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Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

Gründung eines Bundesverbandes der FQAD-Betroffenen. Vereinsgründung, Voraussetzungen und Erfordernisse.
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knuffi
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Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22357

Beitragvon knuffi » 10.07.2020, 15:52

Hallo ihr Lieben,

ich war bisher sehr ruhig hier im Forum, aber nun muss ich etwas schreiben.

Unser Verein Gefloxt (e.V. is grade in Bearbeitung aber nur noch Formsache, Satzung ist schon genehmigt) ist ab sofort gegründet und mit einem Vorstand bestückt.
Wer sind wir? Wir sind Geschädigte, die alle in der Praxis von Manfred van Treek in Behandlung sind und im Rahmen unserer Treffen wurde schnell klar, dass wir einen Verein brauchen.
So haben wir im Januar direkt mit allen Anwesenden die Gründung besprochen und den Vorstand gewählt.
Schorsch kennt schon einige, da er uns bei unserem letzten Treffen vor Corona besucht hatte.
Durch Corona wurden wir in der Gründungs- bzw. Eintragungsphase leider zurück geworfen, aber jetzt ist es soweit und es geht weiter.

Im Laufe der nächsten Tage wird die Webseite gefloxt.de mit Leben gefüllt und ein Mitgliedsantrag wird dann auch auf der Webseite zum download bereit stehen.
Genieße jeden Tag als wäre es dein erster!

Liebe Grüße aus der schönen Pfalz
Heinz

Tavanic 500 4* 2011, Levofloxacin 500 2012, Ciprofloxacin 3* 2014, Ciprofloxacin 500 2016, Levofloxacin500 2016.. und diverse Male mehr

Karlken
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22361

Beitragvon Karlken » 10.07.2020, 17:21

Hallo Knuffi

Herzlichen Glückwunsch und meine Hochachtung zur Vereinsgründung.
Wünsche euch (uns) viel Erfolg!

Bin sehr gespannt auf die Webseite :)

m.f.G.
Karlken
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Ferdirsch
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22363

Beitragvon Ferdirsch » 10.07.2020, 18:41

Hallo knuffi, das sind ja tolle Nachrichten!

handelt es sich hier um einen komplett neuen Verein oder hängt das mit den Bemühungen des schon länger existierenden Threads bzgl. eines FQAD Vereins mit Dr. Pieper zusammen?
Moxiflox 5x 400 mg Dez' 18

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knuffi
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22365

Beitragvon knuffi » 10.07.2020, 20:47

Ferdirsch hat geschrieben:Hallo knuffi, das sind ja tolle Nachrichten!

handelt es sich hier um einen komplett neuen Verein oder hängt das mit den Bemühungen des schon länger existierenden Threads bzgl. eines FQAD Vereins mit Dr. Pieper zusammen?


Es ist ein neuer Verein, der sich aus unserer Gruppe heraus gebildet hat.
Wir haben den Thread auch verfolgt, es ergab sich eben bei dem Treffen, dass alle Gründungsmitglieder sich sofort bereit erklärten und auch sofort der Vorstand entstand.
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22367

Beitragvon Levoflox26 » 10.07.2020, 21:13

Hallo Knuffi,

ich war ja mit Schorsch und ein paar anderen bei eurem Treffen und hatte mit bekommen, dass ihr dran seid. Prima, dass es trotz Corona jetzt doch recht flott ging. :handgestures-thumbupleft:

Vielen, vielen Dank für euer Engagement.

Gutes Gelingen!

Liebe Grüße
Uschi

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

gefloxt 10/2016 = 10 x 500mg Levo und 9/2017 = 5 x 250mg Levo
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22368

Beitragvon knuffi » 10.07.2020, 21:19

Levoflox26 hat geschrieben:Hallo Knuffi,

ich war ja mit Schorsch und ein paar anderen bei eurem Treffen und hatte mit bekommen, dass ihr dran seid. Prima, dass es trotz Corona jetzt doch recht flott ging. :handgestures-thumbupleft:

Vielen, vielen Dank für euer Engagement.

Gutes Gelingen!

Liebe Grüße
Uschi


Hallo Uschi,

entschuldige dass du nicht erwähnt wurdest von mir, aber mir war echt dein Name entfallen... ´tschuldige...
ja es geht weiter.. versuche am Wochenende die ersten Texte auf die Seite zu packen.. :eusa-whistle: :eusa-whistle:
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22370

Beitragvon Levoflox26 » 10.07.2020, 23:34

entschuldige dass du nicht erwähnt wurdest von mir, aber mir war echt dein Name entfallen... ´tschuldige...
ja es geht weiter..


Ach Quatsch, deshalb hatte ich das nicht geschrieben. ;) Alles gut. Ich freu mich einfach, dass es mal irgendwo weiter geht. :)

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22373

Beitragvon striker_06 » 11.07.2020, 01:45

bin auch auf neue infos gespannt und fnde das vorhaben toll! womöglich findet sich ja noch ne möglichkeit, irgendwie zu unterstützen...

lg

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22375

Beitragvon knuffi » 11.07.2020, 08:26

Levoflox26 hat geschrieben:
entschuldige dass du nicht erwähnt wurdest von mir, aber mir war echt dein Name entfallen... ´tschuldige...
ja es geht weiter..


Ach Quatsch, deshalb hatte ich das nicht geschrieben. ;) Alles gut. Ich freu mich einfach, dass es mal irgendwo weiter geht. :)


Das weiß ich Uschi.. aber ihr wart ja zu dritt dagesessen wenn ich mich recht entsinne...
ich vergesse Gesichter selten, nur die Namen dazu sind oft Schall und Rauch
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22376

Beitragvon knuffi » 11.07.2020, 08:28

striker_06 hat geschrieben:bin auch auf neue infos gespannt und fnde das vorhaben toll! womöglich findet sich ja noch ne möglichkeit, irgendwie zu unterstützen...

lg

Kl
ar.. Unterstützung is immer gut... wie gesagt Webseite www.gefloxt.de wird sich die Tage nach und nach füllen...
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22378

Beitragvon Maximus » 11.07.2020, 09:47

Hallo Knuffi,

herzlichen Glückwunsch zur Vereinsgründung, :text-bravo:

VG
Maximus

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22387

Beitragvon knuffi » 11.07.2020, 15:41

Maximus hat geschrieben:Hallo Knuffi,

herzlichen Glückwunsch zur Vereinsgründung, :text-bravo:

VG
Maximus


Dankeschön ;)
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22396

Beitragvon Neri » 11.07.2020, 19:58

Hallo e. V.

Find ich klasse, dass es so x eben schnell geklappt hat.
Ich wünsche euch und uns allen, dass es uns voranbringt.

Ich finde es nur sehr schade, dass diejenigen, die sich hier auch offen um eine e. V. Gründung bemüht haben und auch schon viel Zeit und Gedanken investiert haben, nicht angesprochen wurden. Ich hätte mich gerne eingebracht und euch unterstützt.
Freue mich auf eure Infos zum Verein!
Lg neri
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22398

Beitragvon knuffi » 11.07.2020, 20:45

Neri hat geschrieben:Hallo e. V.

Find ich klasse, dass es so x eben schnell geklappt hat.
Ich wünsche euch und uns allen, dass es uns voranbringt.

