Aufpassen : Kontrastmittel / Warnung durch BfArM
Verfasst: 20.12.2017, 15:30
Wir haben es ja schon geahnt.
Quelle : https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloa ... onFile&v=5
EUROPÄISCHE KOMMISSION BESCHLIESST EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ANWENDUNG VON LINEAREN GADOLINIUMHALTIGEN KONTRASTMITTELN
Gadoliniumhaltige Kontrastmittel wer- den in der Magnetresonanztomogra e und Magnetresonanzangiogra e einge- setzt, um ein klares Bild des Körperin- neren zu erhalten. Sie gelten prinzipiell als sicher und gut verträglich, können aber in seltenen Fällen bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion als Nebenwirkung zu einem lebensbedroh- lichen Syndrom, der nephrogenen syste- mischen Fibrose, führen. Darüber hinaus weisen präklinische und klinische Daten auf eine Anreicherung von Gadolinium in verschiedenen Geweben, einschließ- lich Haut, Leber, Nieren, Muskeln und Knochen, hin. Im Jahr 2014 wurde erst- mals publiziert, dass es bei Patienten nach mehrfachen, kontrastmittelver- stärkten MRT-Scans zu erhöhten Signal- intensitäten in bestimmten Gehirnregi- onen, besonders im Nucleus dentatus und im Globus pallidus, kommen kann. Gadolinium wurde in Proben von Ge- hirngewebe auch direkt massenspektro- metrisch und mikroskopisch nachgewie- sen. Die neuen Daten zur Akkumulation von Gadolinium im Gehirn führten im März 2016 zu einer Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gadolini- umhaltiger Kontrastmittel auf europä- ischer Ebene durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Phar- makovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Das BfArM berichtete darüber umfassend im Bulle- tin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1/2017. Einige der Zulassungsinhaber, die von der Empfehlung des PRAC vom März 2017 betroffen waren, haben eine nochmalige Bewertung der vorlie- genden Daten beantragt. Die Risikobe-
wertung des PRAC wurde im Juli 2017 mit einer modi zierten Empfehlung ab- geschlossen und im selben Monat durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA bestätigt. Die Emp- fehlung wurde von der Europäischen Kommission diskutiert, die nun eine nal bindende Entscheidung für die europä- ischen Mitgliedstaaten getroffen hat. Zurzeit gibt es keine eindeutige Evidenz dafür, dass Gadoliniumablagerungen im Gehirn bei Patienten Schaden verursacht haben. Um aber potenziellen Risiken in- folge solcher Ablagerungen vorzubeu- gen, wurde vom PRAC und dem CHMP empfohlen, dass für die intravenös an- zuwendenden, linearen Kontrastmittel Gadodiamid, Gadopentetsäure und Gadoversetamid die Zulassungen in der EU ruhen sollen. Diese Maßnahme führt dazu, dass die betroffenen Kontrastmit- tel vom Markt genommen werden. Au- ßerdem soll das Anwendungsgebiet des linearen Kontrastmittels Gadobensäure auf die Leberbildgebung eingeschränkt werden (siehe Tabelle Seite 45).
Das Ruhen bzw. die Einschränkung der Zulassungen können aufgehoben wer- den, wenn Daten vorgelegt werden, die einen zusätzlichen signi kanten Nutzen der betroffenen Kontrastmittel beweisen, oder wenn die Kontrastmittel so verändert wurden, dass diese Gado- linium nicht mehr signi kant freisetzen oder in Geweben ablagern.
Das lineare Kontrastmittel Gadoxetsäure ist ausschließlich für Leberbildgebungen zugelassen und kann dafür weiterhin angewendet werden. Aufgrund der sehr niedrigen Gadoliniumdosis kann außerdem Gadopentetsäure wie bisher
intraartikulär verabreicht werden. Die sogenannten makrozyklischen Kon- trastmittel (Gadobutrol, Gadotersäure und Gadoteridol) haben eine geringere Neigung, Gadolinium freizusetzen, als lineare Kontrastmittel und können wei- terhin in ihren jetzigen Indikationen angewendet werden. Allerdings sollten auch diese Kontrastmittel nur eingesetzt werden, wenn eine kontrastmittelfreie Bildgebung als nicht ausreichend er- achtet wird und nur in der niedrigsten Dosierung, die für eine ausreichende Kontrastverstärkung notwendig ist.
Die Europäische Kommission hat das Gutachten des CHMP im November 2017 diskutiert und mehrheitlich ent- schieden, die Empfehlung des CHMP umzusetzen. Das Ruhen der Zulassung für die intravenös anzuwendenden, li- nearen Kontrastmittel Gadodiamid, Gadopentetsäure und Gadoversetamid und die Einschränkung des Anwen- dungsgebietes des linearen Kontrastmit- tels Gadobensäure auf die Leberdarstel- lung ist in allen EU-Mitgliedstaaten zu realisieren. Sollten bestimmte Kontrast- mittel von einzelnen Mitgliedstaaten als kritisch für die Patientenversorgung ein- geschätzt werden, kann in diesen Mit- gliedstaaten das Ruhen der Zulassung bis zu zwölf Monate verzögert werden. Für die Bundesrepublik Deutschland wird das BfArM anordnen, dass das Ru- hen der Zulassung bis zum 28.02.2018 umzusetzen ist. Die betroffenen Zulas- sungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der EU-Kom- mission gerichtlich vorzugehen.
