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Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

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Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#38

Beitragvon Schorsch » 28.10.2016, 20:42

Siehe PDF-Dateien anbei:
Dateianhänge
Wegweise-bei-vermuteten-behandlungsfehlern-Barmer-GEK.pdf
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Behandlungsfehler_Leitfaden_Verbraucherzentrale.pdf
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#66

Beitragvon Schorsch » 07.11.2016, 18:37

Leiturteil zur Aufklärungspflicht von Ärzten

Quelle: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... ml#comment



Der Bundesgerichtshof hat kürzlich mit einem Leiturteil zur Aufklärungspflicht den Ärzten den Rücken gestärkt - der Fall stammt aber aus einer Zeit vor dem seit März 2013 geltenden Patientenrechtegesetz. Gilt der Spruch jetzt auch für die neue Rechtslage? Einiges spricht dafür.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass den Angaben eines Arztes über eine erfolgte Risikoaufklärung zu glauben ist, wenn seine Darstellungen in sich schlüssig sind und "einiger" - so der BGH wörtlich - Beweis für den Inhalt eines mündlichen Aufklärungsgespräches erbracht ist.

Dies ist immer dann bedeutsam, wenn nicht alle Inhalte der Aufklärung schriftlich dokumentiert sind und sich auch der Arzt - völlig nachvollziehbar - nicht an jedes Detail der konkreten Aufklärung erinnert, aber überzeugend darlegen kann, dass er regelmäßig in einer bestimmten Weise aufklärt und auf Risiken hinweist.

Der BGH führt aus, dass an den dem Arzt obliegenden Beweis für die Inhalte der Aufklärung keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

Im Zweifel sollte dem Arzt geglaubt werden, dass auch im Einzelfall in der gebotenen Weise aufgeklärt wurde, da angesichts der Vielzahl von Informations- und Aufklärungsgesprächen, die Ärzte täglich führen, nicht erwartet werden kann, dass sich der Arzt genau an jedes einzelne Gespräch erinnert.

Wenn er jedoch schlüssig darlegt, dass er üblicherweise mündlich über ein bestimmtes Risiko aufklärt, auch wenn dies im schriftlichen Aufklärungsbogen nicht erwähnt wird, so darf - und sollte - jeder Richter dem Glauben schenken.

Der BGH betont nämlich auch, dass die Beweislastverteilung, wonach der Arzt den Inhalt des Aufklärungsgespräches beweisen muss, vom Patienten oder den Patientenanwälten "zu haftungsrechtlichen Zwecken missbraucht" werden könnte. Realitätsnäher kann man die tägliche Situation in der Praxis und auch in Haftpflichtprozessen nicht beschreiben.

Im Urteil Bezüge zum Patientenrechtegesetz

Dieses Urteil bezieht sich auf eine Behandlung im Jahr 2004. Es ist deshalb die Frage aufgeworfen worden, ob wegen des Patientenrechtegesetzes heute anderes gilt.

Auch die Richter des BGH könnten bei der Formulierung der Urteilsgründe diese Frage im Hinterkopf gehabt haben; aus zwei Sätzen in dem Urteil kann man nämlich durchaus Hinweise auf die aktuelle Rechtslage herauslesen:

Der BGH wiederholt zunächst seine seit Jahrzehnten geltende Rechtsprechung, wonach aus medizinischer Sicht eine Dokumentation der Aufklärung regelmäßig nicht erforderlich ist. Dies ist von Bedeutung, da Paragraf 630 f Abs. 2 BGB seit 2013 vorschreibt, dass der Arzt verpflichtet ist, in der Patientenakte auch Einwilligungen und Aufklärungen zu dokumentieren.

Diese neue gesetzliche Verpflichtung geht also über die bisherigen Anforderungen der Rechtsprechung hinaus. Es besteht allerdings allgemeiner Konsens, dass der Gesetzgeber mit dem Patientenrechtegesetz im Wesentlichen nur die bisherige Rechtsprechung kodifizieren wollte.

Der BGH kann nun einen eindeutigen Gesetzeswortlaut nicht ignorieren; mit der Betonung, dass eine schriftliche Dokumentation der Aufklärung aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist, lenkt er das Augenmerk aber auf die Frage, was eigentlich die Rechtsfolge einer - entgegen dem neuen Recht - unterlassenen Dokumentationen der Aufklärung ist.

In dieselbe Richtung zielt der weitere Satz des BGH, wonach eine schriftliche Dokumentation des Aufklärungsgespräches "nützlich und dringend zu empfehlen" ist und jedenfalls in der stationären Behandlung "erwartet werden kann".

Es hätte sehr nahegelegen, die Begriffe "nützlich" und "empfehlenswert" dadurch zu untermauern, dass mit einem kurzen Halbsatz darauf hingewiesen wird, dass der Gesetzgeber inzwischen sogar die Dokumentationspflicht normiert hat. Dieser Halbsatz fehlt aber im BGH-Urteil.

Verstöße gegen die Dokumentationspflicht nach Paragraf 630 f Abs. 2 BGB führen nämlich zunächst nur dazu, dass der Patient einen Schadensersatzanspruch hat, wenn er eine nicht dokumentierte Behandlungsmaßnahme nochmals durchführen lassen muss.

Der Schaden umfasst die zusätzlichen Behandlungskosten. Ein solcher Schaden kann bei der unterlassenen Dokumentation einer erfolgten Aufklärung nicht eintreten.

Im Fokus steht die Frage der Beweislast

Die wesentliche Folge einer unterlassenen Dokumentation liegt daher in den Fragen der Beweislast. Die einzige Änderung der Beweislage könnte man nun inParagraf 630 h Abs. 3 BGB sehen.

Danach wird seit 2013 gesetzlich vermutet, dass eine bestimmte Handlung oder Feststellung nicht erfolgt ist, wenn "eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme und ihr Ergebnis" nicht schriftlich dokumentiert sind. Diese Regelung gilt aber eben nur für medizinisch gebotene Maßnahmen.

Wenn der BGH nun erneut betont, dass aus medizinischer Sicht eine Dokumentation der Aufklärung nicht erforderlich ist, so handelt es sich bei der Aufklärung eben auch nicht um eine medizinisch gebotene Maßnahme.

Diese Dokumentation ist allein rechtlich - nicht aber medizinisch - geboten, damit wird aber auch bei unterlassener Dokumentation nicht gesetzlich vermutet, dass keine Aufklärung erfolgte. Man kann das Urteil des BGH also durchaus so lesen, dass er sehr subtil auch die Rechte der Ärzte unter der neuen Rechtslage des Patientenrechtegesetzes gestärkt und bestätigt hat.

Unabhängig davon, dass man seit 2013 die Aufklärung schriftlich dokumentieren muss, steht dem Arzt auch weiterhin der Beweis einer mündlichen, eben nicht dokumentierten Aufklärung offen. Wenn der darlegt, regelmäßig über ein bestimmtes Risiko mündlich zu informieren, so ist ihm zu glauben. Bei aller Juristenschelte:

Mit diesem Urteil werden realitätsnahe Einschätzungen des ärztlichen Alltags und Gerechtigkeit vereint.
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#82

Beitragvon Schorsch » 15.11.2016, 18:16

Hallo,

anbei aus einem anderen Forum zur Info die Homepage von Dr. Tino Merz mit Informationen zu Gutachten etc.
http://dr-merz.com/

Auch in seinem Blog könnt Ihr Informationen finden, falls Ihr ein Gutachten braucht
http://www.blog.dr-merz.com/

Er vertritt zwar Umwelterkrankte, aber unsere Situation sieht nicht viel anders aus. Daher gibt die Seite und der Blog jede Menge sinnvolles Basiswissen im Bezug auf die Juristerei.
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#155

Beitragvon Schorsch » 28.11.2016, 20:29

Infoartikel Behandlungsfehler - Wie wird Ihnen geholfen ?
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#265

Beitragvon Schorsch » 06.01.2017, 19:51

Urteile zum Behandlungsrecht:

Quelle: http://www.kunzrechtsanwaelte.de/urteil ... t_270.html


Widersprüche in Sachverständigengutachten müssen im Arzthaftungsprozess von Amts wegen geklärt werden
BGH

1. In Arzthaftungsprozessen hat der Tatrichter die Pflicht, Widersprüchen zwischen Äußerungen mehrerer Sachverständiger von Amts wegen nachzugehen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen, auch wenn es sich um Privatgutachten handelt.
2. Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so darf der Tatrichter den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt.
3. Das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme begründet die Vermutung, dass die Maßnahme unterblieben ist. Diese Vermutung entfällt weder deshalb, weil in der Praxis mitunter der Pflicht zur Dokumentation nicht nachgekommen wird, noch deshalb, weil die Dokumentation insgesamt lückenhaft ist.
Zuletzt geändert von Schorsch am 05.02.2020, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#273

Beitragvon Schorsch » 12.01.2017, 20:08

Hallo,

anbei eine empfohlene Online-Kanzlei mit gut klingenden Expertisen im Bereich der Behandlungsfehler.


https://ihr-anwalt.com/

Gruß Schorsch
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Re: Haftungsausschluss für gelabelte Nebenwirkungen

#643

Beitragvon Rosanna Garten » 21.03.2017, 10:10

Liebe LeserInnen,

derzeitiger Stand meiner Erfahrungen mit der Meldung eines Behandlungsfehlers an die Krankenkasse:
Der medizinische Dienst wird nicht eingeschaltet.
Die Rechtsabteilung der Krankenkasse kann keinen Behandlungsfehler feststellen.
Grund: Die Nebenwirkungen sind im Beipackzettel aufgeführt.
Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Arztes liegt daher nicht vor.

