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Förderung Selbsthilfegruppe

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PeterPan
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Förderung Selbsthilfegruppe

#3184

Beitragvon PeterPan » 30.12.2017, 10:26

Moin, hat sich schon mal jemand kundig gemacht was die Förderung von Selbsthilfegruppen durch Gesetzliche Krankenkassen angeht?

Bevor ich da tiefer einsteige, wollte ich mal nachfragen, ob jemand dazu Erfahrung hat, denn einen Verein zu gründen wird wohl nicht realistisch sein.

I.d.R. ist sowas ja örtlichen Gruppen vorbehalten, aber eine schnelle Googlesuche hat ergeben, das manche Online-Gruppen schon Erfolg hatten. Wir machen ja eine ganze Menge z.B. auch Präventionsmaßnahmen, Öffentlichkeitsarbeiten um nur einige zu nennen.

Falls man hier Erfolg hätte, könnte man so den Admin der Seite entlasten und wäre nicht auf Spenden angewiesen.

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Maximus
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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3188

Beitragvon Maximus » 30.12.2017, 14:28

Hallo Zusammen,

Hinweise zum Förderverfahren :

https://www.vdek.com/vertragspartner/Se ... _bund.html

Gruß
Maximus
Zuletzt geändert von Maximus am 30.12.2017, 22:50, insgesamt 1-mal geändert.

graswurzeln
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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3190

Beitragvon graswurzeln » 30.12.2017, 19:44

Hallo zusammen,

auf Seite 5 des "Gemeinsamen Rundschreibens 2018" steht, dass eine Voraussetzung für kassenübergreifende Gemeinschaftsförderung auf Bundesebene die Rechtsform eines eingetragenen Vereins ist.

Also so wie ich das sehe, kommen wir hier ohne Vereinsgründung an keine Förderung. Leider! Aber vielleicht findet ja noch jemand ein Schlupfloch.

Viele Grüße

graswurzel

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Maximus
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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3191

Beitragvon Maximus » 30.12.2017, 22:50

Hallo Graswurzeln,

vielen Dank für den wichtigen Hinweis.

Ein Schlupfloch sehe ich da leider nicht und selbst wenn man einen Verein gründet, heißt das noch lange nicht, dass
man Fördermittel bekommt. Da kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht, lässt sich eine Ablehnung nicht ge-
richtlich anfechten.

Ich werde im Januar spenden.

Gruß
Maximus

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3194

Beitragvon graswurzeln » 31.12.2017, 16:00

Hallo Maximus,
Daran, dass wir Geld bekommen würden, habe ich weniger Zweifel.
Ich war beim Beratungsgespräch für eine kleine Selbsthilfe Gruppe (andere Krankheit ~ unsere Kinder nehmen fast alle Cipro ~ strengere Indikation, das lässt sich leider nicht vermeiden, aber ich sehe es mit ungutem Gefühl) in Niederbayern (hier ist der Vereins Status nicht Voraussetzung). Die Dame hat mir direkt aufgedrängt, noch mehr zu beantragen, da viel Geld in der Kasse ist. So habe ich jetzt mal noch Geld für einen Ausflug beantragt. Lässt sich mit einer Auszeit vom Alltag begründen. Allerdings weiß ich noch nicht, ob ich das überhaupt schaffe.
Viele Grüße
graswurzel

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PeterPan
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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3211

Beitragvon PeterPan » 02.01.2018, 18:45

Ok mein Floxhirn lässt grüßen......

Lohnt es sich jetzt, das ich da tiefer einsteige oder nicht ? ;-)

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3263

Beitragvon graswurzeln » 04.01.2018, 23:23

Hallo,
man könnte ja mal bei der zuständigen Dame vom VDEK telefonisch nachfragen, ob es irgendeine Möglichkeit einer Förderung ohne Vereinsgründung gibt.
Wenn ihr wollt, kann ich das übernehmen.

Graswurzel

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3265

Beitragvon Maximus » 05.01.2018, 02:55

Hallo graswurzeln,

ja, wäre interessant zu Wissen. Danke.

LG
Maximus

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3321

Beitragvon graswurzeln » 11.01.2018, 14:08

Hallo zusammen,

nun habe ich endlich Frau Niederbühl vom VDEK erreicht. Ich habe leider die klare Antwort bekommen, dass ohne Vereinsgründung auf Bundesebene keine Förderung durch die Krankenkassen zu bekommen ist.

Eine Alternative, auf die sie mich hinwies, wäre, eine Stiftung zu finden, die uns fördert. In der Richtung könnte man mal suchen und googeln. Allerdings setzten auch die meisten Stiftungen einen Vereinsstatus voraus.

Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten habe.

Liebe Grüße
graswurzel

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3323

Beitragvon PeterPan » 12.01.2018, 18:33

Besten Dank für's Nachfragen... Schade , Schade :-(

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3489

Beitragvon Silram » 24.01.2018, 18:14

Hallo
Mir fiel gerade beim räumen ein Flyer in die Hand, vieleicht könnten wir da Hilfe finden, ist aber schon ischen älter,
aber vieleicht gibt es ihn noch.?
BeKoS e.V.
Beratungs-und Koordinationsstelle für Selbsthilfegruppen e.V.
http://www.bekos-oldenburg.de

Gruß Silram
Zuletzt geändert von Silram am 26.01.2018, 08:20, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3501

Beitragvon PeterPan » 25.01.2018, 13:10

Na das hört sich doch super an......

Förderung von Selbsthilfegruppen

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) - Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V

Die Gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen stellen auf einer gemeinsamen Selbsthilfe-Internetseite umfassende und verständliche Informationen zu den Fördermöglichkeiten der Selbsthilfegruppen zur Verfügung.
So wird beschrieben, was bei der Pauschal- bzw. Projektförderung zu beachten ist, welche Antragsfristen gelten, welche Ansprechpartner nähere Auskünfte geben. Antragsteller können außerdem die notwendigen Formulare herunterladen.
Die Seite ist barrierefrei - und die Ansicht passt sich mobilen Endgeräten an.
www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de

Die Fördermittel der GKV werden in zwei Förderstränge aufgeteilt:
1. Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung

Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (auch Pauschalförderung genannt) ist für die finanzielle Unterstützung der originären, gesundheitsbezogenen Arbeit der Selbsthilfegruppe vorgesehen.
Dazu zählen Sachmittel (Raummiete für Gruppentreffen, Porto, Telefongebühren, Internetkosten, Büromaterial, Fahrtkosten im Auftrag der Gruppe, Beiträge/Gebühren usw.), Büroausstattung (Geräte und Möbel), Fortbildungen/Schulungen, die auf die Befähigung zur Verbandsarbeit und administrativen Tätigkeiten abzielen (z.B. kaufmännische Weiterbildungen), regelmäßig erscheinende Gruppennachrichten, Flyer, einschließlich deren Verteilung.

Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung ist ein entsprechendes Antragsformular notwendig.
Antragsunterlagen Pauschalförderung (Kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung) unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/se ... sformulare
2. Die Krankenkassenindividuelle Förderung
Die Krankenkassenindividuelle Förderung (auch Projektförderung genannt) ist die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, inhaltlich abgegrenzter Vorhaben und Aktionen der Selbsthilfegruppe. Z.B: Teilnahme/Durchführung von Seminaren/Fortbildungen/Veranstaltungen (Honorarkosten, Raummiete, Fahrtkosten, Versicherungen), Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Faltblätter, Internetauftritt), Anschaffungen (Geräte) für die Gruppenarbeit (z.B. CD-Player, Flip-Chart), Informationsmaterial (z.B. umfangreiche Literatur)

Für Krankenkassenindividuelle Förderung ist ein entsprechendes Antragsformular notwendig.
Antragsunterlagen Projektförderung (Kassenindividuelle Förderung) unter: www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/se ... sformulare

Bitte die entsprechenden Anträge und Verwendungsnachweise der jeweiligen Krankenkasse verwenden.

Die Krankenkassenindividuelle Förderung ist das ganze Jahr über bei allen Krankenkassen möglich.
Eine Übersicht dieser Krankenkassen, die für Oldenburg zuständig sind, finden Sie hier:
PDF-Dokument zum Herunterladen: PDF-Dokument Krankenkassenuebersicht_Projektfoerderung.pdf
(Zum Herunterladen: Mit rechter Maustaste auf die Datei klicken und "Ziel speichern unter..." wählen.)

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3502

Beitragvon PeterPan » 25.01.2018, 13:52

.
Dateianhänge
2017_02_08_Individuelle_Foerderung_SHG.pdf
(444.71 KiB) 263-mal heruntergeladen
2017_02_08_Individuelle_Foerderung_SHG.pdf
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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3508

Beitragvon PeterPan » 25.01.2018, 18:39

A.2.2 Selbsthilfegruppen
Gefördert werden können Selbsthilfegruppen,
• die für ihre Mitglieder und deren Angehörige
gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten und einen Erfahrungsaustausch ermöglichen und
• deren Selbsthilfearbeit und Interessenwahr- nehmung durch die Betroffenen getragen wird (Selbsthilfeprinzip) und
• die sich auf die gemeinsame Bewältigung eines bestimmten Krankheitsbildes, einer Krank- heitsfolge und/oder psychischer Probleme richten und mit dazu beitragen, die persönliche Lebensqualität zu verbessern (gemäß Krank- heitsverzeichnis).