Ich finde es nur sehr schade, dass diejenigen, die sich hier auch offen um eine e. V. Gründung bemüht haben und auch schon viel Zeit und Gedanken investiert haben, nicht angesprochen wurden. Ich hätte mich gerne eingebracht und euch unterstützt.
Freue mich auf eure Infos zum Verein!
Lg neri


Hallo Neri,

Ihr dürft uns gerne unterstützen, aber wir waren halt in der Patientengruppe direkt und schnell zu Werk.. und da direkt der Vorstand und der Beschluss der Gründung stand, war da erst mal keine Zeit vorher noch hier was zu schreiben.
Wir füllen jetzt auch die Webseite nach und nach und ich werde am Wochenende noch einen Mitgliedsantrag hochladen.
Und wenn ich ehrlich sein darf, wurde hier Monate lang diskutiert ohne, dass wirklich was passiert ist... und wir wollten direkt und schnell in Aktion gehen...zumal es kurz vorher auch ein Gespräch mit einem Anwalt geben hat, der uns zur Vereinsgründung riet.
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Heinz

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22404

Beitragvon Levoflox26 » 12.07.2020, 00:41

Hallo zusammen,

@neri
Ich finde es nur sehr schade, dass diejenigen, die sich hier auch offen um eine e. V. Gründung bemüht haben und auch schon viel Zeit und Gedanken investiert haben, nicht angesprochen wurden. Ich hätte mich gerne eingebracht und euch unterstützt.


Knuffi schrieb:
Und wenn ich ehrlich sein darf, wurde hier Monate lang diskutiert ohne, dass wirklich was passiert ist... und wir wollten direkt und schnell in Aktion gehen...zumal es kurz vorher auch ein Gespräch mit einem Anwalt geben hat, der uns zur Vereinsgründung riet.


Und genau so sehe ich das auch. Und da muss sich jetzt auch niemand auf den Schlips getreten fühlen. Wir hatten ALLE Zeit genug und haben es nicht geschafft. Nun gibt es ihn und das ist doch die Hauptsache. Die Gruppe hat es auch ohne Unterstützung aus dem Forum hin bekommen, ich finde das prima, denn ich hätte weder physisch noch mental viel dazu beitragen können.
Wir alle können nun aber durch unsere Mitgliedschaft dazu beitragen, dass der Verein wächst und mächtig wird.

Ich werde jedenfalls regelmäßig auf die HP schauen, bin schon sehr gespannt auf die Satzung und die Ziele.

Liebe Grüße euch allen.
uschi

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22405

Beitragvon Neri » 12.07.2020, 06:32

Guten Morgen
Auf den schlips getreten fühlt sich wohl niemand, ich jedenfalls nicht, trage gar keinen :P
Wenn wir - auch auf politischer Ebene- etwas erreichen wollen, geht es m. E. nur zusammen. Denn gemeinsam sind wir stärker und werden nicht als kleine Gruppen verniedlicht und zerpflückt, das sollte das ziel sein. Der Anfang ist gemacht und das ist großartig!
Allen einen schönen Sonntag- mit Sonne im Herzen- trotz allem, lg neri
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Schön, dass es euch gibt :P

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22413

Beitragvon knuffi » 12.07.2020, 13:52

Wir wollten damit auch niemandem auf den Schlips treten.
Der Verein ist für als offen und wir freuen uns auf jedes Mitglied, denn nur wenn wir groß werden und gemeinsam an einem Strang ziehen, haben wir eine Chance etwas zu bewirken.
Und wer weiß.. vielleicht entwickeln sich ja Regionalgruppen aus dem Verein heraus und nur so können wir die breite Masse aufklären und das Wissen an die Menschen bringen...
Ich werde heute noch einen Mitgliedsantrag auf der Webseite zum download bereit stellen.
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22414

Beitragvon Moien » 12.07.2020, 16:34

HI knuffi, ich find es gut mit dem Verein aber wenn ich einfach mal blöd fragen dürfte, was habt ihr vor damit ? Außer Floxies zusammen bekommen und die als Mitglieder eintragen lassen.

Was kann der Verein bewegen, was sind eure Ziele ?


EDIT Moderation:

Bitte verzichtet auf unnötige Vollzitate, ich habe sie gekürzt. Das macht sonst die Threads arg unübersichtlich. Danke.
lg uschi
Zuletzt geändert von Levoflox26 am 12.07.2020, 23:44, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22422

Beitragvon knuffi » 12.07.2020, 21:36

Moien hat geschrieben:
knuffi hat geschrieben:



HI knuffi, ich find es gut mit dem Verein aber wenn ich einfach mal blöd fragen dürfte, was habt ihr vor damit ? Außer Floxies zusammen bekommen und die als Mitglieder eintragen lassen.

Was kann der Verein bewegen, was sind eure Ziele ?


Hallo Moin,
was der Verein bewegen kann, steht in der Zukunft.
Ein Verein steht und fällt mit seinen Mitgliedern. Natürlich ist es erst einmal wichtig Mitglieder zu haben, denn die finanzieren in erster Linie einen Verein und ohne finanzielle Mittel, kann ein Verein nur schwer was bewirken.
Mit zehn Mitgliedern sind die Möglichkeiten natürlich nicht so groß, wie bei 5000 Mitglieder, bei denen durchaus dann auch als Verein eine Klage möglich ist.
Aber dazu benötigt der Verein natürlich das finanzielle Polster.
Auch die Aufklärung ist nicht ohne finanzielle Mittel zu bewältigen, denn Flyer, Karten, Infomaterialen wollen auch bezahlt werden.
Wir können natürlich erst einmal das Rad nicht neu erfinden, aber alle zusammen, meiner Meinung nach, viel bewirken.

Zweck des Vereins soll sein, dass wir eine Anlaufstelle für Geschädigte sind, wenn möglich Hilfestellung und eine Plattform zu bieten, in der Öffentlichkeit Aufklärung betreiben, möglicherweise auch irgendwann mit in der Forschung etwas bewirken und natürlich Betroffen im Rahmen der Möglichkeiten gegenüber staatlichen Stellen und Versicherungen zu unterstützen.
Dies haben wir so in unserer Satzung vereinbart.
Ich hoffe, ich konnte Deine Frage ausreichend beantworten.
Zuletzt geändert von Levoflox26 am 12.07.2020, 23:44, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22423

Beitragvon Moien » 12.07.2020, 22:25

HI danke für die zügige Antwort,


Ich hab jetzt auch schon mit einem Anwalt geredet ob man quasi so etwas wie eine Sammelklage über den Verein laufen lassen kann, er verneinte es.

Daher würde mich dieser Punkt in deiner Aussage sehr interessieren
Zuletzt geändert von Levoflox26 am 12.07.2020, 23:46, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22426

Beitragvon Maximus » 13.07.2020, 09:07

Hallo Moien,

ich bin kein Jurist und war auch der Meinung nein, weil es in den Medien hieß es können nur
qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbände eine Musterfeststellungsklage ( Sammelklage ) einreichen.

Im Gesetz findet sich jedoch dazu folgendes :

Mit der Musterfeststellungsklage können gemäß § 606 Abs. 1 ZPO n.F. qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des
Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen
von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren.
Qualifizierte Einrichtungen sind insbesondere die in § 4 UKlaG bezeichneten Stellen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Musterfeststellungsklage

§ 4 UKlaG . Das Bundesamt für Justiz führt die Liste der qualifizierten Einrichtungen, die es auf seiner Internetseite in der
jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht und mit Stand 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt macht.