Zu dieser Thematik habe ich einen interessanten Aufsatz im Netz gefunden:
Aufsatz_Haftungsausschluss Nebenwirkungen.pdf
(477.52 KiB) 484-mal heruntergeladen
Aufsatz_Haftungsausschluss Nebenwirkungen.pdf
(477.52 KiB) 484-mal heruntergeladen

zu finden unter: http://www.mpr.nomos.de/archiv/2009/heft-2/

Viele Grüße

Rosanna
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#647

Beitragvon Schorsch » 21.03.2017, 22:01

Hallo Rosanna,

dem würde ich gerade in deinem Fall definitiv wiedersprechen.

Es hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die NW Symptome im Beipackzettel stehen. Bei mir steht das (zum Teil) auch als Levofloxacin NW drin und mein MDK-Gutachten sieht einen Behandlungsfehler aufgrund der Sorgfaltspflichtverletzung und der Missachtung der Med. Leitlinie.

Es bestehen bei Levofloxacin gleich mehrere Faktoren die einen Behandlungsfehler ausmachen können:

1. War deine Indikation für Levofloxacin, das ja als Reservemittel gilt nach medizinischer Leitlinie gegeben ? Sicherlich nicht.
2. Levofloxacin steht auf dem Roten Brief d.h. die Indikation ist nochmals eingeschränkt. Eine Aufklärung eines möglichen Risikos muss demnach erfolgen. Ist dies bei dir geschehen ? Wohl kaum hätte man dich ordentlich aufgeklärt, das das Mittel auf dem roten Brief steht und du eine Alternative ggf. sogar konform nach Leitlinie ohne Off Label use gehabt hättest, hättest du dann dir das kritische Levofloxacin geben lassen ?
3. Sorgfaltspflichtverletzung der mangelnden Risikoaufklärung durch 1. + 2. liegt demnach doch sicherlich vor, oder ?


Deine KK Abteilung ist hier schlichtweg unwissend und überfordert, daher wird das so unsachlich abgeblockt. Denn bei mir haben genau o.g. Gegebenheiten zu dem MDK-Gutachten geführt. Es ist ja so das die KK den MDK als Dienstleister beauftragt, um überhaupt erst mal feststellen zu können, ob hier eine Sorgfaltspflichtverletzung = Behandlungsfehler vorliegt. Das kann so pauschal gar nicht beantwortet werden von denen und schon gar nicht mit dieser Begründung. Ich habe damals stets auf den roten Brief hingewiesen, das mir das Mittel niemals hätte gegeben werden dürfen...

Ich würde mich damit nicht zufrieden geben. Eine Sorgfaltspflichtverletzung aufgrund mangelnder Risiko-Aufklärung und vor allem der Missachtung des roten Briefes erzeugt Haftung. Ganz egal, ob die Symptome im Beipackzettel stehen. Gerade weil es typische Schwerwiegende Komplikationen gibt, ist bei einer Abweichung von Punkt 1. + 2. eine erhöhte Risikoaufklärung zu erfolgen.


Gruß Schorsch
Zuletzt geändert von Schorsch am 05.02.2020, 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#652

Beitragvon Deleted User 153 » 22.03.2017, 11:41

Hi Rosanna, hi Schorsch,
vor allem finde ich den Verweis ausschließlich auf den Beipackzettel wegen zwei Punkten falsch. Erstens gibt es die "rote Hand" Briefe, also Informationen, die nur Ärzte, nicht aber wir Patienten/Kunden bekommen und Zweitens wurde in Beiträgen schon auf wahrscheinlich zu kleine Inzidenzen der Nebenwirkungen hingewiesen. Grüsse Thomas

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Rosanna Garten
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#653

Beitragvon Rosanna Garten » 22.03.2017, 11:49

Hallo Schorschund Thomas,

da bin ich ganz Deiner Meinung.
Die Dame aus der Rechtsabteilung meiner KK sagte jedoch wortwörtlich:
„Die KK muss im Interesse aller Mitglieder kostensparend arbeiten.“
Das Einschalten des MDK würde in meinem Fall „unnötige Kosten“ verursachen (da ja nach Meinung dieser Dame weder eine Sorgfaltspflichtverletzung, noch ein Behandlungsfehler vorliegt).
O-Ton: „Wo würden wir denn da hinkommen, wenn wir wegen den Nebenwirkungen eines Antibiotikums jedes Mal den MDK einschalten würden.“
Mein Fall wäre deshalb schon allein aus Kostengründen „nicht im Interesse der Versicherten“.
Auf meine Nachfrage, ob es denn im Interesse der Versicherten wäre, wenn die KK die Behandlungskosten für Behandlungsfehler bzw. Nebenwirkungen übernimmt, statt zu überprüfen, ob die Haftpflichtversicherung des Arztes dafür einspringen müsse, wurde die Aussichtslosigkeit der Überprüfung angeführt.
Das hatte ich ja im vorangegangenen post schon beschrieben:
„Keine Haftpflichtversicherung der Welt“ würde die Behandlungskosten übernehmen, wenn die Nebenwirkungen aus dem Beipackzettel hervorgingen…
Was mich an dem gesamten Gespräch am meisten irritiert hat, war, dass meine fehlende Rechtsschutzversicherung das Gespräch irgendwie "zum Kippen" brachte.

Da ich ja drei Jahre Zeit habe und fleißig am sammeln der Nachweise bin, werde ich die Sache momentan erst einmal ruhen lassen, bis es mir etwas besser geht.
Meine Energie kann und will ich momentan einfach nicht „sinnlos verschleudern“.
Zu gegebener Zeit werde ich mich schriftlich (mit den entsprechenden Anlagen…rote Hand-Briefe, Arztbriefe usw.) noch einmal an die Rechtsabteilung wenden.
Was ich momentan echt nicht brauchen kann, sind solche kontraproduktiven Rückmeldungen. Da konzentriere ich mich erstmal lieber ausschließlich auf meine Genesung.

Ein Armutszeugnis der KK bleibt es trotz alledem.
Echt schauerlich und empörend.

Danke für eure super Tipps und den tollen Zuspruch auf dieser Seite:-)
Selbstverständlich bleibe ich dran an der Sache!
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#654

Beitragvon Schorsch » 22.03.2017, 12:06

Hallo Rosanna,

ich würde das nicht beruhen lassen. Die Verjährungsfrist gilt klar für deinen Schaden etc. Es ist aber später umso schwieriger das die KK nochmal ein MDK-Gutachten macht. Und die Schlichtungsstelle würde ich aus der Ärzte und Pharmanähe grundlegend meiden. Ich würde das entspannt schriftlich formulieren und denen melden mit dem Hinweis, das hier eindeutig der rote Brief missachtet wurde und die KK wenn sie Kosten sparen will hier unbedingt tätig werden muss. Denn es ist ja wohl vorab schon eindeutig, das du kein Levofloxacin bekommen hättest dürfen.

Du kannst dein Schreiben ja schön konkret vorformulieren und darin indirekt Druck aufbauen dann kann die gute Frau nicht mal so am Telefon sich die Arbeit vom Hals halten. Meine KK hatte eine schriftliche Hergangsbeschreibung eingefordert diese würde ih gleich beilegen und denen auch sagen das gleiches an deine Anwältin ging (nur als Blöff um noch mehr Einsatzwillen zu zeigen). Da ich ein Tagebuch führe war das für mich kein Problem.

Gruß Schorsch
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Re: Nachtrag - Schlichtungsverfahren

#656

Beitragvon Rosanna Garten » 22.03.2017, 12:18

Hallo an alle,

nun hat sich für mich noch eine weitere Frage ergeben:
Da der MDK nicht eingeschaltet werden würde, hatte mir die Rechtsabteilung meiner KK geraten, mich an die Schlichtungsstelle zu wenden.
Im Netz lese ich jedoch, dass solch ein Verfahren nur Sinn macht, wenn der Sachverhalt bereits aufgeklärt ist.

