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Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 10.05.2021, 21:58
von OFC1901
Hallo liebe Mitfloxies,

Ich konnte hier noch keine guten Informationen zu Klageverfahren, Schadensersatzansprüchen etc. finden.
Ich selbst habe jetzt den Entschluss getroffen meinen Hausarzt und meinen Urologen zu verklagen aber möchte hierzu noch diverse Informationen und Erkenntnisse sammeln.
Hat jemand von euch schon Erfahrungen sammeln können und hilfreiche Tipps parat ?

LG Sven

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 11.05.2021, 21:56
von cf12
Hallo OFC1901,

im Moment würde ich dringend von einer Klage abraten, denn die Chance für einen Erfolg ist extrem gering und Du solltest Dein Geld in die Therapie investieren. Ärzte sind versichert und Du würdest vor Gericht gegen eine ganze Gruppe von Anwälten bzw. Gutachtern "kämpfen". Selbst mit einer RSV musst Du die Gutachten vorfinanzieren und wenn der Richter auch nur ein gegnerisches Gutachten zulässt, ist der Prozess und alle folgenden Verfahren verloren. :think:

Viele Grüße

cf12

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 12.05.2021, 11:05
von mfgoenk
Hallo CF12,

deine Infos stimmen so nicht.

Sicherlich muss einem klar sein, das ein solcher Prozess schwierig ist und sich lange hinziehen wird. Er ist auch emotional sehr belastend. Ohne eine Rechtschutzversicherung brauch man ihn meiner Meinung nach auch gar nicht erst anzufangen, da hier doch immense Kosten entstehen können, die sicherlich kein Floxie mehr selbst stemmen kann.

Hat man aber eine solche Rechtschutzversicherung, übernimmt diese natürlich fast sämtliche Kosten. Dazu gehören Anwalts, Gerichts und natürlich auch Gutachter Kosten. Du musst nichts vorfinanzieren. Es können "Kleinigkeiten" wie die Selbstbeteiligung, Reisekosten des Anwaltes oder zum Beispiel Kopierkosten anfallen, wenn die Arztberichte angefordert werden. Das sind aber Summen die zu stemmen sind.

Warum sollte das Verfahren und alles weitere Verloren sein, wenn das Gericht auch nur ein gegnerisches Gutachten zulässt?! Das Gericht wird in einem solchen Prozess seine eigenen Gutachten einholen!

Wenn man sich das ganze körperlich und auch seelisch zutraut und wenn man eine solide Dokumentation hat, was hat man denn zu verlieren? Das schlimmste das einem passieren kann, ist, das man den Prozess dann verliert und dann ist man so weit wie vorher. Wenn man nichts unternimmt, hat man gleich verloren.

LG

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 12.05.2021, 11:52
von Jens_86
Ich habe hier viewtopic.php?p=22431#p22431 mal ein paar Informationen über Klagen zusammengestellt.

Zu den obigen Ausführungen will ich noch ergänzen, dass ohne Rechtsschutzversicherung (nachträglich abschließen bringt nichts) natürlich ein Kostenrisiko besteht, sodass man vorher mit einem Anwalt, am besten einem Fachanwalt für Medizinrecht, die Erfolfschancen besprechen sollte.

Diese kann man natürlich nicht pauschal beurteilen, doch wenn man Schäden und Pflichtverletzungen gut nachweisen kann, würde ich die Chancen durchaus als realistisch ansehen.

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 12.05.2021, 13:47
von cf12
Hallo Jens,

wieviel Prozent der Klagen waren erfolgreich? Ich kenne persönlich keinen Fall. Der Patient hat die Beweispflicht und die Anwälte der Berufshaftpflicht-Versicherung säen mittels Gutachten so viele Zweifel, bis sie den Prozess gewonnen haben. Im Einzelfall kann auch ein Vergleich für die Versicherung sinnvoll sein. Ein Fachanwalt für Medizinrecht reicht wahrscheinlich nicht aus und ich würde zusätzlich noch einen Fachanwalt für Gutachterrecht für sinnvoll halten, um die gegnerischen Gutachten abwehren zu können. :think:

Viele Grüße

cf12

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 12.05.2021, 14:58
von Jens_86
Hallo,

Ich kenne da keinen Prozentsatz, und ich denke es gibt wenige Fälle bei denen überhaupt geklagt wird und die Klage mit einem Urteil und nicht mit einem Vergleich endet.