In die Liste werden auf Antrag rechtsfähige Vereine eingetragen, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen
der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wenn
1.
sie mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 75 natürliche Personen als
Mitglieder haben,
2.
sie mindestens ein Jahr bestanden haben und
3.
auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam
und sachgerecht erfüllen werden.

https://dejure.org/gesetze/UKlaG/4.html

VG
Maximus
Zuletzt geändert von Maximus am 13.07.2020, 09:25, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22429

Beitragvon knuffi » 13.07.2020, 10:06

Maximus hat geschrieben:Hallo Moien,

ich bin kein Jurist und war auch der Meinung nein, weil es in den Medien hieß es können nur
qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherschutzverbände eine Musterfeststellungsklage ( Sammelklage ) einreichen.

Im Gesetz findet sich jedoch dazu folgendes :

Mit der Musterfeststellungsklage können gemäß § 606 Abs. 1 ZPO n.F. qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des
Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen
von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer begehren.
Qualifizierte Einrichtungen sind insbesondere die in § 4 UKlaG bezeichneten Stellen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Musterfeststellungsklage

§ 4 UKlaG . Das Bundesamt für Justiz führt die Liste der qualifizierten Einrichtungen, die es auf seiner Internetseite in der
jeweils aktuellen Fassung veröffentlicht und mit Stand 1. Januar eines jeden Jahres im Bundesanzeiger bekannt macht.

In die Liste werden auf Antrag rechtsfähige Vereine eingetragen, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben es gehört, Interessen
der Verbraucher durch nicht gewerbsmäßige Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, wenn
1.
sie mindestens drei Verbände, die im gleichen Aufgabenbereich tätig sind, oder mindestens 75 natürliche Personen als
Mitglieder haben,
2.
sie mindestens ein Jahr bestanden haben und
3.
auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam
und sachgerecht erfüllen werden.

https://dejure.org/gesetze/UKlaG/4.html

VG
Maximus



danke Maximus dass du das beantwortet hast...
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22431

Beitragvon Jens_86 » 13.07.2020, 12:31

Hallo zusammen,

ich finde die Vereinsgründung eine gute Sache, danke auf jeden Fall an dieser Stelle für euer Engagement. Ich habe in diesem Thread und auch schon in dem Thread zu Möglichkeiten der Herstellerhaftung die Diskussion über Klagemöglichkeiten gegen die Hersteller von Fluorchinolonen gelesen und möchte als seit mehreren Jahren im Bereich der Prozessführung tätiger Rechtsanwalt einmal die Möglichkeiten und Grenzen der vor allem hier angesprochenen "Sammelklagen" vereinfacht zusammenfassen.

Wie Maximus hier schon ganz richtig gesagt hat, hält § 606 ZPO die Möglichkeit einer sog. Musterfeststellungsklage bereit, die von qualifizierten Einrichtungen i.S.d. § 4 UKlaG erhoben werden können. Ich gehe einmal darauf ein, unter welchen Voraussetzungen der von euch gegründete Verein als solche qualifizierte Einrichtung eine Musterfeststellungsklage erheben könnte (dazu a)) und was dann die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Musterfeststellungsklage wären (dazu b)).

a) Klagemöglichkeit des Vereins

Wie Maximus auch schon ganz richtig sagte, sieht § 4 Abs. 2 UKlaG vor, dass rechtsfähige Vereine in die Liste qualifizierter Einrichtungen auf Antrag eingetragen werden können, wenn sie

(1) mindestens drei Verbände oder 75 natürliche Personen als Mitglieder haben,
(2) mindestens seit einem Jahr Bestand haben und
(3) auf Grund ihrer bisherigen Tätigkeit gesichert erscheint, dass sie ihre satzungsmäßigen Aufgaben auch künftig dauerhaft wirksam und sachgerecht erfüllen werden.

Wenn diese drei Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag beim Bundesamt für Justiz zur Aufnahme in die Liste gestellt werden. Grundvoraussetzung davor ist wiederum die Eintragung des Vereins im Vereinsregister, da der Verein ansonsten nicht rechtsfähig ist.

Die in (1)-(3) genannten Voraussetzungen sind aber nur die, um in die Liste zu kommen. Um dann als qualifizierte Einrichtung eine Musterfeststellungsklage nach § 606 ZPO zu erheben, gibt es höhere Voraussetzungen, die in § 606 Abs. 1 ZPO geregelt sind. Klageberechtigt sind demnach nur qualifizierte Einrichtungen, die

(1) mindestens zehn Verbände oder 350 natürliche Personen als Mitglieder haben,
(2) bereits seit mindestens vier Jahren in der Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragen sind,
(3) in Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Aufgaben Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende Tätigkeiten wahrnehmen,
(4) Musterfeststellungsklagen nicht zum Zwecke der Gewinnerzielung erheben und
(5) nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen.

Wie man sieht, sind diese Voraussetzungen also ungleich höher. Der Verein kann sich nach einem Jahr in die Liste gemäß § 4 UKlaG eintragen lassen. In dieser Liste muss er dann mindestens vier Jahre eingetragen sein. Also vor dem Ablauf von 5 Jahren ab Eintragung im Vereinsregister läuft da nichts in Sachen Musterfeststellungsklage. Zudem muss tatsächlich in der ganzen Zeit aufklärende und beratende Tätigkeit im Sinne des Verbraucherschutzes ausgeübt werden. Bestehen daran Zweifel, ist der Verein nicht klagebefugt.

Wir alle müssen diese Zeit also mindestens warten. Eine Verjährung unserer Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller droht uns jedoch nicht, da Schadensersatzansprüche (wie in unserem Fall zB nach § 84 AMG) gemäß §§ 195, 199 Abs. 2 BGB in 30 Jahren ab der Anwendung des Arzneimittels verjähren (verjährt wäre also dann zB bei Klagemöglichkeit frühestens Ende 2025 ein Anspruch, der auf einer Einnahme vor 1995 beruht.

b) Möglichkeiten und Grenzen der Musterfeststellungsklage

Kommen wir jetzt zur Musterfeststellungsklage an sich. Möglich laut dem Gesetz ist die "Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen (Feststellungsziele) zwischen Verbrauchern und einem Unternehmer." Im Grundsatz sehen wir also schonmal, dass die Möglichkeit auf eine Klage gegen den Hersteller beschränkt ist. Klagen gegen Ärzte sind hiernach nicht möglich, da diese idR keine Unternehmer in diesem Sinn sind. Dazu kommt, dass es auch nicht viel bringen dürfte, da jeder von uns das Medikament durch einen anderen Arzt verschrieben bekam (es gibt auch verschiedene Hersteller von Fluorchinolonen, eine weitere Hürde bei dieser Klage, dazu komme ich sofort).

Idee des Musterfeststellungsverfahrens ist, dass man im Verhältnis zum Anspruchsgegner (= Hersteller) bereits tatsächliche und rechtliche Fragen für nachfolgende Verfahren bindend feststellen lassen kann für einen Folgeprozess, in dem dann der einzelne Verbraucher auf Schadensersatz klagen muss.