Zitat: "Das Schlichtungsstellenverfahren kann nicht in allen Fällen empfohlen werden. Muss z. B. der Sachverhalt zunächst aufgeklärt werden, so ist dies in einem solchen Verfahren nur anhand der Behandlungsunterlagen ohne persönliche Anhörung der Parteien, Zeugen, Gutachter etc. kaum möglich. Auch werden Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bis hin zur Beweislastumkehr - z. B. bei Mängeln in der Dokumentation oder grobem Behandlungsfehler - fast nie gewährt. Hier hilft oft nur noch der Klageweg."
Nachzulesen in:
Arzthaftung_Verbraucherschutz.pdf
(67.35 KiB) 468-mal heruntergeladen
Arzthaftung_Verbraucherschutz.pdf
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Gibt es hier jemanden, der/die schon Erfahrungen mit einer Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen bei der Landesärztekammer gemacht hat?
Kommt man auf diesem Weg überhaupt weiter?
Oder ist ausschließlich das Gutachten des MDK die einzig zweckmäßige Voraussetzung und für alle weiteren Schritte unerlässlich.
Sorry wenn ich jetzt vielleicht eine überflüssige Frage stelle...mir ist das einfach noch nicht so ganz klar, auch wenn ich inzwischen schon viel Literatur gewälzt habe:-)
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Re: Nachtrag - Schlichtungsstelle

#658

Beitragvon Rosanna Garten » 22.03.2017, 12:20

Danke Schorsch,

die Frage zur Schlichtungsstelle hast Du ja schon weiter oben beantwortet:-)
Levofloxacin: 8 x 500mg Oktober 2016

Deleted User 153

Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#659

Beitragvon Deleted User 153 » 22.03.2017, 13:07

Hi Rosanna,
das mit der Schlichtungsstelle sehe ich genau so. Im KFZ-Gewerbe (z.B. für Gebrauchtwagenkauf) sind die von der KFZ-Innung bezahlt und arbeiten ausschließlich in deren Interesse.
Grüsse Thomas

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#677

Beitragvon Schorsch » 24.03.2017, 20:59

Hallo Martina,

im Regelfall ist Schmerzensgeld, wenns denn überhaupt mal fließt wohl eher ein lächerliches Sümmchen. Wer sich die Schmerzensgeldtabelle von Deutschland mal anschaut der weiß warum.
Auch wenn die Summe von 400.000 € grundsätzlich erst mal hoch erscheint. Wenn man sein ganzes Leben lang abhängig ist und alles einrechnet wird es vermutlich auch rein monetär gesehen absolut nicht ausgleichend sein.

Das bei dem Extremfall grundsätzlich das Leid nicht bezifferbar ist, steht nochmal auf einem anderen Blatt.

Bin mal gespannt was bei uns so rauskommt. Es wird ein langer Kampf und am ende hat man eh verloren egal wie viel man bekommt.

Gruß Schorsch
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#749

Beitragvon Schorsch » 05.04.2017, 19:32

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#2492

Beitragvon Schorsch » 02.11.2017, 21:55

Hallo,

anbei ein paar oberflächliche Infos aus aus einem Web Beitrag:

Den sogenannten "Göttern in Weiß" vertrauen viele Menschen blind. Umso gravierender ist es, wenn Ärzte Fehler machen. Mit diesen Tipps können Patienten ihr Recht bei Ärztepfusch einfordern.

Was gilt als Behandlungsfehler?

Die Stiftung Warentest schreibt in ihrem Ratgeber "Ihr Recht bei Ärztepfusch", dass ein Behandlungsfehler dann vorliegt "wenn man dem Arzt einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten medizinischen Standards" vorwerfen könne.

Behandlungsfehler ist jedoch nicht gleich Behandlungsfehler. Hier werden vier Typen unterschieden.

1. Diagnosefehler: Der Arzt stellt eine falsche Diagnose.
2. Organisationsfehler: Der Patient zieht sich eine Infektion zu, weil das Krankenhaus mangelhafte Hygiene aufweist.
3. Aufklärungsfehler: Der Arzt hat den Patienten nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt.
4. Therapiefehler: Wunden werden nicht fachgerecht versorgt oder OP-Besteck wird im Körper vergessen.

Warum werden diese Fehler selten angezeigt?

Das hat verschiedene Gründe. "In Krankenhäusern erfolgen sehr viele Behandlungen, da fällt es im Einzelfall schwer, Fehler akribisch nachzuverfolgen", erklärt Angelika Friedl, Mitautorin des Ratgebers "Ihr Recht bei Ärztepfusch".

Vielen Menschen graut es auch bei der Aussicht auf lange Prozesse. Auch der finanzielle Faktor schreckt viele ab, da Gutachten und Prozesskosten schnell viel Geld verschlingen können.
Wie können sich Patienten wehren?

Bereits vor einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation können Patienten sich vorbereiten.

Angelika Friedl rät: "Fragen Sie immer konkret nach - warum muss es diese Operation sein? Gibt es andere Möglichkeiten? Was verbessert oder verschlechtert sich danach an meinem Gesundheitszustand? Überlegen Sie sich Ihre Fragen vorher und schreiben Sie diese am besten auf."

Hat ein Patient den Verdacht, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, sollte er auf jeden Fall das Gespräch mit dem behandelnden Arzt suchen. Angelika Friedl rät weiter, dass bei dieser Unterhaltung eine zweite Person anwesend sein sollte.

Zudem sollten Betroffene ein Protokoll oder ein Tagebuch anlegen und sich alle Ereignisse und Schritte ganz genau notieren. Das ist wichtig, da sich die Aufarbeitung eines Behandlungsfehlers über Monate oder Jahre hinziehen kann. "Das Tagebuch ist hier eine gute Unterstützung, da sich Patienten häufig nicht mehr genau an alle Ereignisse erinnern können", so Friedl.

Auch auftretende Beschwerden und spätere Kosten, die im Zusammenhang mit einem möglichen Behandlungsfehler entstehen, sollten Betroffene aufschreiben.
Wer hilft konkret weiter?



Angelika Friedl empfiehlt, sich an Patientenhilfsorganisationen zu wenden. Diese geben Orientierung und besprechen die einzelnen nötigen Schritte mit den Betroffenen. Es gibt verschiedene Verbände in Deutschland, beispielsweise den Allgemeinen Patienten-Verband e.V. Letzten Endes bleibt Patienten jedoch nichts anders übrig, als einen Fachanwalt aufzusuchen.

Bekomme ich Schmerzensgeld oder Schadensersatz zugesprochen?

Wenn ein Behandlungsfehler anerkannt wird, hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld für erlittenes seelisches und körperliches Leid.

Es kann sogar Schadensersatz für materielle Schäden zugesprochen werden. Diese seien meist ziemlich hoch, erklärt Angelika Friedl. Der Schadensersatz decke den Erwerbsschaden ab, wenn man nicht mehr arbeiten könne. Auch ein sogenannter Haushaltsführungsschaden wird so abgedeckt. Dieser entsteht, wenn man sich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt um den Haushalt kümmern kann.
Zuletzt geändert von Schorsch am 05.02.2020, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Koriander
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#4873

Beitragvon Koriander » 03.05.2018, 02:02

Hallo Medikamentengeschädigte,

in meiner Angelegenheit habe ich über meine Ansprechpartnerin bei der Krankenkasse SBK mich an den zuständigen Sachbearbeiter am 30.04.2018 um 13:33 Uhr mit folgender E-Mail gewandt.

Sehr geehrter Pxxxxxxx,

da ich nun schon einige Jahre erkrankt bin und die körperliche Verbesserung zu wünschen übrig lässt, habe ich trotz intensiver aller möglichen Massnahmen nicht wieder zu einer dauerhaften schmerzfreien Gesundheit zurück gefunden.

Auf der Suche nach der Ursache bin ich auf vergleichbare geschädigte Patienten gestoßen denen scheint gleiches zu wiederfahren zu sein. Diese Patienten berichten einstimmig, dass Ihre Ursache auf der Verwendung der Antibiotika-Gruppe der Fluorchinolonen zurück zu führen wäre.

Nun habe ich mein Patientenquittungen durchgesehen und musste feststellen, dass mir seit 10/2012 auch 3 mal Ciprofloxacin verordnet wurde. Ich muss auch sagen, dass meine körperlichen Erkrankungen immer etwas zeitversetzt zur Einnahme auftraten. In der Zwischenzeit sind ja 5 hochriskante Keime bei mir diagnostiziert worden. Ob jetzt diese Keime eine Folge der Antibiotika/Medikamentenverordnung und Einnahme ist, wäre durch aus möglich.

