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Öffentlicher Brief: Stellungnahme des BfArM zu dem Beschluss am 8. April bzgl. Fluorchinolone gewünscht

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Schorsch
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Öffentlicher Brief: Stellungnahme des BfArM zu dem Beschluss am 8. April bzgl. Fluorchinolone gewünscht

#11159

Beitragvon Schorsch » 12.04.2019, 19:22

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir wurden u.a. von den Medien zu dem Beschluss des BfArM am 8. April bzgl Fluorchinolone befragt. Im Rahmen unseres Betroffen-Forums und anderer Geschädigten Netzwerke, wie z.B. div. Facebookgruppen möchten wir auf diese Frage umfangreich klärend Stellung nehmen und somit für viele Betroffenen sprechen. Dieses Schreiben sowie Ihre Antwort darauf werden in unserem Betroffenen Forum öffentlich gemacht.

Das jetzige Stufenplanverfahren mit Widerruf von Indikationen, Beipackzettelanpassungen sowie Rote-Hand-Briefen und großflächiger medialer Berichterstattung ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Patientenschutz. Wir sind froh, dass etwas passiert, gewarnt wird und man ein derartiges Risiko endlich nicht mehr abstreiten kann. Ein Rote-Hand-Brief für alle Fluorchinolone war Bestandteil unserer Petition und das BfArM ist uns in diesem Punkt auch erfreulicherweise nachgekommen. Wichtiger noch waren die Indikationseinschränkungen. Hiervon erhoffen wir uns den größten Nutzen für Patienten.

Uns Patienten gehen die aktuellen Änderungen jedoch nicht weit genug. Wir fragen uns, warum das Risiko innerhalb der EU weiterhin weniger drastische Maßnahmen zum Vorschein bringt als z.B. die Black-Box-Warnung in den USA. Die geplanten Änderungen garantieren Patienten nach wie vor kein ausreichenden Schutz aufgrund fehlender Warnhinweise auf den Verpackungen, fehlender Black-Box-Warnung im Beipackzettel, uneingeschränkter ärztlicher Verordnungsfreiheit und nicht existierender Kontrollmechanismen. Dass der Arzt gemäß der Leitlinie handelt und den Patienten im Ernstfall sorgfältig über invalidisierende Nebenwirkungen aufklärt ist in keinster Weise gewährleistet. Black-Box-Warnungen oder Warnhinweise auf den Verpackungen vergleichbar mit Zigarettenschachteln hätten hier deutliche Vorteile gebracht, da Ärzte oft nicht aufklären und Beipackzettel selten gründlich gelesen werden.

Weiterhin haben wir gehofft, dass Harnwegsinfekte und andere nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen wie chronischer Prostatitis generell von der Indikation ausgenommen werden. Die Anpassung der Leitlinien in Form von Last-Line Medikation ist zwar generell positiv zu bewerten, hat in der Vergangenheit allerdings kaum Wirkung gezeigt. Ärzte handeln oft entgegen den Leitlinien, daher bieten Last-Line Indikationen keinen ausreichenden Schutz für den Patienten.

Auch sind Rote-Hand-Briefe kein hinreichend schützendes Instrument für den Patienten. Bereits bestehende Rote-Hand-Briefe wurden in der Vergangenheit von vielen Ärzten missachtet. Einen "Reservestatus" und gültige Rote-Hand-Briefe hatten einige Fluorchinolone schon früher. Kurzes Beispiel aus dem Alltag: mir selbst und vielen anderen hätten z.B. Levofloxacin nie verordnet werden dürfen, denn der Rote-Hand-Brief der die Indikation einschränken sollte existierte für Levofloxacin bereits seit 2012.

Aus Sicht von uns Betroffenen ging es in dem Risikobewertungsverfahren in erster Linie darum, dem zunehmenden öffentlichen Druck in Salamitaktik nachzugeben (Auftakt war u.a. der Spiegelartikel 2017). Patientenschutz nachhaltig umzusetzen erschien zweitrangig. Hilfe für Betroffene sowie Forschung an Nebenwirkungen / Behandlungsmethoden / Vorbeugung ist leider nach wie vor nicht in Sicht. Nachdem sich die EMA zu einem Großteil aus Gebühren der Hersteller finanziert, kann man nicht ausschließen, dass auch hier bei der Umsetzung Rücksicht genommen wurde (Quelle). Man hätte viel schneller und drastischer reagieren können und vor allem müssen. Manche medialen Schlagzeilen das Hersteller nun selbst vor diesen Nebenwirkungen warnen, sind fast schon pervers in unseren Augen.

