt hätten mit Berücksichtigung:

1. rotgelben Auswurf, Atemnot,
2. der Fachinformationen zu Levofloxacin,
3. der Leitlinien zur Behandlung der akuten Exazerbation einer chronischen Bronchitis,
4. und der Angaben des Patienten : in der Vergangenheit Durchfälle nach Anwendung von Amoxicillin und Cefixim

als 1. Mittel ein Antibiotikum aus der Klasse der Tetracycline ( Doxycyclin ) verschreiben müssen.

Das haben diese nicht gemacht und das ist schon grob behandlungsfehlerhaft.

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 18:14
von Cypho
Hallo Maximus,

denkst du das bei dem komplexen Fall genug Ansatz für eine Klage gegen den Arzt vorhanden ist?

Beste Grüße Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 20:07
von Maximus
Hallo Cypho,

ich selbst würde mir eine Klage zutrauen. Aber ich bin auch in der Lage die Gutachten zu entkräften und ich könnte dem
Gericht detailliert und med. fundiert darlegen, dass der Arzt , statt Levo, Tetracycline ( Doxycyclin ) hätte verschreiben müssen.

Was für mich gilt , gilt nicht für andere.

Ausgehend davon, dass nicht jeder in der Lage ist, die Gutachten zu entkräften... Nein, das Risiko die letzten Ersparnisse noch
zu verlieren, ist einfach hoch...

...und ich bin aufgrund meiner Krebserkrankung leider nicht mehr lang genug hier, um eine Klage bis zum Ende zu unterstützen.

Mit einer RSV /Rechtsschutzversicherung sähe das anders aus. Da würde ich schon versuchen die Deckungszusage zu bekommen.

Hast du eine RSV ?

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 14.03.2019, 22:24
von Karlken
Hallo alle zusammen.

Das ist das allgemeine Problem. Auch ich habe von keinem Arzt einen Befund.
Ich bin ja seinerzeit sehr schnell auf dieses Forum gestossen. Habe dann schnell erkannt daß ein Ärztehopping wohl nicht zielführend sein wird.
Somit habe ich mich darauf beschränkt eine Meldung ans Bfarm zu machen und parallel dazu noch die das Levofloxacin ausgebende Apotheke
aufgefordert meine schriftlich aufgeführten Nebenwirkungen zu melden. Bei der Gelegenheit ist mir dann aufgefallen das selbst die Apotheker den Sinn der Meldung nicht wirklich verstanden haben! Auf meine Aussage das ich Nebenwirkung von Levofloxacin melden wollte fragte mich dann die junge Frau "Ja, welche neuen, nicht im Beipackzettel stehenden Nebenwirkungen sind das denn? (sinngemäß)
Habe sie dann aufgeklärt :)

Für meine Nachmeldung ans Bfarm habe ich das gleiche Formular benutzt wie zur Erstmeldung.
Ich habe lediglich an geeigneter Stelle darauf hingewiesen daß dies eine Nachmeldung zur Fall:Nr.XXX ist.
Ich habe daraufhin auch eine Eingangsbestätigung erhalten.
Ich werde aber nochmals zu meinem einjährigen Flox-Geburtstag den von Schorsch vorgeschlagenen Weg für eine Meldung ans Bfarm und 1A Pharma gehen.

m.f.G.

Karlken

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 15.03.2019, 10:00
von Cypho
Hallo Maximus,

ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und müsste selbst zahlen.
Danke nochmals für all deine Hilfe in den letzten 15 Monaten.

Beste Grüße Cypho

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 15.03.2019, 18:18
von Maximus
Hallo Cypho,

ohne Rechtsschutzversicherung rate ich von einer Klage ab.

Die Prozess-und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert :

Beispiel : Streitwert 50.000 Euro (Schadensersatz und Schmerzensgeld)

Prozess-und Anwaltskosten :

1. Instanz Landgericht = 7.705,87 Euro
2. Instanz Berufung Oberlandesgericht = 9.981,84 Euro
3. Instanz Revision BGH = 13.295,78 Euro
--------
insgesamt : 32.806,45 Euro

https://www.der-prozesskostenrechner.de

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 17.01.2020, 22:52
von Undnocheiner
Hallo,

Bauernme3865 hat geschrieben:
Wie wäre es denn mit einem Schreiben an das Gesundheits Ministerium Herrn Spahn sowie ebenfalls an Angela Merkel im Namen der Betroffenen im Forum um mal freundlich anzufragen, wie es mit der Sicherheit der FQ ausschaut und was für die Geschädigten getan wird???

Melanie


Habe bei UPD angerufen

https://patientenberatung.de/de

Dort vorgetragen was ich durch habe und auch viele von euch hier im Forum.
Klagen wegen Geldmangel nicht möglich, Ärztekammer ist ein ganz schlechter Witz,
die Dame wollte wissen, ob ich schon das Gesundheitsministerium angeschrieben habe.

https://www.mags.nrw/

Ich frage euch, lohnt sich das, oder ist das genau so ein Schuss in den Ofen wie mit der Ärztekammer?
Oder hat bereits jemand dort hin geschrieben und weiss mehr?
(Dort wird auch gerade Auskunft gegeben das man nicht so viel AB einnehmen soll)
Von FC kein Hinweis.

Dann habe ich auch gefragt wie lange der MDK sich Zeit lassen kann für ein Gutachten, welches
die Krankenkasse für mich angefordert hat, das erste Gutachten konnte man nicht ernst nehmen, hat
wohl ein Grundschüler geschrieben :(

Es gibt scheinbar keine Frist, man sagt so ca. 3 - 6 Monate dauer das, ich bin da locker drüber,
Krankenkasse angerufen wie lange ich noch warten soll, das ist eine Frechheit.

Die Krankenkasse könne das nicht beeinflussen, später bekam ich Post von der Krankenkasse,
das mein Vorgang noch in Bearbeitung sei.

Warum gibt es keine gesetzliche Frist? Oder hat die Dame keine Ahnung?

VG