Was ich ganz sicher weis, dass letztes Jahr im Mai der MRSA-Keim Staphylokokkus cohnii beim Urologen diagnostiziert wurde.
In Studien welche in der Pubmed-Datenbank zu finden ist, weis man dass bestimmte Antibiotika grundsätzlich nicht mehr gegen diesen Keim wirken. Gerade diese in den Studien nicht wirksamenen Antibiotika wurden mir verordnet. Mein Leben konnte ich nach aufgetretener Sepsis nur noch mit Ätherischem Teebaum-Öl retten.

Wo kann ich mich denn jetzt hinwenden, damit ich das Problem an verantwortlicher Stelle vorbringen kann.
So wie ich inzwischen erfahren habe, soll bei der EU-Arzneimittelbehörde (EMA)zu dem Thema diese Antibiotika eine Anhörung stattfinden.
http://www.ema.europa.eu/ema/index.jsp? ... 058004d5c1

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis:
Es dauerte keine 30 Minuten, dann meldete sich der Mitarbeiter der SBK telefonisch bei mir. Wir haben das Problem besprochen und er sagte mir ganz klar, dass es nicht nur sehr schwierig wäre, mit Gutachten ein zugelassenes Medikament als Behandlungsfehler zu betrachten. Dieses kann auch dem Arzt nicht angelastet werden, denn das Medikament wäre ja zugelassen und solange das der Fall ist, darf der Arzt das Medikament verordnen im Rahmen seiner Sorgfalltspflicht, dass er den Patienten auf Grund seiner Diagnostik leidensgerecht behandelt.
Selbst wenn ich Schäden aus einer Medikamentenbehandlung habe kann es sein, dass ein anderer Patienten genau dieses Medikament für eine Behandlung haben will und einklagen könnte und die Krankenkasse würde in beiden Fällen deshalb immer die Verordnung des Medikamentes durch den Arzt bezahlt.

Der Mitarbeiter der SBK empfahl mir mich an die Politik, die Bfarm oder an Verbraucherzentralen zu wenden.

Dem Mitarbeiter der SBK habe ich dann meinen Fall mit dem Keim Stapyhlokokkus cohnii geschildet. Vom Urologen, der ja wirklich eine exakte Diagnostik, wie man es sich vorstellt vorgenommen hat, in dem er aus dem Urin im Brutschrank den Keim diagnostizierte und ein Antibiogramm anfertigte. Ich hab dann beim Urologen angerufen und wie vereinbart nachgefragt, ob denn ein behandlungsfähiger Keim gefunden wurde. Die Arzthelferin hat den Befund nicht mitgeteilt, sondern mich zum Arzt weitergeleitet und der Arzt hat mir persönlich am Telefon den Befund erklärt. Alles so wie es rechtlich sein sollte. Da ist und war nichts zu bemängeln. Ich hab dann das Rezept für das Antibiotika Cotrim 960mg beim Arzt abgeholt und bei der Apotheke eingelöst und dann erst nach 2 Tage angewendet. Man ist ja vorsichtig auf Grund der Erfahrungen. Ich bin morgens gegen 4 Uhr schwitzend aufgewacht und habe dann die erste Pille eingenommen. Nach der 3. Pille habe ich bemerkt das Antibiotika wirkt nicht.

Im Anhang ist das EUCAST-Protokoll zu Resistenzprüfung vom Urologen angehängt. Es wurde festgestellt, dass Ciprofloxacin nicht gegen den Keim Stapyhlokokkus cohnii wirkt und deshalb wurde dann Cotrim 960mg verordnet. Cotrim 960mg wirkte aber auch nicht, sondern es kam zum Eintritt einer Sepsis abends um 21.40h, die ich mit Ätherischen Ölen (Teebaum-Öl - 4 Tr. innerlicher Einnahme) stoppen konnte und nach 2 Std. waren die körperlichen Sepsis-Reaktionen weg.

Will jetzt den Fortgang nur dahin beschreiben, dass ich weis meine Keime sind Biofilm-Keime. Und zu diesem Biofilm-Keim Stapyhlokokkus cohnii habe ich dann 2 Studien in der Pubmed entdeckt.
Complete Genome Sequence of the Novel Bacteriophage pSco-10 Infecting Staphylococcus cohnii

Draft genome sequences of two opportunistic pathogenic strains of Staphylococcus cohnii isolated from human patients. Table 5 beachten

Sowohl in der ersten und in der zweiten Studie wird Sulfamethoxazole-Trimethoprim (Cotrim 960mg) als Resistent gegen Stapyhlokokkus cohnii beschrieben. Trotzdem hat es mir mein Urologe verordnet. Was jetzt auffällig ist, dass in dem Formular der EUCAST das Sulfamethoxazole-Trimethoprim (Cotrim 960mg) nicht drauf steht und somit nicht geprüft wird. D.h. doch ganz einfach, das muss der Arzt nicht prüfen. Der Arzt hat sich an die Regeln sprich Leitlinien zu halten und die Resistenzprüfung ist nur Mittel zum Zweck. Ich will damit sagen, welches falsche Antibiotika verordnet wird ist eigentlich egal, die Beweislast liegt beim Patienten.

Nachdem ich das alles wusste, habe ich mich telefonisch an die Bfarm gewandt und den Vorfall geschildert und gesagt, wenn man doch weis, dass es Biofilm-Resistenzen gibt, dann sollte das doch der Arzt vielleicht in seinem EDV-Programm einen Hinweis bekommen, dass dieses Problem zu beachten wäre bei der Antibiotikawahl um ganz einfach nicht Patienten auf Grund der Resistenz und des Selektionsdruckes der Keime in Lebensgefahr zu bringen.

Anwort der Mitarbeiterin Bfarm:
Wir Prüfen das Antibiotika nicht. Es ist zugelassen und ich könnte mich mit meinem Fall an die Presse wenden. Hallo wo sind wir denn?

Insgesamt zeigt mir der Vorgang, man kann es schlicht weg vergessen, Medikamente/Antibiotika als Behandlungsfehler anerkannt zu bekommen. Als Patient bleibt nur der Beipackzettel als Hinweis auf Schäden. Behandlungsfehler auf Grund von Keimen und die sollte man immer kennen, gibt es nur wenn man in einer Klinik landet. Eine Klinik sollte ein Q-Management haben. Als Hinweis dazu die anwaltlichen Bemühungen der Kanzlei Kirchhoff bezüglich MRSA-Keimen in den Kliniken. Dr. Kirchhoff Rechtsanwaltskanzlei

Im Umkehrschluss hätte ich also die Sepsis über mich ergehen lassen sollen, vielleicht wäre ich in einer Klinik gelandet und ich hätte es Überlebt oder auch nicht und wäre mit den Folgen der Sepsis dann durchaus lebenslänglich geschädigt gewesen, damit ich dann im Vorfall eines Behandlungsfehlers klagen kann.
EUCAST-Protokoll.jpg

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#4877

Beitragvon Maximus » 03.05.2018, 15:04

Hallo Koriander,

Beschwerden durch Ciprofloxacin können auch zeitversetzt nach Einnahme auftreten.

Ich habe Beschwerden durch Ciprofloxacin und Ofloxacin und zusätzlich noch einen Infekt im Kieferknochen.

D.h. 2 verschiedene Baustellen gleichzeitig, die aber nicht miteinander zusammen hängen.

Das kann bei dir auch so sein, dass es 2 oder sogar 3 Baustellen sind.

Wenn du magst, wir können auch gern mal telefonieren.

Bei einer so komplexen Sache ist ein Telefonat sinnvoller, als sich die Finger wund zu schreiben.

---------------------

Gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung
von Schadensersatzansprüchen , die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern
entstanden sind... unterstützen.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/66.html

Weigert sich die Krankenkasse einen Versicherten zu unterstützen, bleibt nur eine Klage vor dem Sozialgericht übrig
mit dem Klageantrag :

Antrag:

1. Die Krankenkasse wird verpflichtet zur Unterstützung des Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatz-
ansprüchen aus Behandlungsfehlern eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst zu veranlassen, um zu einer abschließenden
Gesamtbewertung zu gelangen.

--------------

Der telefonische Hinweis der Krankenkasse , dass es sich in Cotrim um ein zugelassenes Arzneimittel handelt reicht nicht aus,
um zu einer abschließenden Gesamtbewertung gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) zu gelangen.

Der behandelnde Urologe hat grob behandlungsfehlerhaft keine Resistenzbestimmung veranlasst !!!

In dem vorgelegten Schriftstück handelt es sich nicht um eine Resistenzbestimmung, sondern um eine Produktinformation der Firma Bio Rad.

Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Rad vorgenommen hat, sind keine Resistenzbestimmung.

Bei einer Resistenzbestimmung werden die Erreger isoliert, in der Bakterienkultur vermehrt und dann gezielt verschiedenen Antibiotika ausgesetzt.. Das Ergebnis der mikrobiologischen Überprüfung ergibt das so genannte Antibiogramm.

