Seite 1 von 1

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 15.03.2019, 18:18
von Maximus
Hallo Cypho,

ohne Rechtsschutzversicherung rate ich von einer Klage ab.

Die Prozess-und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert :

Beispiel : Streitwert 50.000 Euro (Schadensersatz und Schmerzensgeld)

Prozess-und Anwaltskosten :

1. Instanz Landgericht = 7.705,87 Euro
2. Instanz Berufung Oberlandesgericht = 9.981,84 Euro
3. Instanz Revision BGH = 13.295,78 Euro
--------
insgesamt : 32.806,45 Euro

https://www.der-prozesskostenrechner.de

Gruß
Maximus

Re: Boeing 737 Max

Verfasst: 17.01.2020, 22:52
von Undnocheiner
Hallo,

Bauernme3865 hat geschrieben:
Wie wäre es denn mit einem Schreiben an das Gesundheits Ministerium Herrn Spahn sowie ebenfalls an Angela Merkel im Namen der Betroffenen im Forum um mal freundlich anzufragen, wie es mit der Sicherheit der FQ ausschaut und was für die Geschädigten getan wird???

Melanie


Habe bei UPD angerufen

https://patientenberatung.de/de

Dort vorgetragen was ich durch habe und auch viele von euch hier im Forum.
Klagen wegen Geldmangel nicht möglich, Ärztekammer ist ein ganz schlechter Witz,
die Dame wollte wissen, ob ich schon das Gesundheitsministerium angeschrieben habe.

https://www.mags.nrw/

Ich frage euch, lohnt sich das, oder ist das genau so ein Schuss in den Ofen wie mit der Ärztekammer?
Oder hat bereits jemand dort hin geschrieben und weiss mehr?
(Dort wird auch gerade Auskunft gegeben das man nicht so viel AB einnehmen soll)
Von FC kein Hinweis.

Dann habe ich auch gefragt wie lange der MDK sich Zeit lassen kann für ein Gutachten, welches
die Krankenkasse für mich angefordert hat, das erste Gutachten konnte man nicht ernst nehmen, hat
wohl ein Grundschüler geschrieben :(

Es gibt scheinbar keine Frist, man sagt so ca. 3 - 6 Monate dauer das, ich bin da locker drüber,
Krankenkasse angerufen wie lange ich noch warten soll, das ist eine Frechheit.

Die Krankenkasse könne das nicht beeinflussen, später bekam ich Post von der Krankenkasse,
das mein Vorgang noch in Bearbeitung sei.

Warum gibt es keine gesetzliche Frist? Oder hat die Dame keine Ahnung?

VG