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Vereinszweck

Gründung eines Bundesverbandes der FQAD-Betroffenen. Vereinsgründung, Voraussetzungen und Erfordernisse.
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Vereinszweck

#11832

Beitragvon Schorsch » 15.05.2019, 19:07

Hallo,

hier bitte mal die Vereinszwecke aus eurer Sicht posten und aufzählen.

Danke und Gruß
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

spacerat
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Re: Vereinszweck

#11837

Beitragvon spacerat » 16.05.2019, 17:41

Seriöse Wahrnehmung und zentrale Anlaufstelle für Medien und des Bund. Möglichkeiten für Förderung auf Bundesebene schaffen. Möglichkeiten für rechtliche Schritte schaffen.

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Re: Vereinszweck

#11843

Beitragvon Schorsch » 16.05.2019, 19:11

1. Öffentlichkeitsarbeit Politik / Medien / Krankenkassen / Ärzteschaft
2. "Infobrief" an die medizinischen Dienste, Rentenversicherungen etc
3. Entwicklung von Therapiemöglichkeiten - Die Gewährung von Zuschüssen für Forschungsprojekte zur Behandlung von FQAD.
4. Anerkennung invalisierender NW - definiertes Krankheitsbild ICD Code auch wegen Schutz / Kontraindikationen und Therapieoptionen
5. Schaffung von bundesweiten Anlaufstellen Ärzten die diese NW feststellen, dokumentieren und auch ordentlich melden können.

Optionaler Punkt: Für später ist defintiv vorausschauend vorzusehen eine vereinte Klagemöglichkeit zu schaffen. Allerdings ist hier wegen der Unterstützung bei Gründungsstart vorerst offiziell von abzusehen.

-Zuschüsse für Erkrankte und deren Familien in Bezug auf Kosten, die im Rahmen der Erkrankung auftreten. (eher nicht machbar weil enormer Aufwand und auch nicht die Kernaufgabe des Vereins, hierfür sollte Staat, KK und Institutionen in die Pflicht genommen werden dazu ist die Grundlage zu schaffen durch z.B. eigenen ICD)
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

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Re: Vereinszweck

#11848

Beitragvon Krabiwi » 16.05.2019, 21:23

Hallo,

das Thema Klagemöglichkeiten würde ich (noch) nicht aufnehmen, ist aktuell unrealistisch und provoziert zu Beginn unnötige Widerstände. Wenn die Zeit dann reif dafür ist kann man da immer noch in die Vollen gehen.

Das Bfarm hat Medikamente zugelassen, deren teils letalen NW selbst 30 Jahre später noch nicht vollständig in der Packungsbeilage dokumentiert sind. Hier liegt definitiv eine grobe Fahrlässigkeit vor, die halbherzige Neubewertung der Risiken 2018 ist dafür ein Eingeständnis.

Pharma hat grob fahrlässig, wenn nicht gar vorsätzlich, aus Profitgier die NW verharmlost und verschwiegen um die Zulassungsbehörden, Ärzte, Apotheken, Krankenkassen und Patienten zu täuschen.

Hier muss man dann zu gegebener Zeit den Finger in die Wunde legen.

MfG
Übersicht: viewtopic.php?f=35&t=749

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Re: Vereinszweck

#12207

Beitragvon spacerat » 29.05.2019, 15:51

Bin nicht einmal sicher ob die Pharma da Schuld ist. Alternative Antibiotika sind oft teurer. Bei Leitlinien gerechter Verordnung hätten sie mehr verdient.

Ob sie absichtlich an Geschädigten verdienen wollten weiß ich nicht. Die Produkte welche ich seit flox kaufe waren nie vom FC Hersteller


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