Vorliegend fehlt das Antibiogramm.

Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Raid vorgenommen hat, sind kein Antibiogramm.

Wie ein Antibiogramm aussieht, kann man sich unter folgenden Link ansehen :

https://forum.prostatakrebs-bps.de/show ... -Urinprobe

Siehe Befundbericht Seite 2 von 3.

Das Antibiogramm ist wichtig, um bei einer Infektion mit Staphylococcus cohnii die richtige Auswahl des geeigneten antibiotischen Wirkstoffs treffen zu können !!

Die wenigen Fälle von Staphylococcus cohnii-Infektionen, die in der Literatur berichtet werden, bestehen aus Bakteriämie
in Bezug auf Katheter, chirurgische Prothesen, akute Cholezystitis, Hirnabszess, Endokarditis, Pneumonie, Harnwegsinfektion
und septische Arthritis, die im Allgemeinen ein multiresistentes Profil mit fast 90% Resistenz gegen Methicillin aufweisen ( MRSA ).

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23538597

Für Infektionen mit MRSA sind Kombinationen von Glykopeptiden mit Rifampicin, mit Clindamycin oder Gentamicin (je nach Anti-biogramm) indiziert. Als weitere " Kombinationspartner " stehen Fosfomycin und Fusidinsäure zur Verfügung. Schließlich steht
noch das Linezolid aus der Substanzgruppe der Oxazolidinone zur Monotherapie zur Verfügung (orale bzw. i.v. Applikation möglich).
Falls erforderlich, ist für die Behandlung von Haut-Weichgewebeinfektionen auch die Kombination von Rifampicin und Cotrimoxazol geeignet.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep ... _MRSA.html

Die Verordnung von Cotrim, einer nicht geeigneten Kombination aus Sulfamethoxazol und Trimethoprim, war grob behandlungsfehl-
erhaft.

Das zeigt sich dann auch in der Tatsache , dass es nicht gewirkt hat und es zur einer Sepsis kam und die vermeidbar gewesen wäre
hätte der Urologe ein geeigneten Arzneimittel verordnet z.B. Linezolid und eine Resistenzbestimmung veranlasst.

--------------------------

Aufgrund der fehlerhaften Behandlung ist auch der Übergang in eine chronische Infektform möglich z.B. wenn der Staphylococcus
cohnii einen Knochen befällt.

Wäre dies der Fall sind die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) im Blut häufig und deutlich erhöht.

Die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) sollten auf jeden Fall mal bestimmt werden.

Gruß
Maximus

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#4899

Beitragvon Koriander » 06.05.2018, 00:08

Hallo Maximus,

Maximus hat geschrieben:Hallo Koriander,

Beschwerden durch Ciprofloxacin können auch zeitversetzt nach Einnahme auftreten.


Und warum soll das so sein? Können kann vieles.

Maximus hat geschrieben:Ich habe Beschwerden durch Ciprofloxacin und Ofloxacin und zusätzlich noch einen Infekt im Kieferknochen.

D.h. 2 verschiedene Baustellen gleichzeitig, die aber nicht miteinander zusammen hängen.

Das kann bei dir auch so sein, dass es 2 oder sogar 3 Baustellen sind.

Wenn du magst, wir können auch gern mal telefonieren.

Bei einer so komplexen Sache ist ein Telefonat sinnvoller, als sich die Finger wund zu schreiben.


Dazu kann ich nur folgendes sagen, es hängt alles zusammen. Warum weil die EBV an den Ganglien am Vagusnerv und der Darm mit seinen vielen vielen Rezeptoren mit allen Organe verbunden ist.

Infektionen des Nervensyystemes

David gegen Goliath

Wenn der Darm die Nerven verliert


---------------------
Maximus hat geschrieben:Gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) sollen die Krankenkassen die Versicherten bei der Verfolgung
von Schadensersatzansprüchen , die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern
entstanden sind... unterstützen.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/66.html

Weigert sich die Krankenkasse einen Versicherten zu unterstützen, bleibt nur eine Klage vor dem Sozialgericht übrig
mit dem Klageantrag :

Antrag:

1. Die Krankenkasse wird verpflichtet zur Unterstützung des Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatz-
ansprüchen aus Behandlungsfehlern eine Begutachtung beim Medizinischen Dienst zu veranlassen, um zu einer abschließenden
Gesamtbewertung zu gelangen.


Soll ich wieder 4 Jahre beim SG warten bis ich an der Reihe bin. Neee lass mal die Gerichte - ich hab genug hinter mir.
Und ich war 3 Jahre in der Borreliose-SHG und kann davon berichten, dass hier gewaltig viel falsch eingeschätzt wird.

--------------
Maximus hat geschrieben:Der telefonische Hinweis der Krankenkasse , dass es sich in Cotrim um ein zugelassenes Arzneimittel handelt reicht nicht aus,
um zu einer abschließenden Gesamtbewertung gemäß § 66 Sozialgesetzbuch fünftes Buch (SGB V) zu gelangen.

Wer soll denn die abschließenden Gesamtbewertung vornehmen? Gutachter - nein danke.

Maximus hat geschrieben:Der behandelnde Urologe hat grob behandlungsfehlerhaft keine Resistenzbestimmung veranlasst !!!

In dem vorgelegten Schriftstück handelt es sich nicht um eine Resistenzbestimmung, sondern um eine Produktinformation der Firma Bio Rad.

Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Rad vorgenommen hat, sind keine Resistenzbestimmung.

Grob behandlungsfehlerhaft - na ja was im Internet behauptet wird und tatsächlich in den Arztpraxen vor sich geht kann man hier nachlesen. Alle sagen das Antibiotika war es, aber gegen welchem Keim sie welches AB bekommen haben das schreibt keiner. Genau so wieviele haben denn vorher, auch vielleicht Jahre zuvor AB eingenommen.
Da frag ich mich wogegen die Leute denn Klagen wollen und einen Behandlungsfehler feststellen wollen?

Mir hat der Arzt gesagt, er habe eine Resistenzbestimmung vorgenommen. Die Firma Bio Rad verkauft oder bietet auf Ihrer Internetseite sehr viele Diagnostik-Test-Kit's an. Und im dem von mir zur Verfügung gestellten Befundblatt ist ersichtlich, dass was ausgewertet wurde.
Was und wie der Bezug zu dem Eucast-Vorsruck ist, habe ich nicht verifiziert.

Maximus hat geschrieben:Bei einer Resistenzbestimmung werden die Erreger isoliert, in der Bakterienkultur vermehrt und dann gezielt verschiedenen Antibiotika ausgesetzt.. Das Ergebnis der mikrobiologischen Überprüfung ergibt das so genannte Antibiogramm.

Vorliegend fehlt das Antibiogramm.

Die Eintragungen, die der Urologe in die Produktinformation der Firma Bio Raid vorgenommen hat, sind kein Antibiogramm.

Wie ein Antibiogramm aussieht, kann man sich unter folgenden Link ansehen :

https://forum.prostatakrebs-bps.de/show ... -Urinprobe

Siehe Befundbericht Seite 2 von 3.

Frag mal bei wem der Betroffenen eine nachweisliche richtige Diagnostik gemacht wurde, bevor das AB verschrieben wurde.
Die meisten bekommen doch ein AB verordnet ohne jegliche Diagnose-Kontrolle. Ich will gegen diesen Urologen nichts negatives sagen,
denn ich war am 11.12.2017 bei einem anderen Urologen der hat mir das InfektoTriomet verordnet ohne jegliche Befunderhebung.

Das übelste war im Arztbericht meinem HA geschickt wurde steht drauf "Ich wäre zu Faul zu arbeiten und würde die Rente anstreben"

Maximus hat geschrieben:Das Antibiogramm ist wichtig, um bei einer Infektion mit Staphylococcus cohnii die richtige Auswahl des geeigneten antibiotischen Wirkstoffs treffen zu können !!

Die wenigen Fälle von Staphylococcus cohnii-Infektionen, die in der Literatur berichtet werden, bestehen aus Bakteriämie
in Bezug auf Katheter, chirurgische Prothesen, akute Cholezystitis, Hirnabszess, Endokarditis, Pneumonie, Harnwegsinfektion
und septische Arthritis, die im Allgemeinen ein multiresistentes Profil mit fast 90% Resistenz gegen Methicillin aufweisen ( MRSA ).

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23538597

Ich kenne die Studien alle. Ich habe versucht das dem RKI zu melden - dort interessiert sich genau so wenig wie beim Landesgesundheitsamt BW oder dem Gesundheitsamt unseres Kreises.