Was also können das für tatsächliche oder rechtliche Voraussetzungen sein: nehmen wir mal die für uns interessante Vorschrift § 84 AMG (Arzneimittelhaftungsgesetz). Dort haftet der Hersteller in zwei Fällen:

1.das Arzneimittel hat bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen oder

2.der Schaden ist infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung, Fachinformation oder Gebrauchsinformation eingetreten.

Diese beiden Punkte könnte man in einem solchen Verfahren zB klären lassen. Also: die Nebenwirkungen von Fluorchinolonen gehen über ein vertretbares Maß hinaus (wird aber rechtlich schwierig, da Fluorchinolone ja trotz Bekanntheit der Nebenwirkungen weiterhin frei verordnet werden dürfen und es auch von staatlicher Seite keine Indikationseinschränkung gibt (der Rote Hand Brief ist ja nur eine Empfehlung und kommt zudem vom Hersteller selbst). Alternativ: der Beipackzettel weist nicht in entsprechend aktueller medizinischer Erkenntnisse auf die möglichen Folgen hin. Ich denke hier hat man gute Chancen. Von einer schwerwiegenden multisystemischen und irreparablen Störung wie FQAD ist auf dem Beipackzettel nicht die Rede, die entsprechende wissenschaftliche Evidenz ist aber da.

Was kann ich aber nicht mit der Musterfeststellungsklage feststellen lassen: alle individuellen Haftungsvoraussetzungen, also: habe ich Fluorchinolone bekommen, habe ich dadurch gesundheitliche Schäden (sind ja zT schwer nachzuweisen), beruhen diese Schäden auf der Gabe von Fluorchinolonen, wie hoch ist der Anspruch der mir zusteht. Alle diese Sachen muss ich dann im Anschlussprozess selbst darlegen und beweisen. Hier gibt es zwar eine Vermutung zugunsten des Geschädigten in § 84 Abs. 2 AMG (Beweislastumkehr), aber wie zB Schorsch in dem entsprechenden Thread auch ganz richtig ausgeführt hat greift die nicht ohne Weiteres ein. Es spielt dabei eine Rolle, dass die auftretenden Schäden ja ganz vielfältig aussehen können und es daher nicht den "typischen" Gefloxten mit klassischen, unverkennbaren Schäden gibt, sondern diverse Fälle. Aber ich will hier niemanden entmutigen, den entsprechenden Nachweis kann man im Einzelfall sicherlich führen.

Legt der Verein jetzt eine Musterfeststellungsklage ein, dann richtet sich diese nur gegen einen einzelnen Hersteller. Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage ist dann auch, dass sich innerhalb von 2 Monaten nach Klageerhebung nach § 606 Abs. 2 ZPO mindestens 50 Verbraucher in ein entsprechendes Klageregister eintragen lassen, was dann möglich ist, wenn man potentielle Schadensersatzansprüche gegen den entsprechenden Hersteller hat. Hat man sich in dieses Klageregister eingetragen, profitiert man im Anschluss auch von der Bindungswirkung. Hat man das nicht getan, dann hat ein Urteil auch keine Bindungswirkung, wenn man es sich später überlegt. Man muss sich hier früh entscheiden. Darüber hinaus hat das Urteil dann auch nur Bindungswirkung etwa ggü. zB Bayer. Hat man ein Antibiotikum eines anderen Herstellers genommen (davon gibt es ja dutzende), dann hilft einem das nicht. Da müsste dann entsprechend wieder eine Musterfeststellungsklage mit mindestens 50 Geschädigten erhoben werden.

Ich hoffe, das gibt einmal einen Überblick über die Rechtslage.

Beste Grüße

Jens

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22432

Beitragvon Maximus » 13.07.2020, 13:21

Hallo Jens,

Danke für den Beitrag zum Überblick über die Rechtslage.

VG
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22435

Beitragvon knuffi » 13.07.2020, 14:55

Halo Jens,

vielen Dank für Deine Ausführung.
So hatte es auch unser Anwalt beschrieben aber ich hätte noch nicht mal die Hälfte wiedergeben können.

So für alle Interessenten, aber sofort ist unter https://www.gefloxt.de/download ein Mitgliedsantrag herunter zu laden.
Die weiteren Inhalte kommen nach und nach hinzu.
Genieße jeden Tag als wäre es dein erster!

Liebe Grüße aus der schönen Pfalz
Heinz

Tavanic 500 4* 2011, Levofloxacin 500 2012, Ciprofloxacin 3* 2014, Ciprofloxacin 500 2016, Levofloxacin500 2016.. und diverse Male mehr

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22430

Beitragvon Schorsch » 13.07.2020, 17:14

Hallo knuffi,

super das ihr jetzt die formalisitische Hürde endlich durch habt. Wir sind Vorgestern erst aus dem Urlaub zurück, daher hatte ich noch nicht viel Zeit zum verfolgen. Lasst uns schauen, wie sich die Seite Gefloxt.de füllt, welche Ziele und Aufgaben sich nun konkret im ersten Schritt ergeben und wie wir alle unser primäres Ziel erreichen können. Wer den Verein macht ist doch ganz egal, wir haben hoffentlich alle ziemlich gleiche Vorstellungen was wir bewirken wollen.

Und einbringen kann sich dann ja auch jeder aktiv als Mitglied.

Gruß Schorsch
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22438

Beitragvon Neri » 13.07.2020, 17:31

@jens - maximus - knuffi
Mannomann - wenn wir kerle wie euch nicht hätten!!!
DANKE!
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22444

Beitragvon Maximus » 13.07.2020, 23:15

Hallo Neri,

ich gebe das Dankeschön an Sascha und an Schorsch, Knuffi und an Jens weiter.

Sascha und Schorsch haben das fluorchinolone-forum gegründet und damit ermöglicht, dass ich Beiträge im Forum schreiben kann.

Knuffi ist Gründer des Vereins gefloxt.de, wow, meine Hochachtung und Jens, danke für den Beitrag.

Das ist euer Verdienst, und nicht meiner.

VG
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Zuletzt geändert von Maximus am 14.07.2020, 09:16, insgesamt 12-mal geändert.

Neri
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22446

Beitragvon Neri » 14.07.2020, 05:53

... ja natürlich auch an all die weiteren Top floxis, die sich so prima bemühen - Dankeschön.
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22454

Beitragvon Schorsch » 14.07.2020, 19:09

Hallo Jens,

genau so wie du es sagst ist die Rechtslage.

Allerdings besteht noch eine weitere sehr interressante Option der vereinten Klagemöglichkeit.
Wenn wir eben nicht aufgrund der Herstellervielfalt vereint gegen einen Hersteller klagen, sondern uns die Behörde (BfArM) selbst vornehmen.

Immerhin sind hier nachweislich und selbst von offiziellen Stellen wie dem wissenschatlichen Institut der AOK und anderen schwerwiegende Fehlentscheidungen / Versäumnisse vorgeworfen worden. Mir sind diesbezüglich auch schon laufende Dienst- / Fachaufsichtsbeschwerden bekannt.

Da wäre der Anklagepunkt ganz klar, wieso habt ihr, obwohl ihr von alle dem wusstet erst so spät und vorallemsozögerlich gehandelt ? Es stand schon lange fest, welche Gefahr ausging. Und auch jetzt lehnt man sich nachdem man alles uf die EMA abgewälzt hat zurück und macht weiter wie zuvor, obwohl die Verordnungszahlen und Fälle in keinerweise weniger werden. Wir müssen genau da Druck machen um weitere Einschränkungen zu erwirken. Besser ist es öffentlich die Behörde rannehmen als einzelne Hersteller. Herstellerklagen sollten wie Behandlungsfehlerklagen privat laufen da sie individuell sind.