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3509

Beitragvon PeterPan » 25.01.2018, 18:41

A.5.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen
Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen zählen neben den unter A.2 beschriebenen Förderzwecken zusätzlich die nachstehenden Anforderungen:
• Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen Interessen: Die Selbsthilfe hat ihre fachliche und politische Arbeit ausschließ- lich an den Bedürfnissen und Interessen von chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen auszurichten. In allen Fällen von Zusammenarbeit und Kooperatio- nen, auch ideeller Art, hat sie die vollständige Kontrolle über die Inhalte ihrer Arbeit, deren Umsetzung sowie die Verwendung der Förder- mittel zu behalten. Sie muss unabhängig von der Ein ussnahme wirtschaftlicher Interessen
sein. Dabei ist jegliche Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen transparent zu gestalten.
Neutrale inhaltliche Ausrichtung: Bei der Wei- tergabe von Informationen ist auf inhaltliche Neutralität und eine ausgewogene Darstellung zu achten. Informationen und Empfehlungen der Selbsthilfe einerseits und Werbung des jeweiligen Unternehmens andererseits sind zu trennen. Werbung von Wirtschaftsunterneh- men insbesondere in schriftlichen Publikatio- nen ist zu kennzeichnen.15
Informations- und Beratungsangebote sollten sich auf der Bundes- und Landesebene an anerkannten Qualitätskriterien orientieren.16 Herstellung von Transparenz über die Finanz- situation (Vorlage von geplanten Einnahmen und Ausgaben) und Mittelverwendung in den Antragsunterlagen.
Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusam- menarbeit mit den Krankenkassen und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe.
Es dürfen keine vorrangig wirtschaftlichen/ kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
Es besteht die P icht zum sparsamen, wirt- schaftlichen und zweckgebundenen Umgang mit Fördermitteln.
Fördermittelempfänger sind verp ichtet, auf die Förderung durch die GKV hinzuweisen.
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzge- setzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze sind zu beachten.
Anträge sind rechtsverbindlich von den zur Vertretung Befugten zu unterzeichnen. Sofern Satzungen keine andere Regelung vorsehen, sind Anträge von zwei Vertretungsbefugten zu unterzeichnen.

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Re: Förderung Selbsthilfegruppe

#3510

Beitragvon PeterPan » 25.01.2018, 18:41

A.5.3 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen
Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervorausset- zungen und den unter A.2.2 genannten Förder- zwecken sind für die örtlichen Selbsthilfegruppen die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
• Die Selbsthilfegruppe weist eine verlässliche/ kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreichbar- keit nach.
• Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs Mitglieder.
• Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen durchgeführt und ihre Existenz protokolliert. Sie gibt ihr Angebot regelmäßig öffentlich be- kannt (bspw. bei der örtlichen Selbsthilfekon- taktstelle oder in der (regionalen) Presse).
• Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglie- der.
• Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung arbeiten ehrenamtlich.
• Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes Konto:
a. Konto für nicht verbandlich organisierte Selbsthilfegruppen
Diese benennen grundsätzlich ein von einem Gruppenmitglied für die Gruppe eingerichtetes Treuhandkonto oder ein Konto, das für die Gruppe als Gesellschaftbürgerlichen Rechts eingerichtet wurde. Erhält die Gruppe kein eigenständiges Kon- to bei einer Bank, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos, ein Sparkonto oder ein von einem Treuhän- der eingerichtetes Konto akzeptieren. Die oder der Kontoverfügungsberechtigte einer nicht verbandlich organisierten Selbsthil- fegruppe ist verp ichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung verwendet werden. Sie oder er hat zudem sicherzustellen, dass die Gruppe in voller Höhe über die Mittel verfügt.
b. Konto für Selbsthilfegruppen, die unselb- ständige Untergliederungen von rechts- fähigen Bundes- oder Landesverbänden sind
Diese benennen ein (Unter-)Konto des Ge- samtvereins, dessen Mitglied sie sind, das für die jeweilige Untergliederung angelegt wurde und über das die Selbsthilfegruppe in voller Höhe verfügen kann.
Die oder der Kontoverfügungsberechtigte einer unselbständigen Untergliederung
ist verp ichtet sicherzustellen, dass die Fördermittel ausschließlich für Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung des Leitfa- dens zur Selbsthilfeförderung verwendet werden.


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