Maximus hat geschrieben:Für Infektionen mit MRSA sind Kombinationen von Glykopeptiden mit Rifampicin, mit Clindamycin oder Gentamicin (je nach Anti-biogramm) indiziert. Als weitere " Kombinationspartner " stehen Fosfomycin und Fusidinsäure zur Verfügung. Schließlich steht
noch das Linezolid aus der Substanzgruppe der Oxazolidinone zur Monotherapie zur Verfügung (orale bzw. i.v. Applikation möglich).
Falls erforderlich, ist für die Behandlung von Haut-Weichgewebeinfektionen auch die Kombination von Rifampicin und Cotrimoxazol geeignet.

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep ... _MRSA.html

Die Verordnung von Cotrim, einer nicht geeigneten Kombination aus Sulfamethoxazol und Trimethoprim, war grob behandlungsfehl-
erhaft.

Das zeigt sich dann auch in der Tatsache , dass es nicht gewirkt hat und es zur einer Sepsis kam und die vermeidbar gewesen wäre
hätte der Urologe ein geeigneten Arzneimittel verordnet z.B. Linezolid und eine Resistenzbestimmung veranlasst.


Nachdem ich bemerkt habe, dass die Sepsis eintritt und das Antibiotika Cotrim 960 nicht wirkte, habe zuerst noch versucht ob Metronidazol, Rifampicin, Minocyclin, Doxycyclin wirkt. Hab von jedem AB jeweils 1 Pille (kombiniert) eingenommen und das war keine Abwehr gegen die Sepsis festzustellen.

--------------------------
Maximus hat geschrieben:Aufgrund der fehlerhaften Behandlung ist auch der Übergang in eine chronische Infektform möglich z.B. wenn der Staphylococcus
cohnii einen Knochen befällt.

Wäre dies der Fall sind die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) im Blut häufig und deutlich erhöht.

Die Entzündungsparameter (CRP, Leukozyten, Blutsenkung ) sollten auf jeden Fall mal bestimmt werden.

Gruß
Maximus


Im Anhang siehst eine Befund aus der Notarztpraxis. Die Praxis habe ich aufgesucht, weil ich eine Tee-Kur ab dem 16.1.2016 gemacht habe und dachte ich hab etwas von einem Teeblatt im Hals. Morgens aufgewacht und solches Würgen gehabt, aber nichts gesehen im Spiegel.

Die Ärztin sagte mir dann, dass ich einen Eiterpropf im Hals habe. Also wurden 2 Arzthelferinen geholt, mein Kopf soweit fixiert und der Eiterpropf aufgestochen und ich durfte den Eiter schlucken. Wer sich etwas auskennt der wird meiner Meinung zustimmen, dass Eiter immer Staphylococcus (aureus) zu tun hat. Da hat auch niemand eine Kontrolle durchgeführt. Wenn heute zum Arzt gehst mit solchen körperlichen Schäden wie ich sie habe und hatte über so viele Jahre, dann ist mit jedem Besuch was zu beklagen.

Das Problem von Staphylococcus ist der Biofilm und die Wandlung der Keime in CWD/L-Form. In dieser Form können die Keime mit keinem Medikament und keinem Immunsystem angegriffen werden. Beim Fasten gehen die Keime in einen viable but non culturable (VBNC) Modus und können locker über 3 Wochen ohne Nahrung überleben.

Auf üblichen Nährmedien nicht mehr kultivierbar, aber noch lebend und nicht mehr infektiös. Revitalisierung („resuscitation“) und Wiedererlangung der Infektiosität der Bakterien ist möglich. Durch diesen Prozess kommen Erkrankungen wieder zurück.
Eiterpfropf-1.jpg

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#4910

Beitragvon Schorsch » 06.05.2018, 00:15

Hallo Koriander,

du darfst deinen eigenen Fall nicht allgemein hier mit dem Rest vergleichen. Es gibt genug Geschädigte, die z.B. Levofloxacin hatten und dieses Medikament ist nun mal per Rote Hand Brief 2012 offiziell mit Indikationseinschränkungen belegt. Wenn also hier ein Arzt ein Off Label Use ohne Risikoaufklärung vornimmt und das Mittel wahlos bei einer Verdachtsdiagnose ohne Erregertestbestimmung nutzt hat er offensichtlich was falsch gemacht.

Das ist aber nur mal ein Beispiel, es gibt genug andere Angriffspunkte auch bei Cipro. Z.B. wenn das Mittel aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt nicht indiziert ist. Ich würde das immer über die KK bzw. den MDK aufgrund der vorliegenden Sachlage prüfen lassen und danach entscheiden. Denn wenn schon dieser Gutachter nach Aktenlage sagt, da ist was falsch gelaufen sieht die Welt schon anders aus.

Aber klar wenn bei dir eben leiderkein Angriffspunkt entsteht, kannst nur auf eigene Gefahr klagen. Übrigens auch die Hersteller sind haftbar zu machen. Denn in vielen Beipackzetteln steht nichts von latenter Schädigung (Monate später), möglicher irreversibler Schädigung, Mitochondrialer Stoffwechselschädigung, dosisunabhängiger Schädigung obwohl dies alles wissenschaftlich belegt ist und sogar von offiziellen Stellen kommt. Man kann also einen Betrugsvorwurf und bewusste Verharmlosung des Risikos vorwerfen. Genau dieser Punkt hat in den USA auch zu erfolgreichen Klagen geführt. Aber dort ist auch das Rechtssystem durch Sammelklagen geeigneter. Hier bei uns bist du stets der arme Einzelkämper, der Kausalität und anderes nachweisen muss...Dennoch es gibt Geschädigte die haben genug Geld und eine ruinierte Gesundheit, die ziehen einfach so ins Gefecht. Ich kann nur appellieren jeder soll seinen eigenen Fall prüfen und schauen, ob hier eine Klageoption besteht.

Von allgemeinen Aussagen wie grundsätzlich eh alles nicht möglich etc. halte ich überhaupt nichts. In meinen Rechtsvorlesungen als Ingenieur (Grundlagen Privatrecht / Umweltrecht) während des Studiums, lernte ich als erstes Gebot "Es kommt immer drauf an"...

Gruß Schorsch
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6057

Beitragvon Floxigirl » 10.07.2018, 19:57

Servus,
ich bin recht neu hier.
Hat in diesem Forum schon mal einer erfolgreich gegen seinen Arzt geklagt?
LG Floxigirl
„Wenn behauptet wird, dass eine Substanz keine Nebenwirkung zeigt, so besteht der dringende Verdacht, dass sie auch keine Hauptwirkung hat.“
Gustav Kuschinsky: deutscher Pharmakologe (1904–1992)

Koriander
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6484

Beitragvon Koriander » 28.07.2018, 06:38

Schorsch hat geschrieben:Hallo Koriander,

du darfst deinen eigenen Fall nicht allgemein hier mit dem Rest vergleichen. Es gibt genug Geschädigte, die z.B. Levofloxacin hatten und dieses Medikament ist nun mal per Rote Hand Brief 2012 offiziell mit Indikationseinschränkungen belegt. Wenn also hier ein Arzt ein Off Label Use ohne Risikoaufklärung vornimmt und das Mittel wahlos bei einer Verdachtsdiagnose ohne Erregertestbestimmung nutzt hat er offensichtlich was falsch gemacht.

Die Medizin und die ganze Ärzteschaft kennen die MRSA-Seuche und deshalb stehen die Chinole in den Leitlinien.
Wie anderst liesse sich das von der landwirtschaftlichen Tierproduktion verursachte resistente Seuche noch im Griff halten.
Das üble ist jedoch, dass die Landwirtschaft inzwischen ebenfalls Chinole einsetzt.

Was die Erregertestbestimmung betrifft, alles gar nicht so einfach, deshalb wird es schon gar nicht gemacht, weil die Staphylokokken maskieren und intrazell nicht feststellbar sind.

Schorsch hat geschrieben:Das ist aber nur mal ein Beispiel, es gibt genug andere Angriffspunkte auch bei Cipro. Z.B. wenn das Mittel aufgrund von Vorerkrankungen überhaupt nicht indiziert ist. Ich würde das immer über den MDK aufgrund der vorliegenden Sachlage prüfen lassen und danach entscheiden.

Interessiert das den MDK. Es kommt doch schon immer mal darauf an, ob ich in einem Beschäftigungsverhältnis bin, ob ich krank gemeldet bin und der KK auf der Pelle liege, oder ob ich arbeitslos bin (Agentur für Arbeit - eigener Medizinischer Dienst, oder Hartz4 meist wie bei mir sich rausstellte kein medizinischer Dienst vorhanden (Optionskommune will ja nur Leute verwalten - sollte MDK seit 2011 haben doch 2015 war immer noch keiner installiert. Kann ich schriftlich belegen.

Schorsch hat geschrieben:Hier bei uns bist du stets der arme Einzelkämper, der Kausalität und anderes nachweisen muss...