Die vorgesehenen Warnungen im Beipackzettel werden jetzt endlich auch irreversible Schäden beinhalten. Leider werden diese Warnungen nicht groß am Anfang des Beipackzettels stehen, sondern hinter den Nebenwirkungen kleingedruckt im Text untergehen. Dass irreversible Schäden schon ab der ersten Tablette auftreten können und mit der Zeit auch an Intensität zunehmen können wird auch künftig nicht erwähnt. In den USA muss auf mögliche irreversible Schäden bereits in einer Black-box-Warnung in Fettdruck gut sichtbar links oben am Anfang des Beipackzettels hingewiesen werden. Knorpelschäden bei Erwachsenen, Mitochondriale Schäden und DNA Schäden fehlen im Beipackzettel nach wie vor. Auch fehlt weiterhin eine Anpassung der Häufigkeit schwerer Nebenwirkungen. Sehnenschäden treten bspw. nicht 1:10.000 auf sondern 1:104-1:227 ( Quelle ).

Unverständlich ist für uns, warum öffentlich stets von sehr seltenen Schäden gesprochen wird. Es ist hinreichend bekannt, dass die eigenen Meldewerkzeuge überhaupt kein Instrument sind um derartige Aussagen zu machen (geschätzte Meldequote <5%, Bundesgesundheitsblatt, 4/2002, S.353). Ganz klar wird eine hohe Dunkelziffer (10% epigenetische Schäden, Quelle) angenommen aber dennoch gleichzeitig öffentlich überall von sehr selten gesprochen. Es gibt keine vergleichbare Medikamentengruppe bei der weltweit ähnlich viele Informationsgruppen, Selbsthilfenetzwerke und Patientengruppen online existieren. In Deutschland umfassen alleine die Facebookgruppen über 2000 dauerhaft Geschädigte, Tendenz steigend. Wie die EMA bei gemeldeten 1500+ Sehnenrissen seit 2001 in der EMA UAW Datenbank nur für Levofloxacin auf lediglich 286 Fälle kommt bei denen Nebenwirkungen länger als 30 Tage andauerten ist uns schleierhaft (Quelle). Statistisch erleiden alleine in Deutschland jedes Jahr über 20.000 Patienten potentiell dauerhafte Sehnenschäden durch Fluorchinolone. Es handelt sich bei diesen Schäden nicht um einfache Entzündungen ! (4 Mio Patienten, Risiko ca 1:200). Sollte sich nichts ändern, so bekommt jeder Deutsche in seinem Leben mehr als einmal Fluorchinolone verordnet, was bei dem Risikopotential dieser Medikamente die aktuelle Impfdebatte erblassen lässt. Zusätzlich ist bei Betroffenen aufgrund der schweren systemischen Schäden davon auszugehen, dass die Lebenserwartung dramatisch verkürzt wird. Ich selbst habe z.B. als Folge der Fluorchinolonvergiftung (3 Tabletten 2016) eine chronische Nierenerkrankung erlitten, welche ich mit den gängigen Medikamenten (Cortison, Immunsuppressiva) aufgrund unabsehbarer Folgeschäden nicht behandelt werden kann. Bereits eine geringe Dosis Immunsuppresiva vor 3 Monaten führte zu dauerhaften Nervenschäden. Meine Nephrologin prophezeit mir daher Dialyse und damit die Lebenserwartung eines 70 jährigen - ich bin 42.

Weiter unklar bleibt, was mit uns Betroffenen passiert. Nach der öffentlichen EMA Anhörung wollte man hier aktiver werden. Es existiert jedoch weiterhin kein Krankheitsbild / keine Therapieform und keine wirkliche Anerkennung unserer Schäden. Man darf sich als Betroffener neben dem täglichen Leid, dem finanziellen Ruin sowie häufig auch Arbeitslosigkeit und sozialer Isolation zusätzlich einem gnadenlosen Kampf mit Versorgungsamt, Rentenversicherung, Krankenkassen, Gutachtern, Ärzten, Haftpflichtversicherungen und Gerichten liefern. Unserer Ansicht nach wird hierzulande kein FQAD eingeführt, um keine rechtliche Angriffsfläche zu schaffen. Man weiß ganz klar, welche Klagewellen in den USA dadurch entstanden sind. Es gibt dort mittlerweile unzählige auf dieses Thema spezialisierte Kanzleien.