Wir würden uns dann aber bei einer Klage im Verwaltungsrecht befinden bei der auch nochmal extra Dinge zu beachten sind. Kennst du dich mit dieser Option auch etwas aus ? Bzw. kannst zu dieser Idee mehr sagen ?

Danke und Gruß
Schorsch
Zuletzt geändert von Schorsch am 14.07.2020, 10:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22480

Beitragvon Levoflox26 » 15.07.2020, 11:24

Liebe alle,

genau das was Schorsch schreibt, sehe ich auch als Möglichkeit. Wäre klasse, Jens, wenn du dazu Informationen beitragen könntest.
Was du zum Problem der Musterfeststellungsklage schreibst, bestätigt meine Erfahrungen. Ich hatte bereits einige wenige Verbände angefragt. Es scheitert an den vielen verschiedenen Herstellern und verschiedenen FC Antibiotika, ganz zu schweigen von den vielen Generika. Dazu kommt noch, dass nur wenige Verbände überhaupt für uns zuständig wären. In deren Vorständen sitzen dann oft noch Pharmamitglieder. Da haben wir keine Chance.

Aber ich freue mich gerade, dass sich überhaupt mal wieder etwas hier tut. :handgestures-thumbsup:

Jetzt schau ich mir mal die Vereinsseite an...

Habt einen guten, schmerzarmen Tag.
lg uschi
Zuletzt geändert von Levoflox26 am 15.07.2020, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22587

Beitragvon Jens_86 » 16.07.2020, 21:42

Hallo Schorsch,

Ich kann mich da gerne mal schlau machen und es dann hier zusammenfassen. Problem ist wie du sagst, da sind wir im Verwaltungsrecht. Also da kann dann höchstens eine Privatperson klagen, alleine. Der Verein wird eher schwierig da man im Verwaltungsverfahren immer in eigenen Rechten betroffen sein muss.

Problem ist: auf was. Staatshaftung ist sehr schwierig bis aussichtslos. Die Behörde dazu verpflichten bestimmte Maßnahmen zu erlassen auch sehr schwierig da die Behörde einen großen Beurteilungsspielraum bei allem hat. Feststellung, dass die Behörde Fehler gemacht hat? Sehe ich auch eher schwierig.

Aber mache mich schlau.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22594

Beitragvon Levoflox26 » 17.07.2020, 00:25

Jens, lies bitte mal die WIDO Studie, es geht darum, dass das BfArM sich ganze 2 Jahre Zeit gelassen hat ein Risikobewertungsverfahren in die Wege zu leiten. Vielleicht lässt sich da was machen? Auch wenn es mit einer Klage nicht geht, was hälst du davon, wenn jeder aus diesem Grund eine Fachaufsichtsbeschwerde (oder wie man das in dem Fall nennen mag) macht, ist das möglich?

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22608

Beitragvon Jens_86 » 17.07.2020, 09:40

Auch die Aufsichtsbeschwerde ist natürlich eine Option. Aber ohne dass das sarkastisch klingen soll, das kann man sich auch sparen. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Mein Professor im Verwaltungsrecht sagte immer, zu der Fachaufsichtsbeschwerde müssen Sie sich die drei "F"s merken:

Formlos
Fristlos
Fruchtlos

Ist leider wirklich so. Was man vlt machen sollte, seinen jeweiligen Bundestagsabgeordneten mit Briefen zu bombardieren dass dieses Thema im Gesundheitsausschuss mal auf den Tisch kommt.

Denke das einzige wirklich wirksame Mittel um Leute zum Handeln zu bewegen ist öffentlicher Druck, wie auch immer man den erzeugt.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22609

Beitragvon Neri » 17.07.2020, 09:55

Guten Morgen ihr Lieben
Öffentlicher Druck ist m. E. oft am wirkungsvollsten. Eine Idee wäre doch z. B. , auch wg des Buches Dr Pieper, tv-sender und entsprechende Formate anzuschreiben und dafür zu werben, unser Thema nochmals aufzunehmen. Die bfarm mit Anschreiben bzgl Druck machen etc hatte ich schorsch auch schon vorgeschlagen. Soviele von uns wie möglich und immer wieder. Um andere in der art und formulierung zu unterstützen könnte ein musterbrief zu Verfügung gestellt werden. Wir könnten uns die Arbeit TV aufteilen. usw. Ich bin immer gerne dabei. Wenn die Mühen verteilt werden, könnten wir das schaffen. Mein Verfahren gg den Arzt läuft und ich hätte kein Problem, auch das zu veröffentlichen. Lg neri
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22611

Beitragvon Levoflox26 » 17.07.2020, 10:30

Hallo zusammen,

danke Jens, für deine Einschätzung. Ich hatte die Hoffnung, die Menge macht's. Aber wahrscheinlich ist auch da bereits das erste Problem. Ich lese hier so oft, man müsste dies, man müsste jenes. Aber kaum einer macht wirklich etwas. Wir sind ja schon froh, wenn die Leute überhaupt ihre Nebenwirkungen melden. Und auch regelmäßig nachmelden, wenn sich der Zustand nicht bessert.

Die bfarm mit Anschreiben bzgl Druck machen etc hatte ich schorsch auch schon vorgeschlagen.

Schorsch hat sich wohl schon die Finger wund geschrieben, ich ebenfalls und noch einige wenige, hier nicht aktive, Betroffene. Entwerfe doch einen Musterbrief Neri, stell ihn hier rein, dann müssen die Leute nur noch ihre Daten eintragen.
Schorsch ist einer der wenigen, die alles ausreizen was möglich ist. Aber ihm dabei nur zuzuschauen bringt gar nichts. Jeder muss aktiv werden. Nicht reden - machen!

Das Gleiche gilt für die TV Möglichkeiten. Schreibt hin. Schreibt an eure Gesundheitsbeauftragten in der Landesregierung. Mir geht nach über 3 Jahren so langsam die Puste aus, ich denke Schorsch geht es ähnlich. Alle sind gefragt, jeder Einzelne muss sich bemühen. Und klar, oft scheitert das bereits am Gesundheitszustand. Mir steht's gerade oberkante Unterlippe, ich bin froh, dass ich meinen eigenen Kram (Aussteuerung, Alg1, EMRente, Schwerbehinderungsantrag, Antrag auf Pflegestufe) nun wenigstens zum Teil geregelt bekommen habe. Die letzten 2 Anträge stehen noch aus... Das war eine anstrengende Zeit seit meiner Aussteuerung, ständig die Angst im Nacken, mir wird nicht geglaubt.
Ich kümmere mich jetzt vordergründig um meine eigenen Bedarfe.