So ist es.

Schorsch hat geschrieben:Dennoch es gibt Geschädigte die haben genug Geld und eine ruinierte Gesundheit, die ziehen einfach so ins Gefecht. Ich kann nur appellieren jeder soll seinen eigenen Fall prüfen und schauen, ob hier eine Klageoption besteht.

Von allgemeinen Aussagen wie grundsätzlich eh alles nicht möglich etc. halte ich überhaupt nichts. In meinen Rechtsvorlesungen als Ingenieur (Grundlagen Privatrecht / Umweltrecht) während des Studiums, lernte ich als erstes Gebot "Es kommt immer drauf an"...

Gruß Schorsch


Bei Dir sind also Kranke oder mit Fluorchinolone-Antibiotika-Geschädigte die Geld haben die besseren Patienen und Kläger. Typisch.
Das ist für mich ein ganz übler Ansatz - aber es gibt ja auch Privatpatienten die meinen sie sind was besseres im Krankensystem.
Da kann man nur den Kopf schütteln. Ich garantiere aber - wenn Ihr nicht eine Keimbehandlung wählt werdet die wenigsten wieder gesund.

Ich frage mich allen ernstes was Ihr mit dem Anliegen bezwecken wollt, dass keine Fluorchinolone mehr verordnet werden sollen und nur noch in Ausnahmen. Ihr habt echt keine Ahnung was es heißt Biofilme zu haben. Dann Frag mal Prof. Dr. Flemmig - ein weltweit anerkannter deutscher Fachmann Uni Duisburg-Essen zum Thema Biofilm. Und was ist die Stent-OP von Herrn S.Heuer - Biofilm und sonst nix - aber das hätte er ja Wissen müssen, als ehemaliger Borreliose-Forumsteilnehmer. Leute Ihr seit euch über die Dimension nicht im klaren. Manche aus dem Borreliose-Forum konnten ja nicht genug Antibiotika fressen. Die reisten ins Ausland um noch mehr zu bekommen. Ich könnte Namen nennen.

Alle hier Betroffenen hatten eine pathogene Keimbelastung im Darm und nicht nur einen Harnwegsinfekt, das kann man ja aus den Berichten lesen. Staphylokokken schlagen Löcher in die Darmschleimwand und dringen dort ein. Siehe im Anhang aus aktuellen Vorlesungen der Infektologie.

Übrigens ich kann wieder 20 km laufen - bin ja inzwischen erfahren nach 4 mal Behandlung mit den Fluorchinolonen.

Hier im Anhang siehst meine Therapie aus dem Jahre 2004 da habt Ihr alle noch in der lauen Sommernacht dem Mond zugeschaut.
Übrigens die Dosis war das 8-fache Menge der von DGE empfohlene täglichen Nahrungszufuhr in allem.

Damals nach 6 Monaten war der Spuck durch - doch weder ich noch meine HP-Therapeutin wußten, dass ich einen total geschädigten Darm mit Antibiotika-Resistenz ohne schützende Darmschleimwand habe aus einer Tennisarm-Op 2000 und sich hier folgend der AB-Anwendung Keime - wie auch Borrelien breit macht haben.

Keiner von euch spricht über die Herpes-Viren. Gerade diese EB-Viren werden durch das Antibiotika phatogen. Diese Viren flüchten bei der Anwendung von Antibiotika. Antibiotika wirkt ja nicht gegen Viren. Ist ein Biofilm vorhanden wird dieser Biofilm durch Fluchtverhalten der Keime aufgebrochen und die Keime kommen in den Blutkreislauf und das ist ein ganz entscheidendes Problem. So entstehen die Erkrankungsschübe. Ich hab das selbst gesteuert und somit kontrolliert ablaufen lassen. Dann gehen die Leukos und die Immunglobulien in den Keller. Kann ich alles belegen euch würdet die Augen aufgehen, denn ich wäre auch ein Fall Herzinfarkt bzw. Stent-Op geworden.

Und ich bin mir sicher, dass viele Betroffenen folgend noch ganz gravierende Keime durch Antibiotika-Resistenz und durch unsere verseuchte Nahrung plagen werden. Dem Dr. Pieper kannst mal sagen und einen Gruß von mir ausrichten - er ist in der Sache praktisch für mich ein Anfänger.

Auch einen Gruß an Dr. Bodo Kuklinski, die Mitochondriepatien werden durch die giftigen Pilztoxine aus dem Darm am Nacken, Hals und im Kopf verursacht besonders durch Gärung von Kohlehydraten (Zucker), weil die Verdauung nicht funktioniert. Das Gärung durch ausgewältes Gemüse machen keine Probleme. Mit Äth. Ölen gelöst und entgiftet und der Stiernacken und die Schmerzen sind weg.

Ich hör jetzt auf sonst muss ich dem Krawibi auch hier noch mal den Kopf waschen. Weil dem seine Panikmache keine Grundlage hat. Übrigens ich kann euch 60 Semester Medizin liefern. Nur nützt das nix, weil die Erkrankung nicht gelehrt wird, sonder nur die Verordnung, damit das Geschäft mit den Patienten anzukurbeln wird. Und so rennt jeder Betroffene von einem Facharzt zum nächsten und jeder findet nix oder doktert an dem Patienten herum und vor allem rechnet allen nutzlosen Standardmist mit der Krankenkasse ab.

Gruß Koriander
(ach übrigens mit der Einnahme von Koriander verschwinden die Toxine aus dem Kopf, wenn die Entgiftungsorgane funktionieren).
Dateianhänge
Staphy_Darm.pdf
(478.76 KiB) 405-mal heruntergeladen
Staphy_Darm.pdf
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Koriander
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6485

Beitragvon Koriander » 28.07.2018, 06:51

Floxigirl hat geschrieben:Servus,
ich bin recht neu hier.
Hat in diesem Forum schon mal einer erfolgreich gegen seinen Arzt geklagt?
LG Floxigirl


@ Floxigirl,
Wo denken Sie hin. Wenn Ihnen ein Arzt ein Medikament verordnet, sind sie immer noch selbst verantwortlich wenn Sie das einnehmen.
Ärzte dürfen alles - Frauen betäuben, sexuelle Handlungen vornehmen, behaupten Sie brauchen ein künstliches Ersatzteil usw.
Für Ihren Jahresgehalt von 130 Tsd. Euro machen die alles und es ist alles immer schön sauber gegen Regressansprüche abgesichert.

Fragen sie mal den Gesundheitsminister Spahn ob das Problem ihn juckt. Dieser Bundesregierung interessiert die Bevölkerung nicht.
Fragen Sie mal die DRV-Bund und erklären Sie die Erkrankung, da bekommen Sie vielleicht eine psychische Reha, aber keine Eingliederung in den Beruf oder in einen notwendigen geänderten Arbeitsplatz nicht. Dafür brauchen sie einen Arzt der dieser Behörde wieder was vorlügt.

Mein HA schreibt keinen Befund für einen Schwerbehindertenausweis, denn er müsste ja eingestehen, dass er mir das Medikament nicht geprüft verordnet hat und ich deshalb einen körperlichen Schaden habe, was jetzt zu der Schwerbehinderung führt. Kein Arzt gräbt sich selbst sein Grab und ich bin seit 50 Jahren mit Staphykokken resistent. Kein Arzt glaubt Dir wenn sie ihm sagen, das Medikament wirkt nicht, sondern hat mich geschädigt.

Gruß Koriander

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6487

Beitragvon Levoflox26 » 28.07.2018, 10:10

Hallo Koriander,
auf unsachlicher Ebene diskutiert es sich nicht sonderlich effektiv. Mit gegenseitigem Respekt klappt das besser. Und den verdient grundsätzlich jeder Mensch. Probleme haben wir alle bereits genug, da müssen wir uns nicht noch gegenseitig angehen. Wäre schön, wenn du dich dem anschließen könntest.
Danke.

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

gefloxt 10/2016 = 10 x 500mg Levo und 9/2017 = 5 x 250mg Levo
davor einige Male ohne Symptome Levo und mind. 1x Cipro

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6493

Beitragvon Krabiwi » 29.07.2018, 12:35

Koriander hat geschrieben:Und ich bin mir sicher, dass viele Betroffenen folgend noch ganz gravierende Keime durch Antibiotika-Resistenz und durch unsere verseuchte Nahrung plagen werden. Dem Dr. Pieper kannst mal sagen und einen Gruß von mir ausrichten - er ist in der Sache praktisch für mich ein Anfänger.

Auch einen Gruß an Dr. Bodo Kuklinski, die Mitochondriepatien werden durch die giftigen Pilztoxine aus dem Darm am Nacken, Hals und im Kopf verursacht besonders durch Gärung von Kohlehydraten (Zucker), weil die Verdauung nicht funktioniert. Das Gärung durch ausgewältes Gemüse machen keine Probleme. Mit Äth. Ölen gelöst und entgiftet und der Stiernacken und die Schmerzen sind weg.