Unklar ist auch, wieso wissenschaftlich bewiesene dosisunabhängig, latent auftretend, irreversibel schädigend, DNA schädigende Medikamente weiterhin so wenig regulierend benutzt werden. Es erinnert an die Glyphosat Thematik ist aber wesentlich komplexer was eben weiterhin ausgenutzt wird. Alleine die Pharmakologischen Daten sollten Anlass zur Besorgnis geben deutlichere Einschränkungen vorzunehmen: Bei normaler Anwendung (500 mg Ciprofloxacin Einzeldosis bei einer 70 kg schweren Person) beträgt die Konzentration 3 mg/l in Serum/Muskeln, 6–9 mg/l in Prostata/Darm, 18–21 mg/l in Granulozyten, 6–30 mg/l in der Lunge und 15–30 mg/l in der Galle. Nekrose von Knorpelzellen wurde ab 1 mg/l beobachtet, DNA-Fragmentierung und Apoptose von T-Zellen ab 2,5 mg/l, Mitochondrienschäden und Apoptose von Sehnenzellen ab 3 mg/l, Proliferationshemmung von Fibroblasten ab 5 mg/l, Schädigung der mitochondrialen DNA (mtDNA) und Wachstumshemmung ab 20 mg/l, und Unterbrechung des Zellzyklus, Genommutation sowie Verlust der mtDNA ab 25 mg/l. (Quelle)

Aus dem obigen Text ergeben sich folgende Konkrete Fragen an Sie, das BfArM, zu den Änderungen des 8.Aprils.

Wir Betroffene bitten Sie, das BfArM, um eine begründete Stellungnahme zu jeder unseren Fragen:

* Warum fallen die Maßnahmen in der EU so viel weniger drastisch aus als bspw. in den USA ?

* Warum gibt es nach wie vor keine Black-Box-Warnung oder Warnung auf der Verpackung ? Jede Zigarettenpackung erscheint gefährlicher als eine Packung Fluorchinolone - jedoch hat bisher niemand einen dauerhaften invalidisierenden Schaden nach nur einer einzigen Zigarette erlitten.

* Warum wird in den Fachinformationen ab jetzt von "berichteten" möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen gesprochen, obwohl diese wissenschaftlich bereits bekannt sind ? Der Wortlaut lässt vermuten es würden hinreichende Beweise fehlen.

* Warum gibt es nach wie vor kein ICD-Diagnosecode vergleichbar mit FQAD ? Der von uns Betroffenen dafür eingereichte Vorschlag wurde mindestens einmal bereits grundlos abgelehnt.

* Warum wird in die Beipackzettel nicht aufgenommen, dass Nebenwirkungen bereits nach der ERSTEN Tablette dauerhaft sein können, und dass die Nebenwirkungen mit der Zeit an Intensität zunehmen können ? (Quelle , Quelle) Das BfArM war bereits vor dem 8. April darüber Informiert. Konkret schlagen wir folgenden Satz als Ergänzung des Beipackzettels vor : "Nach der Einnahme von [Name des Arzneimittels] sind bereits nach der ersten Dosis einzelne, multiple, verzögert auftretende und persistierende oder fortschreitende Nebenwirkungen möglich."

* Warum werden Mitochondriopathien, Mitochondrienschäden und DNA Schäden nicht in den Beipackzettel aufgenommen ? Diese sind längst hinreichend belegt (Quelle).

* Warum werden Knorpelschäden bei Erwachsenen noch immer nicht in den Beipackzettel aufgenommen ? Dies ist ebenfalls hinreichend belegt. Wir hatten das BfArM bereits vor langem darauf hingewiesen. (Quelle)

* Warum sind Fluorchinolone noch immer bei Harnwegsinfektionen (HWI) zugelassen ? Schon 2015 waren Fluorchinolone nicht erste Wahl bei HWI in der Leitlinie, trotzdem entfielen damals mit 50% die meisten Verordnungen bei Harnwegsinfektionen auf Fluorchinolone. (Quelle)

* Warum sind Fluorchinolone noch immer erste Wahl bei chronischer und akuter Prostatitis ? Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es völlig unnötig risikoreiche Medikamente als erste Wahl zu verordnen. Hinzu kommt, dass andere, harmlosere Antibiotika hier wirksamer sind. Erfolgsrate beträgt 80 % bei Azithromycin, 80 % bei Clarithromycin, 77 % bei Doxycyclin, 40–77 % bei Ciprofloxacin, 75 % bei Levofloxacin. (Quelle) Die englische Leitlinie hat Fluorchinolone bereits ausgenommen bei chron.Prostatitis. (siehe Anhang)

* Warum ist nach wie vor keine Forschung zu Wirkung / Nebenwirkungen / Heilung / Prävention geplant ? Das nicht einmal die bakterizide Wirkung der Medikamente wissenschaftlich geklärt ist sollte zu denken geben. Auch darüber wurde das BfArM bereits vor langem von uns informiert. (Quelle Quelle)

* Warum ist nach wie vor keine Unterstützung für Betroffene geplant ? Bei Contergan gab es bspw eine Conterganrente.

