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Gibt es einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?

Rostlaube
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Gibt es einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?

#11198

Beitragvon Rostlaube » 14.04.2019, 12:57

Hallo zusammen.

Gibt es eigentlich einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?
Oder eine Vereinigung oder wie auch immer man so ein Organ nennen mag.

Falls ja, was macht der und wie wird man da Mitglied?
Falls nein, sollte man so etwas nicht mal gründen?

Ärzte haben Verbände, die ihre Interessen wahrnehmen, Pharmakonzerne haben welche usw.

Alleine kann man als betroffener Patient gegenüber solchen Verbänden nicht wirklich gut auftreten, aber wenn man als Verband im Namen von vielen Betroffenen spricht und handelt, hört vielleicht eher jemand zu.

Gerade in so einem Fall wie hierkönnte ein Verband z.B. wirkungsvoller beim Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen eine Stellungnahme einfordern und auf wirksame Abhilfemaßnahmen drängen.

Gruß
Rostlaube

Katharina71
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Re: Gibt es einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?

#11238

Beitragvon Katharina71 » 15.04.2019, 21:32

Hi

Ich habe gelesen das man einen Verein gründen kann und dann eine Sammelklage, ich bin auch am überlegen, meine Nerven und zwar nicht nur die Psychischen sind stark angegriffen,

lg

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Maximus
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Re: Gibt es einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?

#11241

Beitragvon Maximus » 15.04.2019, 21:45

Hallo Zusammen,

ich rate dringend davon ab in Deutschland eine Musterfeststellungsklage ( Sammelklage ) einzureichen.

Das deutsche Gesetz zur Musterfeststellungsklage ( Sammelklage ) ist - im Gegensatz zur USA - ein Gesetz, welches
Sammelklagen A) hohe Hürden auferlegt ( z.b. ist nicht jeder Verein klagebefugt ) und B) berechtigte Ansprüche abweisen soll.

Niemand wird davon profitieren, außer Konzerne, wie VW , Bayer AG usw..

Gruß
Maximus

Rostlaube
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Re: Gibt es einen Verband der Fluorchinolongeschädigten?

#11250

Beitragvon Rostlaube » 15.04.2019, 23:38

Hi,

es geht mir nicht um einen Verband oder Verein, der dann Sammelklagen durchführt.
Wie Maximus richtigerweise schreibt, ist die Gesetzeslage bei uns deutlich schlechter für so etwas aufgestellt als beispielsweise in den USA.

Es geht mir eher um Lobbyarbeit, also in der Öffentlichkeit und bei den Politikern für Awareness (kann mir einer ein genau so passendes deutsches Wort sagen?) zu sorgen.
Und eben bei bestimmten Angelegenheiten, wie z.B. dem genannten MDK-Fall, quasi öffentlich im Namen von (größtenteils) allen Betroffenen die Stimme zu erheben und Stellungnahmen, Richtigstellungen und korrektive Maßnahmen einzufordern.

Wenn ein einzelner Betroffener der Meinung ist, dass ein Gutachter, der so etwas schreibt, in Zukunft eben keine Gutachten mehr erstellen dürfte, dann ist es für eine Institution wie den MDK einfach, das zu ignorieren.
Wenn aber ein Verband, der im Nahmen von vielen Betroffenen spricht, diese Meinung vertritt und beispielsweise in der Öffentlichkeit und über entsprechende Pressemedien Stellungnahmen und Maßnahmen fordert, fällt das Ignorieren dieser Meinung schon deutlich schwerer. Und das auch ohne irgendwelche Klagen einzureichen.
In der Politik durchzusetzn oder zumindest anzustreben, dass auch die Möglichkeiten für einzelne Betroffene, sich entsprechend zur Wehr zu setzen, verbessert werden, wäre natürlich auch eine Aufgabe, die so ein Verband wahrnehmen sollte.