Quelle : https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloa ... onFile&v=5
EUROPÄISCHE KOMMISSION BESCHLIESST EINSCHRÄNKUNGEN BEI DER ANWENDUNG VON LINEAREN GADOLINIUMHALTIGEN KONTRASTMITTELN
Gadoliniumhaltige Kontrastmittel wer- den in der Magnetresonanztomogra e und Magnetresonanzangiogra e einge- setzt, um ein klares Bild des Körperin- neren zu erhalten. Sie gelten prinzipiell als sicher und gut verträglich, können aber in seltenen Fällen bei Patienten mit eingeschränkter Nierenfunktion als Nebenwirkung zu einem lebensbedroh- lichen Syndrom, der nephrogenen syste- mischen Fibrose, führen. Darüber hinaus weisen präklinische und klinische Daten auf eine Anreicherung von Gadolinium in verschiedenen Geweben, einschließ- lich Haut, Leber, Nieren, Muskeln und Knochen, hin. Im Jahr 2014 wurde erst- mals publiziert, dass es bei Patienten nach mehrfachen, kontrastmittelver- stärkten MRT-Scans zu erhöhten Signal- intensitäten in bestimmten Gehirnregi- onen, besonders im Nucleus dentatus und im Globus pallidus, kommen kann. Gadolinium wurde in Proben von Ge- hirngewebe auch direkt massenspektro- metrisch und mikroskopisch nachgewie- sen. Die neuen Daten zur Akkumulation von Gadolinium im Gehirn führten im März 2016 zu einer Neubewertung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses gadolini- umhaltiger Kontrastmittel auf europä- ischer Ebene durch den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Phar- makovigilanz (PRAC) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA). Das BfArM berichtete darüber umfassend im Bulle- tin zur Arzneimittelsicherheit, Ausgabe 1/2017. Einige der Zulassungsinhaber, die von der Empfehlung des PRAC vom März 2017 betroffen waren, haben eine nochmalige Bewertung der vorlie- genden Daten beantragt. Die Risikobe-
wertung des PRAC wurde im Juli 2017 mit einer modi zierten Empfehlung ab- geschlossen und im selben Monat durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der EMA bestätigt. Die Emp- fehlung wurde von der Europäischen Kommission diskutiert, die nun eine nal bindende Entscheidung für die europä- ischen Mitgliedstaaten getroffen hat. Zurzeit gibt es keine eindeutige Evidenz dafür, dass Gadoliniumablagerungen im Gehirn bei Patienten Schaden verursacht haben. Um aber potenziellen Risiken in- folge solcher Ablagerungen vorzubeu- gen, wurde vom PRAC und dem CHMP empfohlen, dass für die intravenös an- zuwendenden, linearen Kontrastmittel Gadodiamid, Gadopentetsäure und Gadoversetamid die Zulassungen in der EU ruhen sollen. Diese Maßnahme führt dazu, dass die betroffenen Kontrastmit- tel vom Markt genommen werden. Au- ßerdem soll das Anwendungsgebiet des linearen Kontrastmittels Gadobensäure auf die Leberbildgebung eingeschränkt werden (siehe Tabelle Seite 45).
Das Ruhen bzw. die Einschränkung der Zulassungen können aufgehoben wer- den, wenn Daten vorgelegt werden, die einen zusätzlichen signi kanten Nutzen der betroffenen Kontrastmittel beweisen, oder wenn die Kontrastmittel so verändert wurden, dass diese Gado- linium nicht mehr signi kant freisetzen oder in Geweben ablagern.
Das lineare Kontrastmittel Gadoxetsäure ist ausschließlich für Leberbildgebungen zugelassen und kann dafür weiterhin angewendet werden. Aufgrund der sehr niedrigen Gadoliniumdosis kann außerdem Gadopentetsäure wie bisher
intraartikulär verabreicht werden. Die sogenannten makrozyklischen Kon- trastmittel (Gadobutrol, Gadotersäure und Gadoteridol) haben eine geringere Neigung, Gadolinium freizusetzen, als lineare Kontrastmittel und können wei- terhin in ihren jetzigen Indikationen angewendet werden. Allerdings sollten auch diese Kontrastmittel nur eingesetzt werden, wenn eine kontrastmittelfreie Bildgebung als nicht ausreichend er- achtet wird und nur in der niedrigsten Dosierung, die für eine ausreichende Kontrastverstärkung notwendig ist.
Die Europäische Kommission hat das Gutachten des CHMP im November 2017 diskutiert und mehrheitlich ent- schieden, die Empfehlung des CHMP umzusetzen. Das Ruhen der Zulassung für die intravenös anzuwendenden, li- nearen Kontrastmittel Gadodiamid, Gadopentetsäure und Gadoversetamid und die Einschränkung des Anwen- dungsgebietes des linearen Kontrastmit- tels Gadobensäure auf die Leberdarstel- lung ist in allen EU-Mitgliedstaaten zu realisieren. Sollten bestimmte Kontrast- mittel von einzelnen Mitgliedstaaten als kritisch für die Patientenversorgung ein- geschätzt werden, kann in diesen Mit- gliedstaaten das Ruhen der Zulassung bis zu zwölf Monate verzögert werden. Für die Bundesrepublik Deutschland wird das BfArM anordnen, dass das Ru- hen der Zulassung bis zum 28.02.2018 umzusetzen ist. Die betroffenen Zulas- sungsinhaber haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung der EU-Kom- mission gerichtlich vorzugehen.