* Warum wurden die Häufigkeiten für Nebenwirkungen im Beipackzettel nicht aktualisiert ? Studien nach treten schwere Nebenwirkungen wie Sehnenschäden oder Leberschäden mit 1:100-1:200 wesentlich häufiger als im Beipackzettel genannt auf ( Quelle Quelle Quelle ). Bei 4 Millionen Patienten pro Jahr bedeutet das über 20.000 Geschädigte alleine für diese zwei Nebenwirkungen (Quelle). Da Nebenwirkungen oft verzögert auftreten und von vielen Ärzten nicht erkannt werden kann man davon ausgehen, dass es eine sehr große Dunkelziffer gibt.

* Wird eine engmaschige Kontrolle der Verordnungsstatistik stattfinden, um eine zeitnahe Umsetzung der neuen Maßnahmen des 8.Aprils, also innerhalb der nächsten 1-2 Jahre, zu garantieren ?

* Welche Pläne hat das BfArM falls Ärzte nach Ablauf dieser Frist nach wie vor Fluorchinolone zu oft einsetzen ?

* Gibt es Pläne die Patientensicherheit zu garantieren, d.h. Verordnungen entgegen den Leitlinien systematisch zu verhindern und eine umfassenden Aufklärung des Patienten über invalidisierende Nebenwirkungen zu gewährleisten ?

Mit freundlichen Grüssen,

Fluorchinolone-Forum, i.A. der Betroffenen von Fluorchinolon Nebenwirkungen
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

spacerat
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Re: Öffentlicher Brief: Stellungnahme des BfArM zu dem Beschluss am 8. April bzgl. Fluorchinolone gewünscht

#11687

Beitragvon spacerat » 06.05.2019, 00:01

Update: Bisher keine Antwort, aber eine Art Erklärung/Rechtfertigung auf der BfArM Seite
https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoi ... parat.html

spacerat
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Re: Öffentlicher Brief: Stellungnahme des BfArM zu dem Beschluss am 8. April bzgl. Fluorchinolone gewünscht

#12400

Beitragvon spacerat » 04.06.2019, 13:06

BfArM Antwortschreiben:

Auf Ihre Fragen möchten wir wie folgt antworten:

1.) Warum fallen die Maßnahmen in der EU so viel weniger drastisch aus als bspw. in den USA?

Die Einschränkungen und Präzisierungen der Indikationsgebiete der Fluorchinolone wurden nach intensiver fachlicher Diskussion in den zuständigen Gremien der EMA beschlossen und werden in den EU-Mitgliedsstaaten national umgesetzt. Die von der FDA vorgenommenen Einschränkungen der Indikationen betrafen ausschließlich unkomplizierte Harnwegsinfektionen, die akute bakterielle Exazerbation der chronischen Bronchitis sowie die akute bakterielle Sinusitis. In den USA sind diese Indikationen weiterhin wie jetzt auch in der EU als „Last-line“-Indikationen zugelassen. Auch in den USA sind bestimmte Fluorchinolone wie Levofloxacin weiterhin uneingeschränkt als Erstlinientherapie für komplizierte Harnwegsinfektionen und chronische bakterielle Prostatitis zugelassen (aktuelle Produktinformation für Levaquin Tabletten (Levofloxacin): https://www.accessdata.fda.gov/drugsatf ... 070lbl.pdf sowie für Cipro (Ciprofloxacin): https://www.accessdata.fda.gov/drugsatf ... 045lbl.pdf).

Insoweit bleiben die jetzt für die EU beschlossenen Indikationseinschränkungen von Fluorchinolonen keineswegs hinter denen der FDA zurück, sondern gehen sogar insoweit noch über diese hinaus, als in der EU auch komplizierte Haut- und Weichteilinfektionen sowie die ambulant erworbene Pneumonie für die relevanten Fluorchinolone Levofloxacin, Ofloxacin und Moxifloxacin ebenfalls nur als „Last-Line“-Option zugelassen sind.


2.) Warum gibt es nach wie vor keine Black-Box-Warnung oder Warnung auf der Verpackung? Jede Zigarettenpackung erscheint gefährlicher als eine Packung Fluorchinolone - jedoch hat bisher niemand einen dauerhaften invalidisierenden Schaden nach nur einer einzigen Zigarette erlitten.

Das Herausgreifen einzelner Aspekte aus der Fach- bzw. Gebrauchsinformation - etwa durch Black Box-Warnhinweise in den Produktinformationen - birgt immer auch das Risiko, dass andere, ebenfalls wichtige Informationen dahinter zurückstehen und nicht mehr im notwendigen Umfang wahrgenommen werden.
Die Anforderungen an die Gebrauchs- und Fachinformation von Arzneimitteln sind durch europäisches Arzneimittelrecht vorgegeben und damit EU-weit harmonisiert.