Einen Verband zu gründen ist übrigens kein Hexenwerk. Die Rechtsform wäre die eines eingetragenen Vereins, der natürlich irgendwo eingetragen werden muss (um die 50 Euro), der dazu eine Satzung haben muss (kann man zur Not von (u.U. mehreren verschiedenen) anderen Vereinen ausborgen oder entsprechende Mustersatzungen anpassen), und der einen Vorstand haben muss, der auf einer Miglieder- oder Gründerversammlung gewählt wird. Die Satzung muss dann vor einem Notar von mindestens 7 Mitgliedern unterzeichnet werden (nochmal vielleicht 70 Euro, also insgesamt ca. 120 Euro).
Jährliche Mitgliederversammlungen kann man mittlerweile auch online durchführen, nur bei der Gründungsversammlung und der Satzungsunterzeichnung weiß ich gerade nicht, ob die Wahl des ersten Vorstandes mittlerweile auch online möglich ist und ob man die Unterzeichnung der Satzung auch einzeln nacheinander jeder vor seinem eigenen Notar durchführen kann (und man sich z.B. nicht gezwungenermaßen persönlich treffen müsste, wenn man beispielsweise einen entsprechenden Verband über ein Forum wie dieses hier organisiert, bei dem die Mitglieder und potenziellen Vorstände quer über Deutschland verstreut sind).

Ich bin ja erst recht kurz hier und habe hauptsächlich die Beiträge von Schorsch gelesen, weil ich bei Google über einen seiner Beiträge gestolpert bin, der mich hier her geführt hat, aber von dem, was ich bisher von ihm gelesen habe, könnte ich mir ihn als Vorstand bzw. als einen der Vorstände vorstellen. Maximus und Krabiwi scheinen auch recht aktiv und engagiert zu sein und wenn es gewünscht wäre, könnte ich auch eine Aufgabe übernehmen. Es müssen ja zur Gründung mindestens 7 Mitglieder sein, bzw. muss die Satzung von mindestens 7 Personen unterzeichnet sein. Als Vorstand reicht im Prinzip aber auch eine Person aus.
Der oder die Vorstände (bzw. zumindest einer davon) sollten sich halt ein wenig mit rechtlichen Angelegenheiten auskennen...

Ein meiner Meinung nach gutes FAQ gibt es z.B. hier:

http://www.kanzleiweber.com/faq-vereinsrecht.html

Inwieweit man einen Mitgliedsbeitrag festlegt, müsste man dann auch noch schauen. Ich wäre schon bereit, ein Paar Euro zu zahlen, einerseits für Materialien, die der Vorstand für seine Arbeit braucht, für die Deckung der Gründungskosten, die irgendwer vorschießen müsste und auch für eine kleine Entschädigung des Vorstandes, weil der oder die Vorstände ja auch einiges an Zeit in die Arbeit stecken müssen, während der sie anderweitig nichts zu ihrem Lebensunterhalt beitragen können. Das muss ja alles nicht viel sein (und darf auch nicht, wenn es z.B. bei der Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Vorstand bleiben soll, was meines Wissens durch eine Obergrenze von 500 Euro im Jahr limitiert ist). Keine Ahnung, wieviel man da machen würde, aber ich kann mir vorstellen, 30 Euro im Jahr an Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Inwieweit man das dann pro Person macht, oder pro Geschädigtem und jedem Geschädigten ein Familienmitglied o.ä. als beitragsfreies weiteres Mitglied "genehmigt" und vielleicht für Einkommensschwache einen auf 1/3 reduzierten Beitrag vorsieht und/oder eine Beitragsbefreiung für Härtefälle, kann man ja relativ frei in der Satzung festlegen.
Denkbar wären auch "einfache Mitglieder" und "Fördermitglieder", wobei einfache Mitglieder keinen oder nur einen geringen Mitgliedsbeiträge leisten. Auf diese Weise käme der Verband evtl. erst mal relativ schnell zu einer gewissen Anzahl von Mitgliedern, die man wohl auch bräuchte um bei entsprechenden Stellen ein bisschen Eindruck zu schinden. Mit "Ich bin Vorstand des Verbandes Fluorchinolongeschädigter und vertrete über 6 Mitglieder" (weil es eben gerade 7 sind) käme man vielleicht nicht ganz soo weit.

Vielleicht gibt es ja auch noch andere Floxi-Foren in Deutschland, deren Mitglieder oder Organisatoren auch bei so einem Verein mitmachen würden.

Gruß
Rostlaube
P.S.:
Ich sehe gerade, dass das Forum 977 Mitglieder hat. Wenn die alle Verbandsmitglieder werden und noch 30 Partner dazu, dann könnte man im Namen von über 1000 Mitgliedern auftreten, da ließe sich bestimmt einiges erreichen.


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