Na das hört sich doch super an......
Förderung von Selbsthilfegruppen
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
Die Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen stellen auf einer gemeinsamen Selbsthilfe-Internetseite umfassende und verständliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Selbsthilfegruppen zur Verfügung.
So wird beschrieben, was bei der Pauschal- bzw. Projektförderung zu beachten ist, welche Antragsfristen gelten, welche Ansprechpartner nähere Auskünfte geben. Antragsteller können außerdem die notwendigen Formulare herunterladen.
Die Seite ist barrierefrei - und die Ansicht passt sich mobilen Endgeräten an.
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.deDie Fördermittel der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
1. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (auch Pauschalförderung genannt) ist für die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Arbeit der Selbsthilfegruppe vorgesehen.
Dazu zählen Sachmittel (Raummiete für Gruppentreffen, Porto, Telefongebühren, Internetkosten, Büromaterial, Fahrtkosten im Auftrag der Gruppe, Beiträge/Gebühren usw.), Büroausstattung (Geräte und Möbel), Fortbildungen/Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und administrativen Tätigkeiten abzielen (z.B. kaufmännische Weiterbildungen), regelmäßig erscheinende Gruppennachrichten, Flyer, einschließlich deren Verteilung.
Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist ein entsprechendes Antragsformular notwendig.
Antragsunterlagen Pauschalförderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/se ... sformulare2. Die Krankenkassenindividuelle Förderung
Die Krankenkassenindividuelle Förderung (auch Projektförderung genannt) ist die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfegruppe. Z.B: Teilnahme/Durchführung von Seminaren/Fortbildungen/Veranstaltungen (Honorarkosten, Raummiete, Fahrtkosten, Versicherungen), Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Faltblätter, Internetauftritt), Anschaffungen (Geräte) für die Gruppenarbeit (z.B. CD-Player, Flip-Chart), Informationsmaterial (z.B. umfangreiche Literatur)
Für Krankenkassenindividuelle Förderung ist ein entsprechendes Antragsformular notwendig.
Antragsunterlagen Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung) unter:
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/se ... sformulareBitte die entsprechenden Anträge und Verwendungsnachweise der jeweiligen Krankenkasse verwenden.
Die Krankenkassenindividuelle Förderung ist das ganze Jahr über bei allen Krankenkassen möglich.
Eine Übersicht dieser Krankenkassen, die für Oldenburg zuständig sind, finden Sie hier:
PDF-Dokument zum Herunterladen: PDF-Dokument Krankenkassenuebersicht_Projektfoerderung.pdf
(Zum Herunterladen: Mit rechter Maustaste auf die Datei klicken und "Ziel speichern unter..." wählen.)