3.) Warum wird in den Fachinformationen ab jetzt von "berichteten" möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen gesprochen, obwohl diese wissenschaftlich bereits bekannt sind? Der Wortlaut lässt vermuten es würden hinreichende Beweise fehlen.

Es handelt sich um eine in Fachinformationen übliche Formulierung zu Nebenwirkungen, die in ihrer Art oder in ihrem Schweregrad erst nach Einführung in den Markt beobachtet und berichtet wurden.


4.) Warum gibt es nach wie vor kein ICD-Diagnosecode vergleichbar mit FQAD? Der von uns Betroffenen dafür eingereichte Vorschlag wurde mindestens einmal bereits grundlos abgelehnt.

Nebenwirkungen von Arzneimitteln sind per se keine eigenständigen Krankheitsbilder, sondern können sich in Form unterschiedlicher Symptome an verschiedenen Organsystemen manifestieren. Darüber hinaus lassen sich unerwünschte Nebenwirkungen eines Arzneimittels mit Hilfe der bestehenden ICD-Diagnoseschlüssel abbilden.


5.) Warum wird in die Beipackzettel nicht aufgenommen, dass Nebenwirkungen bereits nach der ERSTEN Tablette dauerhaft sein können, und dass die Nebenwirkungen mit der Zeit an Intensität zunehmen können ? (Quelle , Quelle) Das BfArM war bereits vor dem 8. April darüber Informiert. Konkret schlagen wir folgenden Satz als Ergänzung des Beipackzettels vor: "Nach der Einnahme von [Name des Arzneimittels] sind bereits nach der ersten Dosis einzelne, multiple, verzögert auftretende und persistierende oder fortschreitende Nebenwirkungen möglich."

In den Produktinformationen einiger Fluorchinolon-haltiger Arzneimittel wie zum Beispiel Ciprobay 250 mg oder Avalox 400 mg (vgl. Fachinformationen Abschnitt 4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bzw. Gebrauchsinformationen Abschnitt 2. Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen) wird bereits seit längerem darauf hingewiesen, dass Symptome an den Sehnen innerhalb der ersten 48 Stunden nach Behandlungsbeginn dieser Arzneimittel auftreten können. Damit ist bereits impliziert, dass entsprechende Symptome, die dann auch andauern können, bereits nach Einnahme einer einzigen Tablette auftreten können. Im Zuge der Referral-Umsetzung wird diese Information jetzt konsistent für alle Fluorchinolon-haltigen Arzneimittel integriert werden. Zudem heißt es nunmehr in der Gebrauchsinformation „Wenn Sie bei Anwendung von <Name des Arzneimittels> eine dieser Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt, bevor Sie mit der Behandlung fortfahren.“.
Die aktuellen Anpassungen der Produktinformationen wurden nach intensiver fachlicher Diskussion in den zuständigen Gremien der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) beschlossen und stellen nach Kenntnisstand des BfArM den aktuellen Stand der medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dieser Arzneimittelgruppe dar.


6.) Warum werden Mitochondriopathien, Mitochondrienschäden und DNA Schäden nicht in den Beipackzettel aufgenommen? Diese sind längst hinreichend belegt (Quelle).

Die beschriebenen möglichen Schädigungsmechanismen von Fluorchinolonen sind vielfältig. Produktinformationen sind generell nicht dafür gedacht, alle möglichen Wirkungs- und Nebenwirkungsmechanismen zu benennen, insbesondere, wenn solche zusätzlichen Informationen für den Verordnenden und Anwendenden ohne relevanten medizinischen Zugewinn sind. Denn aus dem Wissen um die vielfältigen möglichen Schädigungsmechanismen lassen sich derzeit weder zusätzliche Warnhinweise noch Behandlungsoptionen ableiten.


7.) Warum werden Knorpelschäden bei Erwachsenen noch immer nicht in den Beipackzettel aufgenommen? Dies ist ebenfalls hinreichend belegt. Wir hatten das BfArM bereits vor langem darauf hingewiesen. (Quelle)

Knorpelschäden werden in der Literatur vorwiegend im Zusammenhang mit der pädiatrischen Anwendung diskutiert, insbesondere basierend auf Studienergebnissen, die irreversible Knorpelschäden bei wachsenden Tieren zeigen. Diese Information ist in den Produktinformationen von Fluorchinolonen wie z.B. Ciprofloxacin, Moxifloxacin, Ofloxacin oder Levofloxacin reflektiert. Zusätzlich sind Levofloxacin, Ofloxacin und Moxifloxacin bei Kindern und Jugendlichen (<18 Jahre) kontraindiziert. Bezüglich Ciprofloxacin soll eine Anwendung in dieser Altersgruppe, z.B. zur Behandlung der zystischen Fibrose, den offiziellen Leitlinien folgen.