Du hast natürlich Recht dass Verwicherungen der Ärzte einen Anwalt stellen, aber auch der ist an das geltende Recht gebunden. Ein Fachanwalt für Gutachterrecht existiert nicht.

Tatsache ist, dass zugunsten des Patienten eine Beweislastumkehr eingreift, wenn er einen Behandlungsfehler und eine Schädigung nachweisen kann. Je nach dem, wie gut das dokumentiert ist, kann das durchaus gelingen.

Ich werde selbst in naher Zukunft klagen, in meinem Fall habe ich von dem Arzt sogar schriftlich, dass er einen Fehler gemacht hat.

Aber ich sage ja, es ist wichtig vor der Klage ernsthaft zu prüfen ob man den Nachweis führen kann oder nicht. Und genauso wie ich ein Gutachten vorlegen kann kann die Gegenseite ein Gutachten vorlegen, letztlich geht es aber darum dass das Gericht einen neutralen Gutachter bestellt der seine Einschätzung dazu geben kann.

Es kommt auf den Einzelfall an, es kommt darauf an ob man einen guten Anwalt hat, es kommt darauf an dass man alles stichhaltig nachweisen kann.

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 14.05.2021, 13:23
von Floxi
Hallo Sven,

ich bin momentan selber in einem Klageverfahren seit mehreren Jahren mit ein recht eindeutigen Behandlungs- und Aufklärungsfehler nach einer Operation. Diese verpfuschte Operation führte dazu dass ich mehrfach nachoperiert werden musste und ich deswegen auch das Cipro damals bekam.

Trotz der recht eindeutige Beweislage stellte der Gerichtsgutachter ein vernichtendes Gutachten bereit. Auf meine zwei Privatgutachten folgerte er noch weitere Ergänzungsgutachten, die ebenfalls absolut keinen Fehler darlegten.

Das lustige ist, dass dieser Gutachter privat meine Privatgutachten weiter gab und über diese schwärmte. Alle Argumente in meinen Gutachten seien zutreffend. Nur durch viel Glück konnte ich davon erfahren. Nun ist dieser Gutachter raus aus meinem Verfahren, er hat eine Strafanazeige am Hals und ich habe 5 Jahre und viel Geld bisher verloren. Seine Gutachten muss ich dennoch zahlen und kann mir mein Geld nur durch eine weitere Klage zurückholen...

Nach vielen Gesprächen auch mit anderen Gutachtern bin ich zur Erkenntnis gekommen, dass - nicht alle- aber ein großer Teil dieser Gutachter recht befangen sind und pro Kollege schreiben.

Nun habe ich für mein neues Verfahren einen neuen Gutachter. Ob er besser ist als der alte wage ich zu bezweifeln...

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 14.05.2021, 13:46
von Levoflox26
Hi Floxi,

Das lustige ist, dass dieser Gutachter privat meine Privatgutachten weiter gab und über diese schwärmte. Alle Argumente in meinen Gutachten seien zutreffend. Nur durch viel Glück konnte ich davon erfahren.


Das darf doch nicht wahr sein!! :scared-eek: Hoffentlich hast du mit dem neuen Gutachter mehr Glück. Ich wünsche dir viel Erfolg.

Alles Liebe, uschi

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 14.05.2021, 16:29
von Floxi
Ja, das ist ein absoluter Skandal. Ich konnte nur davon erfahren, weil mich diejenige Person, die meine Gutachter erhalten hat, kontaktierte und um mehr Infos über meinen Fall zu erhalten. Dabei flog das ganze auf. Einfach nur dämlich...

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 16.05.2021, 07:58
von Neri
Guten Morgen
Meine Klage bzw der erste Schritt Klageschrift an den Beklagten ist bereits gelaufen und wie erwartet, hat die Gegenseite versucht alles zu widerlegen. Aber ....

