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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

Verfasst: 25.01.2018, 18:41
von PeterPan
A.5.3 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen
Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervorausset- zungen und den unter A.2.2 genannten Förder- zwecken sind für die örtlichen Selbsthilfegruppen die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
• Die Selbsthilfegruppe weist eine verlässliche/ kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbar- keit nach.
• Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder.
• Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz protokolliert. Sie gibt ihr Angebot regelmäßig öffentlich be- kannt (bspw. bei der örtlichen Selbsthilfekon- taktstelle oder in der (regionalen) Presse).
• Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglie- der.
• Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich.
• Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto:
a. Konto für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen
Diese benennen grundsätzlich ein von einem Gruppenmitglied für die Gruppe eingerichtetes Treuhandkonto oder ein Konto, das für die Gruppe als Gesellschaftbürgerlichen Rechts eingerichtet wurde. Erhält die Gruppe kein eigenständiges Kon- to bei einer Bank, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhän- der eingerichtetes Konto akzeptieren. Die oder der Kontoverfügungsberechtigte einer nicht verbandlich organisierten Selbsthil- fegruppe ist verp ichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung verwendet werden. Sie oder er hat zudem sicherzustellen, dass die Gruppe in voller Höhe über die Mittel verfügt.
b. Konto für Selbsthilfegruppen, die unselb- ständige Untergliederungen von rechts- fähigen Bundes- oder Landesverbänden sind
Diese benennen ein (Unter-)Konto des Ge- samtvereins, dessen Mitglied sie sind, das für die jeweilige Untergliederung angelegt wurde und über das die Selbsthilfegruppe in voller Höhe verfügen kann.
Die oder der Kontoverfügungsberechtigte einer unselbständigen Untergliederung
ist verp ichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung des Leitfa- dens zur Selbsthilfeförderung verwendet werden.