Nebenwirkungen wie Arthropathien [Arthralgie (Gelenkschmerz), Arthritis (Gelenkentzündung)] sind bereits in der Produktinformation (FI und GI) von Ciprofloxacin, Moxifloxacin, Ofloxaxcin und Levofloxacin aufgelistet.

Die zitierte Publikation aus dem Jahr 1997 (Menschik M et al „Effects of ciprofloxacin and ofloxacin on adult human cartilage in vitro“) zeigt Daten von In-vitro-Studien, die mit menschlichen Knorpelkulturen durchgeführt wurden. Elektronenmikroskopisch wurden in den Knorpelkulturen, die mit Ciprofloxacin oder Ofloxacin behandelt wurden, chondrotoxische Effekte beobachtet. Die Autoren der Publikation betonen, dass diese Effekte nicht unbedingt auf klinisch relevante Knorpelschäden bei erwachsenen Menschen durch Ciprofloxacin oder Ofloxacin hinweisen.

Vor dem Hintergrund der derzeit noch unklaren Evidenzlage möglicher Knopelschäden bei Erwachsenen wird die Aufnahme dieser Nebenwirkung in die Produktinformation von Fluorchinolonen zurzeit für noch nicht gerechtfertigt erachtet. Gleichwohl wird das mögliche Risiko von Knorpelschäden bei Erwachsenen weiterhin kontinuierlich überwacht.


8.) Warum sind Fluorchinolone noch immer bei Harnwegsinfektionen (HWI) zugelassen? Schon 2015 waren Fluorchinolone nicht erste Wahl bei HWI in der Leitlinie, trotzdem entfielen damals mit 50% die meisten Verordnungen bei Harnwegsinfektionen auf Fluorchinolone. (Quelle)

Für unkomplizierte Harnwegsinfektionen besteht jetzt in der EU wie in den USA eine „Last-line“–Indikation, d.h. das Fluorchinolon darf erst in letzter Instanz verschrieben werden, wenn andere Antibiotika, die für die Behandlung dieser Infektion üblicherweise empfohlen werden, für ungeeignet erachtet werden. Auch in den USA sind bestimmte Fluorchinolone wie Levofloxacin weiterhin uneingeschränkt als Erstlinientherapie für komplizierte Harnwegsinfektionen und chronische bakterielle Prostatitis zugelassen.


9.) Warum sind Fluorchinolone noch immer erste Wahl bei chronischer und akuter Prostatitis ? Gerade bei chronischen Erkrankungen ist es völlig unnötig risikoreiche Medikamente als erste Wahl zu verordnen. Hinzu kommt, dass andere, harmlosere Antibiotika hier wirksamer sind. Erfolgsrate beträgt 80 % bei Azithromycin, 80 % bei Clarithromycin, 77 % bei Doxycyclin, 40–77 % bei Ciprofloxacin, 75 % bei Levofloxacin. (Quelle) Die englische Leitlinie hat Fluorchinolone bereits ausgenommen bei chron. Prostatitis. (siehe Anhang)


Die Anwendung von Fluorchinolonen ist auf die Behandlung nachgewiesener bakterieller Infektionen beschränkt und die Produktinformationen werden entsprechend aktualisiert. Als Anwendungsgebiete werden „bakterielle Prostatitis, Epididymorchitis" oder "akute bakterielle Prostatitis" angegeben, um dies zu unterstreichen.

Eine akute bakterielle Prostatitis ist eine schwere Erkrankung, die eine schnelle und wirksame antibakterielle Behandlung erfordert. Gefährliche Komplikationen können entstehen, wenn die bakterielle Infektion nicht wirksam behandelt wird. Die Auswahl an Antibiotika gegen bakterielle Prostatitis ist begrenzt. Bestimmte Fluorchinolone dringen in ausreichender Menge in das Prostatagewebe ein und wirken gegen die Bakterien, die die Infektion verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Fluorchinolone für die Behandlung der bakteriellen Prostatitis verfügbar bleiben.


10.) Warum ist nach wie vor keine Forschung zu Wirkung / Nebenwirkungen / Heilung / Prävention geplant? Das nicht einmal die bakterizide Wirkung der Medikamente wissenschaftlich geklärt ist sollte zu denken geben. Auch darüber wurde das BfArM bereits vor langem von uns informiert. (Quelle Quelle)

Die akademische Forschung im Bereich Fluorchinolon-induzierter Nebenwirkung ist nach wie vor vorhanden und hat letztendlich z.B. zu den jüngsten Warnhinweisen in Bezug auf das Risiko für Aortenaneurismen und Aortendissektionen geführt.
Im Rahmen des jüngsten Risikobewertungsverfahrens wurde zudem eine klare Empfehlung an die Zulassungsinhaber und die Wissenschaft ausgesprochen weitere Forschung zu betreiben, um die bestehenden Wissenslücken zu schließen (siehe Bewertungsbericht des PRAC auf Seite 21).