Allerdings habe ich gerade eine FDP Politikerin angeschrieben. Sie war wegen Covid in der Klinik und hat nun Wortfindungsstörungen, Haarausfall, Schwindel, Erschöpfung...vielleicht hat sie ja, wie viele Covid Patienten, auch Moxifloxacin vorbeugend einer bakteriellen Sekundärinfektion bekommen? Ich hab sie gebeten, das zu prüfen. Mal sehen, ob sie mir antwortet. Das wäre das, was wir brauchen könnten, Fälle innerhalb der Regierung. Sorry, natürlich wünsche ich das niemandem, aber wenn es uns trifft, warum nicht auch mal einen Politiker? Besser noch wäre, ein Pharmaboss. Ohoh, ich bekomme gerade ganz böse Gedanken... :violence-hammer:

lg

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22613

Beitragvon nino » 17.07.2020, 10:40

Ich habe letzte Nacht noch folgende Nachricht an Stern TV gesendet, die zufällig ebenfalls auf die Überschneidung mit den COVID-19 Spätfolgen eingeht. Ich hatte dazu auch schonmal ein paar Forscher angeschrieben, die sich damit beschäftigen, jedoch leider nie eine Antwort erhalten. Sicher werden die ohnehin gerade schon von E-Mails etlicher Menschen bombardiert, die meinen, irgendwas dazu sagen zu müssen (insbesondere eine bestimmte Sorte Mensch, die COVID-19 für eine leichte Grippe hält oder für nicht existent befindet). Schade.

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Guten Tag,

Sie hatten in der Vergangenheit bereits Beiträge zu diesem Thema, wobei Sie auch auf die schwerwiegenden, chronischen und teils lebensbedrohlichen Nebenwirkungen eingegangen sind. Ebenfalls dürfte Ihnen die große Anzahl Betroffener auch hier in Deutschland bei der erwarteten großen Dunkelziffer lt. der Studie des WIdO bekannt sein (https://www.wido.de/news-events/aktuelles/2019/fluorchinolone/).

Leider hat sich seither nur wenig verändert - noch immer werden viele Leute von leichtsinnigen Ärzten durch Fluorchinolon-Antibiotika in die Arbeitsunfähigkeit, den Rollstuhl, den vollständigen Ruin und kompletten Niedergang getrieben - für nichts und wieder nichts. Viele Ärzte haben inzwischen umgedacht, aber bei weitem nicht alle. Doch das Umdenken geht teilweise auf Ihre vergangenen Beiträge zu dem Thema zurück - vielen Dank!

Durch die COVID-19 Pandemie ist das Thema nun auch wieder aktuell - Intensivpatienten erhalten unter anderem prophylaktisch Fluorchinolon-Antibiotika, und viele der schweren, chronischen Nebenwirkungen der Fluorchinolone überschneiden sich in den Symptomen mit den vermuteten Langzeitfolgen einer überstandenen COVID-19 Erkrankung.

Des weiteren gibt es für Betroffene nach wie vor nicht einmal im Ansatz ein Heilmittel, was unter anderem daran liegt, dass einfach niemand danach forscht. Da hilft es auch nicht weiter, dass viele Ärzte inzwischen zurückhaltender mit den Verschreibungen sind. Eine solche Forschung würde einen sechsstelligen Betrag erfordern, der bislang von keinem Geldgeber aufgebracht wurde - hier wäre eine Art Spendenaufruf möglich.

Viele Betroffene auf der ganzen Welt verlieren die Hoffnung darauf, jemals wieder ein normales, schmerzfreies Leben führen zu können und leiden teilweise unter schweren Suizidgedanken. Die Akzeptanz für die Erkrankung in den Ämtern und Krankenkassen ist sehr gering - einige müssen jahrelang darum kämpfen, auch nur gewöhnliche Erwerbsminderungsrenten zu erhalten, trotz starker Behinderung. Und das einfach nur, weil niemand an dem genauen Mechanismus hinter den Nebenwirkungen forscht (es gibt nur "Ansätze") und somit erst recht niemand an einem Heilmittel.

Meiner Meinung nach sollten Sie das Thema erneut behandeln. Es wäre eine große Hilfe für Betroffene.
Mitte 20
2x 500mg Ciprofloxacin, jeweils 1 Tablette am 29. und 30.10.2019

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22614

Beitragvon Neri » 17.07.2020, 10:50

Nachmeldung bfarm hab ich bereits auf dem schirm.
Und einen Brief an bfarm versuche zu erstellen und hier einzustellen.
Hatte mit dem ndr niedersachsen letztes jahr kontakt und auch mit dem wdr. Werde diese nochmals anschreiben. Hoffe dass es mir nä woche besser geht und ich alles mit ZSE MHH und FBI hinbekommen kann. I will do my best. versprochen!
:P
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22615

Beitragvon Levoflox26 » 17.07.2020, 10:59

Vielen Dank, Nino. Schön zu lesen, dass im Hintergrund doch was passiert. :handgestures-thumbupright:

I will do my best. versprochen!

Dir auch vielen Dank, Neri. Ich nehm dich beim Wort. ;)

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22638

Beitragvon Maximus » 18.07.2020, 03:48

Hallo Zusammen,

anbei ein paar Gedanken meinerseits zum Thema : uns die Behörde (BfArM) selbst vornehmen.

Als Rechtsgrundlage zur Geltendmachung von Schadensersatz gegenüber dem BfArM kommt m.W nur § 839 BGB i.V.m.
Art. 34 GG in Betracht.

Gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ( Amtshaftung ) ist die öffentliche Hand, zu der auch das BfArM gehört, zum Ersatz der
Schäden verpflichtet, die durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Amtspflichtsverletzung verursacht werden. Fällt nur Fahrlässigkeit
zur Last, so kann das BfArM nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu
erlangen vermag.

Verjährung : Dreißigjährige Verjährungsfrist nach Eintritt des Schadens, § 199 Abs. 2 BGB.
Rechtsweg: Das Amtsgericht ist in der Regel für Streitigkeiten bis 5.000 Euro zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG). Bei höheren
Streitwerten ist das Landgericht die erste Instanz , bei Musterfeststellung das Oberlandesgericht
Anwaltserfordernis : ab Landgericht
Kosten : Anwalts- und Gerichtskosten, es sei denn eine Rechtsschutzversicherung bzw. Vereinsrechtsschutzversicherung
bestünde, welche die Kosten übernimmt

Zu den Amtspflichten gehört u.a. die Pflicht zu zügigen und konsequenten Verwaltungshandeln.

vgl. http://www.juraexamen.info/schema-amtshaftungsanspruch-§-839-bgb-und-art-34-gg/

Das BfArM hat mit Bescheid an die Arzneimittelhersteller von 8. April 2019 die Indikationen für Antibiotika in der Gruppe der
Fluorchinolone eingeschränkt und eine Aktualisierung der Gebrauchs- und Fachinformationen angeordnet, um auf schwerwiegende Nebenwirkungen im Bereich der Sehnen, Muskeln, Gelenke und des Nervensystems, die anhaltend, die Lebensqualität beeinträchtigend und möglicherweise dauerhaft sind, hinzuweisen.

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloa ... onFile&v=1

Der deutsche-apotheker-zeitung gibt unter dem Link:

https://www.deutsche-apotheker-zeitung. ... ewertungs-

einen Überblick, wann für Arzneimittelämter ein Anlass gegeben ist ein Risikobewertungsverfahren durch die EMA anzustoßen, in
deren Ergebnis der o.g. Bescheid erging.