M. E. ist es wichtig dass so viele wie möglich klagen. Je mehr desto mehr Aufmerksamkeit. Hier noch ein guter Tipp.

Ich habe mich, wie mittlerweile einige weitere Betroffene, von der UPD - unabhängigen Patientenberatung Deutschland- beraten lassen. Absolut empfehlenswert. Eine RÄ hat sich über 2h Zeit genommen und ich hatte dadurch eine super Grundlage für die Vorarbeiten.
Gedächtnisprotokoll, suche des richtigen RA usw.

Ohne Rechtschutzversicherung , puh, ob ich mir das getraut hätte, wohl kaum. Gerade deshalb finde ich es wichtig, dass am besten alle klagen die wenn auch nur geringe Chancen auf Erfolg haben. Das bliebe auf Dauer nicht unbemerkt.

Bzgl RA suche: hier ist es wichtig, dass man sich einen RA sucht, der Medizinrecht macht, aber NUR!!! für die Patientenseite. RÄ die auch Ärzte vertreten, sind da wihl eher nicht auf unserer Seite entsprechend bemüht. So der Tipp der UPD.

In diesem Sinne, allen einen netten Sonntag

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 09.06.2021, 18:46
von MaLa
Hi, darf ich mal fragen, wie der Stand der Klage ist? Ich bin seit März 2020 am Klagen und es ist kein Ende abzusehen.
Liebe Grüße und alles Gute für dich

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 04.04.2022, 19:56
von Hopesoon
Nachdem ich bislang im Forum nichts zu einem erfolgreichen Klageverfahren gefunden habe, würde mich mal interessieren, ob schon jemand über die Krankenkasse einen Behandlungsfehler mitgeteilt, daraufhin ein MdK-Gutachten erstellt wurde und sofern dieses einen Behandlungsfehler bestätigt hatte, damit z.B. über die Schlichtungsstelle einen Vergleich mit dem Arzt/der Ärztin respektive der Haftpflichtversicherung in nennenswertem Umfang erzielen werden konnte? Wenn bei dem Vergleich Stillschweigen über das Vergleichsergebnis vereinbart wurde, würde mich das auch interessieren.

Das scheint mir u.U. eine kostenrisikoarme und evtl. erfolgversprechendere Möglichkeit zu sein. Gleichwohl erreichen wir hierdurch natürlich keine Aufmerksamkeit für unser Thema, lediglich möglicherweise einen kleinen finanziellen Ausgleich... :think:

Wie sind die Erfahrungen/Meinungen?

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 05.04.2022, 11:50
von ulif
Hi Hopesoon,
ich hatte es angegangen- Behandlungsfehler bei KK /medizinischer Dienst untersuchen lassen.
Und das mit einem Gutachten von Dr.Pieper der 3 Gründe auflistete warum ich niemals das Flourchinolon hätte bekommen sollen.
4ter "Behandlungsfehler" meines Hausarztes war die abgegebene "Diagnose" um seine Fehler zu verschleiern.
Kurz: Medizinischer Dienst selte KEINEN Behandlungsfehler fest!
Aber auch da gilt wohl - ist nur ein Tropfen - und nur stetigerTropfen höhlt den Stein!
Mehr positives fällt mir da nicht mehr ein... :? LG ulif

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 05.04.2022, 12:49
von Fibi
Neri hat geschrieben:
M. E. ist es wichtig dass so viele wie möglich klagen. Je mehr desto mehr Aufmerksamkeit.


Ja, das ist sooo wichtig! Wir brauchen diese Aufmerksamkeit!

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 05.04.2022, 13:00
von mfgoenk
Hallo zusammen,

ich führe 2 Prozesse. Einmal einen gegen meine Berufsunfähigkeitsversicherung und zum zweiten gegen die 3 Ärzte die mir das angetan haben.

Im Arztprozess habe ich ein MDK Gutachten das klipp und klar besagt, das ich falsch behandelt wurde. Das entsprechende gerichtliche Gutachten sagt das exakte Gegenteil dazu aus.

Im Berufsunfähigkeitsprozess gibt es ein gerichtliches Gutachten, das klipp und klar eine Kausalität der Erkrankung zur Fluorchinolone Einnahme zieht. Dieses wird vom Gericht irgendwie "ignoriert"

Spätestens am Freitag werde ich auf meinem YouTube Channel eine "Sonderfolge" zu der BU Klage hochladen. Dort findet am Freitag nämlich eine Anhörung statt.