11.) Warum ist nach wie vor keine Unterstützung für Betroffene geplant? Bei Contergan gab es bspw. eine Conterganrente.

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in die Zuständigkeit des BfArM.


12.) Warum wurden die Häufigkeiten für Nebenwirkungen im Beipackzettel nicht aktualisiert? Studien nach treten schwere Nebenwirkungen wie Sehnenschäden oder Leberschäden mit 1:100-1:200 wesentlich häufiger als im Beipackzettel genannt auf ( Quelle Quelle Quelle ). Bei 4 Millionen Patienten pro Jahr bedeutet das über 20.000 Geschädigte alleine für diese zwei Nebenwirkungen (Quelle). Da Nebenwirkungen oft verzögert auftreten und von vielen Ärzten nicht erkannt werden kann man davon ausgehen, dass es eine sehr große Dunkelziffer gibt.

Die in den Produktinformationen angegebenen Häufigkeiten für Sehnen- oder Leberschäden, die zum Großteil anhand von Daten aus klinischen Studien berechnet wurden, waren nicht Gegenstand der Überprüfung im Risikobewertungsverfahren. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass Angaben zur Inzidenz aus epidemiologischen Studien in der Regel nicht direkt mit den Häufigkeitsangaben in den Produktinformationen verglichen werden können. Angaben zum absoluten Risiko aus epidemiologischen Studien beziehen sich oft auf „Personen pro Jahr“, um Angaben aus verschiedenen Studien besser miteinander vergleichen zu können. Die Häufigkeitsangabe in den Produktinformationen bezieht sich dagegen auf die Anzahl behandelter Patienten.
Die Häufigkeit des Auftretens von Sehnenschäden inklusive Sehnenrupturen unter
Fluorchinolonen wurde über die Jahre in zahlreichen epidemiologischen Studien untersucht. Entsprechend dieser Studien ist im Vergleich zur Anwendung anderer Antibiotika das Risiko eine Sehnenruptur zu erleiden etwa 2-3fach erhöht, wenn Fluorchinolone angewendet werden.

Der aktuelle Rote-Hand-Brief zu Fluorchinolonen führt aus, dass nur wenige Fälle der die Lebensqualität beeinträchtigenden und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen gemeldet wurden. Es ist aber anzunehmen, dass nicht alle aufgetretenen Nebenwirkungen berichtet wurden. Der PRAC daher von der Annahme aus, dass es für jeden gemeldeten Fall einer Nebenwirkung unter Chinolon- und/oder Fluorchinolon-haltigen Arzneimitteln 100 weitere Fälle gab, die nicht gemeldet wurden.
Basierend auf der Anzahl von jährlich ca. 30 gemeldeten Fällen, bei denen schwerwiegende, die Lebensqualität beeinträchtigende und möglicherweise irreversible Nebenwirkungen aufgetreten sind, die mindestens 30 Tage anhielten und nicht durch andere Begleitmedikamente (z.B. Statine) oder Grunderkrankungen beeinflusst waren und den pro Jahr in der Europäischen Union ca. 350 Millionen verordneten Dosen Chinolone und Fluorchinolone stufte der PRAC die Häufigkeit der berichteten Nebenwirkungen unter Berücksichtigung des Underreportings als sehr gering ein. Nach der internationalen Klassifikation von Häufigkeiten werden Nebenwirkungen, die bei weniger als 1 von 10 000 mit dem Arzneimittel behandelten Patienten auftreten, als "sehr selten" eingestuft.


13.) Wird eine engmaschige Kontrolle der Verordnungsstatistik stattfinden, um eine zeitnahe Umsetzung der neuen Maßnahmen des 8.Aprils, also innerhalb der nächsten 1-2 Jahre, zu garantieren?

Eine entsprechende Studie („drug utilization study“) zur Überprüfung der Effektivität der getroffenen risikominimierenden Maßnahmen ist geplant und wird durchgeführt werden (siehe Bewertungsbericht des PRAC auf Seite 56).


14.) Welche Pläne hat das BfArM falls Ärzte nach Ablauf dieser Frist nach wie vor Fluorchinolone zu oft einsetzen?

Sollten die entsprechende Studie Hinweise darauf geben, dass die getroffenen Maßnahmen zur Risikominimierung nicht hinreichend effektiv sind, wird im europäischen Kontext über weitere Maßnahmen diskutiert werden.