Auslöser eines Risikobewertungsverfahrens können demnach verschiedene Vorkommnisse sein:

- Häufung von Einzelfallberichten,
- Veröffentlichung neuer Studienergebnisse, die neue oder größere Risiken zeigen als bisher bekannt,
- Publikation anderer wissenschaftlicher Daten, die ein erhöhtes Risiko einer Nebenwirkung eines Arzneimittels zeigen,
- Mitteilung eines Zulassungsinhabers, dass ihm ein neues Risiko, welches im Zusammenhang mit seinem Arzneimittel stehen könnte,
aufgefallen ist,
- Veröffentlichung von Warnhinweisen zu Arzneimitteln in Nicht-EU-Ländern,
- Marktrücknahme, Widerruf oder Nicht-Erneuern der Zulassung in einem EU-Staat.

Publikationen, die ein erhöhtes Risiko an Nebenwirkungen der Fluorchinolone zeigen, gab es fühzeitig. Bereits 1990 berichtet
das arznei-telegramm :

Nach Art, Schweregrad und Häufigkeit haben Ofloxacin, Ciprofloxacin und andere Vertreter der Chinolonreihe unter allen
marktgängigen Antibiotika die bedrohlichsten unerwünschten Wirkungen. Eine Analyse der NETZWERK- Meldungen veröffentlichen
wir in Kürze.

https://www.arznei-telegramm.de/html/19 ... 02_01.html

NETZWERK- Meldungen sind Verdachtsberichte zu unerwünschten Wirkungen, die überwiegend von a-t-Abonnenten stammen
also Ärzten und Apotheker. Es ist daher stark anzunehmen, das die Verdachtsberichte auch darüber hinaus dem Bundesgesund-
heitsamt (BGA) gemeldet wurden. Es hatte den Auftrag, Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier früh zu erkennen, diese zu
bewerten und im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen einzudämmen. Die Regierung Kohl löste es schließlich am 30. Juni
1994 nach fast 600 Toten infolge HIV-verseuchter Blutpräparate auf. Aus der Auflösung des Bundesgesundheitsamts 1994 gingen
drei eigenständige Einrichtungen hervor, die dem Bundesministerium für Gesundheit unterstellt wurden: eine davon ist das
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM )

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft berichtet in ihrem Schreiben zu den Fluorochinolonen von " auffällig
häufigen Meldungen in den deutschen UAW-Datenbanken von BfArM und AkdÄ, die das „Muskel- und Skelettsystem“
betreffen " und " gehäuften Meldungen von Entzündungen und Rupturen der Achillessehne i.V.m. Levofloxacin ".
Fluorchinolone.pdf
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Fluorchinolone.pdf
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Zwar findet sich in dem Schreiben kein Erstellungsdatum. Nach dem Inhalt zu urteilen, stammt es vom 10.12.2001.

Folglich ist ein erheblicher Verzug im Verwaltungshandeln, zu bejahen, denn der Anstoß zum Risikobewertungsverfahren
auf Grund der zuvor genannten Nebenwirkungen, erfolgte erst in 2017.

Zum selben Ergebnis kommt auch das Wissenschaftliches Institut der AOK (WldO): Es schreibt:

Dass Fluorchinolon-Antibiotika schwerwiegende Nebenwirkungen haben, ist seit mehr als zehn Jahren bekannt: Im Februar
2017 war ein europäisches Risikobewertungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu diesen
Arzneimitteln eingeleitet worden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 2017). Verspätet, denn bereits seit
dem Jahr 2008 hat die amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) über schwerwiegende Nebenwirkungen informiert, die
französische Arzneimittelbehörde im Jahr 2015 deutlich zu Sicherheitsmaßnahmen aufgerufen und die FDA im Jahr 2016
angeordnet, diese Antibiotika bei zahlreichen Infektionen nur noch als letzte Möglichkeit anzuwenden. Für die 3,3 Millionen
im Jahr 2018 mit Fluorchinolonen behandelten Patienten in Deutschland ist damit zu rechnen, dass mehr als 40.000 Patienten
von Nebenwirkungen wie einer Schädigung des Nervensystems, einem Sehnenriss oder einer Schädigung der Hauptschlagader
betroffen sind.

https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/D ... e_0519.pdf

Der Vorsatz der Amtspflichtsverletzung ist zu bejahen, denn das zögerliche Verwaltungshandeln das Risikobewertungsverfahren
anzustoßen erfolgte im Wissen und Wollen u. im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit zögerlichen Verwaltungshandeln.

Kein entlastender Umstand ist die Risikobewertung des potenziellen Risiko einer Netzhautablösung durch Fluorchinolon-
Antibiotika im Jahre 2012.

...............

Staatshaftung: Erklärt sich das BfArM nach rechtskräftiger Verurteilung für zahlungsunfähig tritt gem. Art. 34 GG an
deren Stelle die Staatshaftung ( Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesfinanzministerium ) ein.

------------

Zum Thema : Druck beim BfArM machen, um weitere Einschränkungen zu erwirken.

Rechtsweg : Verwaltungsgerichtsbarkeit, vgl § 40 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ),
Anwaltserfordernis : ab Oberverwaltungsgericht
Kosten : Anwalts- und Gerichtskosten, es sei denn eine Rechtsschutzversicherung bzw. Vereinsrechtsschutzversicherung
bestünde, welche die Kosten übernimmt

Im Verwaltungsrecht ist i.d.R. ein gerichtliches Vorverfahren durchzuführen, nach §§ 68 ff. VwGO > Es muss also zuerst
ein Antrag auf weitere Einschränkungen beim BfArM gestellt werden > die Entscheidung muss durch Bescheid erfolgen >
Widerspruch ist einzulegen bei ablehnender Entscheidung > Widerspruchsbescheid > Klage

Verweigert die Behörde den begehrten Bescheid oder Widerspruchsbescheid zu erlassen, ist eine Klage die auf Verurteilung der
Behörde zum Erlass des verweigerten Verwaltungsaktes abzielt statthaft. Eine andere Variante der Verpflichtungsklage ist die Untätigkeitsklage, die dann geboten ist, wenn die Behörde einen Antrag auf Erlass eines Bescheid oder einen Widerspruchsbescheid innerhalb einer bestimmten Frist sachlich nicht beschieden hat (§ 75 VwGO ).

Bei einer Klage gegen den Bescheid in Gestallt des Widerspruchsbescheid ist vor allem § 42 Abs. 2 VwGO zu beachten : Darin
heißt es:

Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, ist die Klage nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den
Verwaltungsakt oder seine Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Wir können also nicht geltend machen, dass andere Patienten künftig geschädigt werden könnten, sofern es bei den
bisherigen Einschränkungen bleibt, dann wird die Klage unzulässig.

...............

Fachaufsichtsbeschwerde, sehe ich auch so wie Jens, 3 x "F" .

...............

Was in die Packungsbeilage eines Arzneimittel rein muss und rein darf, ist in § 11 AMG – Packungsbeilage auf Grund der
EU Richtlinie 2001/83/EG abschließend geregelt.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =139314,14
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32001L0083

Gefordert ist : ......allgemein verständlich in deutscher Sprache, in gut lesbarer Schrift

Eine Klage auf eine Black-Box-Warnung erscheint damit vorerst aussichtslos, weil die gesetzliche Grundlage, § 11 AMG, das
nicht her gibt.

VG
Maximus
Zuletzt geändert von Maximus am 18.07.2020, 23:19, insgesamt 39-mal geändert.