LG
Michael

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 06.04.2022, 20:43
von Hopesoon
Danke für die Rückmeldungen!

Das Ergebnis ist zwar nicht positiv, ulif, da gebe ich dir recht, aber immerhin hast du erreicht, dass das vor Gericht verhandelt und somit wahrgenommen wurde.

Ich drücke für Freitag alle Daumen, Michael und bin gespannt!

Hat sich schonmal jemand mit einem Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer versucht? Wenn ja, darf man darüber reden? Wenn ja, wie ging das vor sich und vor allem, wie ging es aus?

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 07.04.2022, 00:19
von striker_06
Hopesoon hat geschrieben:
Hat sich schonmal jemand mit einem Schlichtungsverfahren vor der Ärztekammer versucht? Wenn ja, darf man darüber reden? Wenn ja, wie ging das vor sich und vor allem, wie ging es aus?


Jupp, hab alles durch. Behandlungsfehler ausgeschlossen, cipro sei das Mittel der Wahl bei Verdacht auf blasenentzündung da beim Mann immer eine Komplikation vermutet werden muss...

Mdk Gutachten war genauso enttäuschend, hier war es noch knapper : solle mich an Zentrum für seltene Gesundheit wenden, cipro könne keine bleibenden Schäden anrichten, Arzt musste auch nicht aufklären, schließlich könne ich ja den beipackzettel lesen...

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 07.04.2022, 09:59
von Jens_86
striker_06 hat geschrieben:
Jupp, hab alles durch. Behandlungsfehler ausgeschlossen, cipro sei das Mittel der Wahl bei Verdacht auf blasenentzündung da beim Mann immer eine Komplikation vermutet werden muss...

Mdk Gutachten war genauso enttäuschend, hier war es noch knapper : solle mich an Zentrum für seltene Gesundheit wenden, cipro könne keine bleibenden Schäden anrichten, Arzt musste auch nicht aufklären, schließlich könne ich ja den beipackzettel lesen...


Wow, das tut mir sehr Leid und man wird einfach nur wütend, wenn man das hört. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Ich sage jetzt lieber nicht, was man mit den hier beteiligten Personen mal machen sollte - nicht, dass das Probleme gibt.

Man sollte sich - genau aus diesen Gründen - schon für die Verfahren bei der Schlichtungsstelle und beim MDK einen Rechtsanwalt nehmen. Denn die agieren ja, wie es ihnen gefällt und setzen sich über erwiesene Fakten hinweg („Cipro macht keine bleibenden Schäden, Aufklärung nicht nötig“).

Alles Gute dennoch

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 07.04.2022, 10:16
von Jens_86
Ich habe nochmal einen Nachtrag:

Je mehr ich das lese und auch andere Geschichten lese, würde ich jedem dringend davon abraten, insbesondere die ärztlichen Schlichtungsstellen bei den Kammern ohne Rechtsanwalt zu bemühen:

Für mich ist relativ offensichtlich, dass die Kammern nicht unparteiisch sind. Natürlich ist es nicht in deren Interesse, dass bei so einem Verfahren rauskommt, dass Ärzte in hoher Zahl gravierend pflichtwidrig habdeln und ihre Patienten schädigen. Vielmehr ist es im Interesse der Kammer (was ja von Ärzten gewählte Ärztevertreter sind), den Ruf der Ärzteschsft zu bewahren.

Klar ist so ein Verfahren auf den ersten Blick eine gute Option, denn: es kostet nichts und man kann so vlt. Erfolgsaussichten für eine spätere Klage ausloten. Auch hemmt es die Verjährung für Schadensersatzansprüche.

Aber: kommt bei dem Verfahren so ein Ergebnis raus und man klagt danach dennoch, dann wird der Arzt dieses Gutachten natürlich vorlegen und das ist eine riesige Hypothek, davon wieder runterzukommen.