15.) Gibt es Pläne die Patientensicherheit zu garantieren, d.h. Verordnungen entgegen den Leitlinien systematisch zu verhindern und eine umfassenden Aufklärung des Patienten über invalidisierende Nebenwirkungen zu gewährleisten?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Maßnahmen ergriffen, um die korrekte Anwendung Fluorchinolon-haltiger Arzneimittel zu unterstützen. Dazu gehört neben der Versendung des Rote-Hand-Briefs, die Kontaktaufnahme mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zur Förderung aktueller Fortbildungen der Fachkreise, mit den wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften und den Autoren relevanter medizinischer Leitlinien sowie einschlägige Publikationen auf der BfArM-Internetseite und in der Fachliteratur, z.B. einer Veröffentlichung im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Informationen aus BfArM und PEI (Ausgabe 01/2019), Erstellung einer Pressemitteilung (Nummer 2 vom 08.04.2019) und eines FAQ-Papiers mit häufig gestellten Fragen und Antworten sowie eines online-Fachartikels in „Springer Medizin“ am 09.04.2019. Das BfArM versucht zudem auf einen entsprechenden Artikel in der Fachzeitschrift „Der Urologe“ (Springer-Verlag) hinzuwirken.
Ärzte sind berufsrechtlich gehalten, sich über den neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse der von Ihnen angewendeten Arzneimittel, z.B. über Fachinformationen und Rote-Hand-Briefe, zu informieren. Die Fach- bzw. die Gebrauchsinformation stellen die für die Anwendung des Arzneimittels wesentlichen Informationen für den behandelnden Arzt bzw. die Patientin / den Patienten bereit und sollten grundsätzlich in ihrer Gesamtheit gelesen und beachtet werden. Diese Informationen sollen individuell zwischen Arzt und Patient besprochen werden, denn der Behandelnde ist gemäß Behandlungsvertrag verpflichtet, über sämtliche wesentliche Umstände, die die Einwilligung in die Behandlung bedingen, aufzuklären. Dazu können auch mögliche schwerwiegende Arzneimittelnebenwirkungen zählen.

Weitere Informationen finden Sie auf der BfArM-homepage unter dem Abschnitt „Fragen und Antworten zu den PRAC-Empfehlungen nach der Überprüfung von schwerwiegenden und anhaltenden, die Lebensqualität beeinträchtigenden und möglicherweise irreversiblen Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Chinolon- und Fluorchinolon-Antibiotika“
(https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Ph ... _node.html)


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Abteilung 7 – Pharmakovigilanz
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
E-Mail: Anfrage-PhV at bfarm.de
Internet: http://www.bfarm.de

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Krabiwi
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Re: Öffentlicher Brief: Stellungnahme des BfArM zu dem Beschluss am 8. April bzgl. Fluorchinolone gewünscht

#12403

Beitragvon Krabiwi » 04.06.2019, 16:15

Gretchenfrage, warum wurde eine Medikamentenklasse, bei der seit Markteinführung vor 30 Jahren fast jährlich neue toxische Effekte nachgewiesen werden, überhaupt vom Bfarm für den Markt zugelassen obwohl offensichtlich viele unbekannte Wirkungen bestehen? Sollten solche Toxizitäten nicht vor Zulassung geklärt werden?

Bei der nächsten Gelegenheit kann man denen nun auch die Zahlenschätzung der AOK-Expertenkommission um die Ohren schlagen. 40.000 Geschädigte sowie 140 Todesfälle p.a., das Bfarm hat bei der Zulassung grob fahrlässig (Vorsatz möchte ich nicht unterstellen) gehandelt u. sollte dafür gerade stehen.

Bei den ganzen Verharmlosungen und Rechtfertigungen in Behörden-Kauderwelsch, weiß man echt nicht wo man anfangen soll.

Produktinformationen sind generell nicht dafür gedacht, alle möglichen Wirkungs- und Nebenwirkungsmechanismen zu benennen, insbesondere, wenn solche zusätzlichen Informationen für den Verordnenden und Anwendenden ohne relevanten medizinischen Zugewinn sind.


Naja ich denke es wäre schon ein wichtiger Informationszugewinn u. Warnung, dass ein Medikament einem die mtDNA irreversibel zerlegen u. zu allen möglichen Organschäden führen kann. Das Bfarm sieht das offensichtlich anders u. ist bemüht NW zu verharmlosen.

Bin jedenfalls fertig mit der pharmakologischen Schulmedizin u. werde nichtmal mehr Aspirin o. Paracetamol in den Mund nehmen sowie die sog. Zulassungsbehörden "arbeiten".
Übersicht: viewtopic.php?f=35&t=749

„Was bringt den Doktor um sein Brot? (a) die Gesundheit und (b) der Tod. Drum hält der Arzt, auf dass er lebe, uns zwischen beidem in der Schwebe.“ (Eugen Roth)


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