Wattmädchen
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22641

Beitragvon Wattmädchen » 18.07.2020, 09:39

Wow, da hast du aber richtig viel Arbeit, Zeit und Energie reingesteckt.
Lieber Maximus, vielen lieben Dank für so viele wertvolle Infos! :dance:
Da lässt sich bestimmt einiges draus machen. Gerne würde ich ein paar von deinen aufgeführten Fakten für die Presse und E-Mails an Frau Merkel und Herrn Spahn verwenden, wenn ich darf?

Liebe Grüße und hoffentlich kannst du dich heute erholen.

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Levoflox26
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22646

Beitragvon Levoflox26 » 18.07.2020, 12:22

@Heinz

Habt ihr mittlerweile die anerkannte Gemeinnützigkeit erhalten?

Und eine weitere Frage, ist es möglich den Mitgliedsbeitrag zu überweisen? Ich gebe ungern meine Bankdaten preis. Hab da leider schlechte Erfahrungen machen müssen, mit anschließendem Kontakt eines Inkassobüros, weil ich das Geld zurück buchen ließ. Ich wusste lange Zeit nicht mal, wer das Geld abgebucht hat. Hinterher hat sich raus gestellt, ich hätte angeblich eine Homepage bei einem Inet Anbieter gebucht - was nicht der Fall war. War auf alle Fälle ziemlich stressig, die Geschichte. Seither bin ich jedenfalls vorsichtig.
Natürlich verstehe ich eure Gedanken hinter einer Einzugsermächtigung und sie sind für mich nachvollziehbar. Aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit der Überweisung und es ist nur nicht aufgeführt?

Liebe Grüße
uschi

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

gefloxt 10/2016 = 10 x 500mg Levo und 9/2017 = 5 x 250mg Levo
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Neri
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22649

Beitragvon Neri » 18.07.2020, 13:19

Überweisung ziehen wir auch vor
Lg neri
Ciprofloxacin ARISTO 500 mg - 3 Tage - 2016

Schön, dass es euch gibt :P

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Maximus
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22650

Beitragvon Maximus » 18.07.2020, 13:28

Hallo Wattmädchen,

ja, du kannst die Faken gern verwenden.

LG
Maximus

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knuffi
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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22691

Beitragvon knuffi » 20.07.2020, 09:30

Levoflox26 hat geschrieben:@Heinz

Habt ihr mittlerweile die anerkannte Gemeinnützigkeit erhalten?

Und eine weitere Frage, ist es möglich den Mitgliedsbeitrag zu überweisen? Ich gebe ungern meine Bankdaten preis. Hab da leider schlechte Erfahrungen machen müssen, mit anschließendem Kontakt eines Inkassobüros, weil ich das Geld zurück buchen ließ. Ich wusste lange Zeit nicht mal, wer das Geld abgebucht hat. Hinterher hat sich raus gestellt, ich hätte angeblich eine Homepage bei einem Inet Anbieter gebucht - was nicht der Fall war. War auf alle Fälle ziemlich stressig, die Geschichte. Seither bin ich jedenfalls vorsichtig.
Natürlich verstehe ich eure Gedanken hinter einer Einzugsermächtigung und sie sind für mich nachvollziehbar. Aber vielleicht besteht ja die Möglichkeit der Überweisung und es ist nur nicht aufgeführt?

Liebe Grüße
uschi


Huhu Uschi,

leider mahlen die Mühlen der deutschen Rechtschaffenheit auch in Corona Zeiten nicht schneller..... :(

Die Überweisungsmöglichkeit kommt noch ;)
Genieße jeden Tag als wäre es dein erster!

Liebe Grüße aus der schönen Pfalz
Heinz

Tavanic 500 4* 2011, Levofloxacin 500 2012, Ciprofloxacin 3* 2014, Ciprofloxacin 500 2016, Levofloxacin500 2016.. und diverse Male mehr

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22692

Beitragvon Levoflox26 » 20.07.2020, 10:04

Danke Heinz, das ist prima. :handgestures-thumbupleft:

lg

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#22695

Beitragvon Levoflox26 » 20.07.2020, 12:13

Kleines Update:
Allerdings habe ich gerade eine FDP Politikerin angeschrieben. Sie war wegen Covid in der Klinik und hat nun Wortfindungsstörungen, Haarausfall, Schwindel, Erschöpfung...vielleicht hat sie ja, wie viele Covid Patienten, auch Moxifloxacin vorbeugend einer bakteriellen Sekundärinfektion bekommen? Ich hab sie gebeten, das zu prüfen. Mal sehen, ob sie mir antwortet.


Also, ich hatte es bereits irgendwo erwähnt (ich finde es gerade nicht), die Politikerin hat kein Antibiotikum bekommen.

Aber sie hat mir gerade gemailt und gefragt, ob sie das "Problem" an einen Journalisten weiter geben kann. Hab jetzt noch mal etwas ausführlicher zurück geschrieben, ich hoffe, da tut sich was. Öffentlichkeit ist immer gut, da muss man jede Gelegenheit nutzen. Ich bin gespannt...

lg

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#24163

Beitragvon knuffi » 13.09.2020, 10:16

hallo ihr lieben,

ich melde mich mal wieder zu Wort.
Wir sind immer noch an der Eintragung und der Gemeinnützigkeit dran, dank dem Finanzamt stellt sich das mal wieder ein wenig schwieriger dar... Satzung muss ergänzt werden, wieder genehmigt werden und dann wieder ins Registergericht.. die Mühlen der Bürokratie... aus diesem Grund gibt es auch noch keine Überweisungsmöglichkeit, da wir noch kein Konto haben wegen der fehlenden Eintragung...
Was ich hier aber noch sagen muss ist, dass ich den Newsletter Eintrag auf der Webseite abschalten werde, da wir dringend auf Mitglieder angewiesen sind, sonst kann der Verein nicht bestehen und auch nicht das Ziel der möglichen Klage erreichen. Viele haben sich für den Newsletter angemeldet aber sehr wenige den Mitgliedsantrag ausgefüllt und uns zugesandt.. Wer seine Kontodaten nicht angegeben möchte, darf es gerne ohne einsenden und vermerken, dass er überweisen möchte und wir geben die Kontodaten dann bekannt sobald wir ein Konto eröffnet haben.
Wenn ihr Fragen habt könnt ihr uns gerne unter info@gefloxt.de schreiben.
Habt einen entspannten Sonntag.
Genieße jeden Tag als wäre es dein erster!

Liebe Grüße aus der schönen Pfalz
Heinz

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#26656

Beitragvon nino » 03.03.2021, 19:35

Ich wollte mal kurz nachhaken, ob sich bei dem Verein in letzter Zeit etwas getan hat.
Mitte 20
2x 500mg Ciprofloxacin, jeweils 1 Tablette am 29. und 30.10.2019

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Re: Vereinsgründung Gefloxt (e.V.)

#26660

Beitragvon Levoflox26 » 04.03.2021, 08:07

Hallo Nino,

ich befürchte nein. War die Tage erst auf der Homepage, da hat sich nichts verändert. Knuffi war im November das letzte mal im Forum, vielleicht fragst du direkt beim Verein nach? Ich glaube, außer Knuffi ist niemand vom Verein hier in Erscheinung getreten, der dir deine Frage beantwortet...

lg uschi

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