Dasselbe gilt in ähnlicher Weise für den MDK. Auch hier muss ich in größerem Maße zusätzlich feststellen, dass hier anscheinend keine qualifizierten Personen sitzen und dass die Vorgabe der Krankenkassen besteht, solche Sachen abzubügeln, um keine potenziellen Kosten zu verursachen. Auch hier ist es zwar kostenlos, aber auch eine solche Einschätzung kann in einem Prozess nachteilig sein.

Daher sollte man sich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen, der die eigenen Interessen in diesen Verfahren vertritt. Und zwar notfalls auch mit einer härteren Gangart - mit Freundlichkeit kommt man selten weiter, wenn die Gegenseite etwa für sie lästiges machen soll.

Und nehmen wir mal den Fall von Striker: die dortigen Aussagen sind ja schon böswillig falsch. Dass Cipro bleibende Schäden verursacht, sagt sogar das BfArm und leugnet nichtmal der Hersteller. Und noch dazu ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die Packungsbeilage eben nicht ausreicht, um den Arzt von seiner unabhänig davon bestehenden Aufklärungspflicht zu befreien.

Mit derselben Argumentation könnte man zB die penibel vorgeschriebene Aufklärung etwa vor einer Narkose dadurch ersetzen dass man dem Patienten einfach die Beilage des Narkosemittels hinlegt. Das ist absurd, und ein Rechtsanwalt (jedenfalls ich in meiner Praxis) würde gegen sowas entschieden vorgehen.

Das sollte wirklich jeder, der eine Klage im Hinterkopf hat, als Warnung verstehen. Am Ende kommt man von diesen kostenlosen „Gutachten“ nocht mehr runter.

Viele Grüße

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 07.04.2022, 12:00
von Jens_86
Ich muss nochmal was nachtragen. Sorry, ich lese hier Stück für Stück diese rechtlichen Fragen und sehe das aus der Brille eines Prozessanwalts:

Irgendwo wurde die Möglichkeit mal angesprochen, dass Vergleiche abgeschlossen werden, über die Stillschweigen vereinbart wurde.

Auch da ein wichtiger Hinweis: wenn jemand einen Vergleich abschließt, dann soll er sich gerne darauf einlassen, dass darüber Stillschweigen zu bewahren ist. Bevor garkein Vergleich geschlossen wird, vlt. sinnvoll

Aber bitte: das muss man sich entsprechend bezahlen lassen. Denn niemand ist grds. daran gehindert, nach einem Vergleichsschluss an die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen: guckt mal hier, da wurde ein Fehler gemacht, gefährliches Medikament, jetzt haben sie mir die Summe x gezahlt. Aber das will der Beklagte Arzt/die Versicherung natürlich nicht. Und das ist euer Verhandlungsargument! Und das sollte nicht zu knapp eingepreist werden, denn das wirtschaftliche Interesse für die Gegenseite ist immens.

Auch da wieder der gut gemeinte Tipp, wenn jemand außergerichtliche Verhandlungen führt, mit Arzt, Versicherung etc: nie ohne Anwalt! Denn die Gegenseite, das sind Profis.

Sorry, das wars jetzt.

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 07.04.2022, 13:03
von striker_06
Jens_86 hat geschrieben:
Auch da wieder der gut gemeinte Tipp, wenn jemand außergerichtliche Verhandlungen führt, mit Arzt, Versicherung etc: nie ohne Anwalt! Denn die Gegenseite, das sind Profis.

Sorry, das wars jetzt.


Hallo Jens, da stimme ich dir zu 100% zu. Jedoch war dies in meinem Fall leider nicht möglich, habe mehrere Anwälte kontaktiert, die mich wiederum angewiesen haben, dass ich zunächst ein Gutachten bräuchte, um die weiteren Aussichten einschätzen zu können - > daher der versucht über mdk / schlichtungsstelle.

Des weiteren wirde mir gesagt, dass ich mit minimum 10.000€ Kosten zu rechnen habe - und das ist finanziell einfach nicht drin und das ist es mir auch nicht wert, soviel Geld zu zahlen, um dann wieder der kompletten Willkür ausgesetzt zu sein. Erstes gutachten, gegengutachten, Richter ebenfalls schon dreimal mit cipro behandelt und denkt sich, dass es so Schäden nicht machen könne etc etc...

Habe da wenig Vertrauen ins System und auch mit der hier mehrfach erwähnten Anwaltskanzlei aus Berlin sehr schlechte Erfahrungen gemacht, sodass ich mir den Ärger nicht antun werde.
Das Geld wäre besser investiert wenn ich es beim Roulette einfach auf schwarz setze...

Hätte ich eine rechtsschutzversicherung wäre das natürlich eine völlig andere Sache, dann würde der Prozess längst laufen...

Lg

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 08.04.2022, 19:54
von Hopesoon
Danke ihr beiden für diese Einblicke und es tut mir echt auch sehr leid für dich striker, aber das hilft ja leider nichts...

Zwei Überlegungen die mir dazu kommen:
Laut Auskunft der Unabhängigen Patientenberatung ist man nicht verpflichtet das MdK-Gutachten bei Gericht vorzulegen-insofern würde man kein Risiko eingehen, wenn man eins machen ließe und das für einen nicht gut ausfällt. Aber ich schätze mal, das wird dann sicherlich die Gegenseite bei Gericht vorlegen, nicht? Oder darf die Gegenseite das vor Gericht womöglich nicht verwenden? :think:

Wie sieht das mit Prozesskostenbeihilfe aus? Viele von uns dürften kein besonders hohes Einkommen haben und somit u.U. prozesskostenbeihilfeberechtigt sein.. ? :think:

Jens, wenn du selbst Anwalt bist, hast du es mal auf dem Rechtsweg versucht? Musst natürlich nicht drauf antworten.

Allen ein schönes Wochenende!

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 08.04.2022, 20:21
von Jens_86
Ich werde definitiv den Rechtsweg bestreiten. Aber wie das halt ist: man braucht zuerst belastbare Befunde und dann Gutachten. Ich renne zB seit 2,5 Jahren der Hautbiopsie hinterher um vlt. irgendwann mal den Befund SFN zu bekommen.

Aber ich habe bis Ende 2023 Zeit, bevor meine Ansprüche verjähren. Andere Sachen, wie zB das Visual Snow Syndrom, sind noch schwieriger nachzuweisen, aber das werde ich auch noch versuchen.

Zur Prozesskostenhilfe: da gibt es Voraussetzungen, die ich nicht in Kopf habe. Du musst zuerst bis zu einer bestimmten Grenze dein eigenes Vermögen einsetzen. Das Einkommen ist glaube ich garnicht so entscheidend.

Und dann muss deine Klage Aussicht auf Erfolg haben. Das prüft das Gericht bei der Prüfung deines PKH-Antrags vorab. Wenn es der Meinung ist, das bringt eh nichts, gibts auch keine Prozesskostenhilfe.

Re: Behandlungsfehler/Klageverfahren/Schadensersatzansprüche

Verfasst: 08.04.2022, 23:17
von striker_06
Hopesoon hat geschrieben:Danke ihr beiden für diese Einblicke und es tut mir echt auch sehr leid für dich striker, aber das hilft ja leider nichts...

Zwei Überlegungen die mir dazu kommen:
Laut Auskunft der Unabhängigen Patientenberatung ist man nicht verpflichtet das MdK-Gutachten bei Gericht vorzulegen-insofern würde man kein Risiko eingehen, wenn man eins machen ließe und das für einen nicht gut ausfällt. Aber ich schätze mal, das wird dann sicherlich die Gegenseite bei Gericht vorlegen, nicht? Oder darf die Gegenseite das vor Gericht womöglich nicht verwenden? :think:

Wie sieht das mit Prozesskostenbeihilfe aus? Viele von uns dürften kein besonders hohes Einkommen haben und somit u.U. prozesskostenbeihilfeberechtigt sein.. ? :think:

Allen ein schönes Wochenende!


So weit ich weiß besteht das Risiko bei Prozesskostenhilfe darin, dass du dennoch die Kosten der Gegenseite zu tragen hast, wenn du unterliegst.

Vom mdk Gutachten weiß die Gegenseite nichts, das kannst du daher einfach vergessen zu erwähnen ;) einzig wenn sich das Gericht, die Gegenseite oä eine Leistungsübersicht der Krankenkasse anfordert, würde das sichtbar werden