Ich hör jetzt auf sonst muss ich dem Krawibi auch hier noch mal den Kopf waschen. Weil dem seine Panikmache keine Grundlage hat.


Es heißt Mitochondriopathie, stand bei den 60 Semestern Medizin offensichtlich nicht auf dem Lehrplan... "auch hier nochmal" Ich wüsste nicht, dass wir bereits das Vergnügen hatten, vielleicht mit einem deiner Zweitaccounts? Hast du außer Frust und billigstem Sarkasmus auch Argumente zu bieten? Dann leg mal los.


Koriander hat geschrieben:"Hier im Anhang siehst meine Therapie aus dem Jahre 2004 da habt Ihr alle noch in der lauen Sommernacht dem Mond zugeschaut.
Übrigens die Dosis war das 8-fache Menge der von DGE empfohlene täglichen Nahrungszufuhr in allem.

Damals nach 6 Monaten war der Spuck durch - doch weder ich noch meine HP-Therapeutin wußten, dass ich einen total geschädigten Darm mit Antibiotika-Resistenz ohne schützende Darmschleimwand habe aus einer Tennisarm-Op 2000 und sich hier folgend der AB-Anwendung Keime - wie auch Borrelien breit macht haben."


Eben, dank der konsequenten Anwendung der orthomolekularen Medizin und hochdosierten Ergänzung um die Mineral- u. Vitaminmängel zu beseitigen und die Selbstheilungskräfte des Körpers zu maximieren war der Spuk mit 6 Monaten recht schnell vorbei.

Anschließend bist du wahrscheinlich in alte Muster zurückgefallen, wurdest nachlässig und die Darmgeschichte hat dich eingeholt, dafür kann der Mineralkomplex ja wirklich nichts.

Bzgl. Darm hat deine Therapeutin aber gepennt, meine hat z.B. als erstes eine Stuhluntersuchung veranlasst, ich weiß somit genau wo meine individuellen Baustellen sind. Auch wenn Darmschäden ein großer Punkt sind, ist es unsinnig von deinem individuellen Einzelfall auf alle Fälle zu schließen, da gerade bei FC-Toxizität die Symptomatik äußert individuell und von Vorbelastungen abhängig ist. Außerdem ist Darmsanierung definitiv ein großes und wichtiges Thema im Forum.
Übersicht: viewtopic.php?f=35&t=749

„Was bringt den Doktor um sein Brot? (a) die Gesundheit und (b) der Tod. Drum hält der Arzt, auf dass er lebe, uns zwischen beidem in der Schwebe.“ (Eugen Roth)

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Schorsch
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6494

Beitragvon Schorsch » 29.07.2018, 17:17

Hallo Koriander,

aber auch an alle anderen Mitleser und Mitglieder unseres Forums.

Ich verlange, dass wir alle den Ton und die Aussagen hier im Forum entsprechend sachlich halten und auch die Inhalte der Themenbeiträge einen gewissen Sinn ergeben und nicht einfach irgendeine wahllose Aneinanderreihung von teils persönlichen und anderweitig provokanten Aussagen beinhaltet.

Das betrifft jetzt nicht nur konkret diesen Beitrag hier, dass gilt ab sofort global + grundsätzlich. Ich werde jeden nur einmal verwarnen, der sich hier im Ton vergreift oder einfach nur unsachlich unfreundlich rumstichelt und nur zu leeren inhaltslosen Beiträgen tendiert. Wenn das dann nicht endet, wird der User neben seinen Beiträgen einfach direkt gelöscht, denn er bringt uns und unsere Gemeinschaft nicht wirklich weiter. Sowas müllt nur die ohnehin schon schwer übersichtlichen Themen zu.
Dieses Forum bleibt eine sachliche Diskussionsplattform mit nettem Ton und kein wahllose indirekte oder direkte Proletenplattform, bei der man einfach nur frech und anmaßend andere angeht.
Wir alle brauchen inhaltlich bei gewissen Themen nie der absolut gleichen Meinung sein, es kann über alles sachlich diskutiert und ausgetauscht werden. Auch sind verschiedene Sichtweisen auf gewisse Themen vollkommend ok und gewünscht. Hier ist schließlich kein gleichgeschalteter Nazimob am Start.

Ab sofort ändern sich jedoch der Ton und die soziale Umgangsformen hier. Wenn ihr euch direkter und gröber angehen wollt und zu viel sinnlose Energie habt, nutzt ihr die PN. Das interessiert uns nicht. Aber hier im öffentlichen Bereich wahren wir ein sachliches + freundliches Bild.

Gruß Schorsch

Anbei noch meine inhaltliche Stellungnahme:

„Interessiert das den MDK. Es kommt doch schon immer mal darauf an, ob ich in einem Beschäftigungsverhältnis bin, ob ich krank gemeldet bin und der KK auf der Pelle liege, oder ob ich arbeitslos bin (Agentur für Arbeit - eigener Medizinischer Dienst, oder Hartz4 meist wie bei mir sich rausstellte kein medizinischer Dienst vorhanden (Optionskommune will ja nur Leute verwalten - sollte MDK seit 2011 haben doch 2015 war immer noch keiner installiert. Kann ich schriftlich belegen.“

Deine Kasse interessiert das zur Prüfung eines Behandlungsfehlers, diese beauftragt den MDK um einen entsprechenden Sachverhalt zu prüfen. Keiner möchte unnötige Kosten tragen weil gewisse, Doktoren sich nicht an ihre vorgegebenen Spielregeln halten und daher unnötige Risiken zur Gefährdung von Mensch und Gesundheit eingehen.

„Bei Dir sind also Kranke oder mit Fluorchinolone-Antibiotika-Geschädigte die Geld haben die besseren Patienen und Kläger. Typisch.
Das ist für mich ein ganz übler Ansatz - aber es gibt ja auch Privatpatienten die meinen sie sind was besseres im Krankensystem.
Da kann man nur den Kopf schütteln. Ich garantiere aber - wenn Ihr nicht eine Keimbehandlung wählt werdet die wenigsten wieder gesund.“

Was für ein Schwachsinn interpretierst du in meine Aussage rein? Nicht jeder Betroffene hat eine Rechtschutzversicherung oder genügend Ressourcen, um rechtlich aktiv zu werden. Diese Aussage ist vollkommend wertneutral und sagt nicht das FC Geschädigte die Geld haben die besseren Patienten sind. Wo bitte schön steht das geschrieben ? Bitte erst lesen + verstehen dann posten.

„Ich frage mich allen ernstes was Ihr mit dem Anliegen bezwecken wollt, dass keine Fluorchinolone mehr verordnet werden sollen und nur noch in Ausnahmen. Ihr habt echt keine Ahnung was es heißt Biofilme zu haben. Dann Frag mal Prof. Dr. Flemmig - ein weltweit anerkannter deutscher Fachmann Uni Duisburg-Essen zum Thema Biofilm. Und was ist die Stent-OP von Herrn S.Heuer - Biofilm und sonst nix - aber das hätte er ja Wissen müssen, als ehemaliger Borreliose-Forumsteilnehmer. Leute Ihr seit euch über die Dimension nicht im klaren. Manche aus dem Borreliose-Forum konnten ja nicht genug Antibiotika fressen. Die reisten ins Ausland um noch mehr zu bekommen. Ich könnte Namen nennen.“

Ganz einfach das diese risikoreichen Mittel absolut eingeschränkt eingesetzt werden, wie es sinnvoll und vertretbar ist und nicht bei einer banalen Infektion oder gar einer Verdachtsdiagnosen als Mittel erster Wahl verschrieben werden. Wenn du nicht dieser Meinung bist frage ich mich was du hier machst bei uns ?
Wenn du dann trotzdem Risiko unbedingt ein FC haben möchtest, kannst du es ja dennoch auf dein eigenes Risiko hin einfordern. Wichtig ist das der Rest der Volkswirtschaft langfristig gesund + arbeitsfähig bleibt.
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6495

Beitragvon Levoflox26 » 29.07.2018, 17:35

@Schorsch
Hat sich bei dir in Sachen Klage eigentlich schon etwas getan?

Wenn du heute schon aufgibst, wirst du nie wissen ob du es morgen geschafft hättest.

gefloxt 10/2016 = 10 x 500mg Levo und 9/2017 = 5 x 250mg Levo
davor einige Male ohne Symptome Levo und mind. 1x Cipro

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#6518

Beitragvon Floxigirl » 31.07.2018, 16:50

Koriander hat geschrieben:Mein HA schreibt keinen Befund für einen Schwerbehindertenausweis, denn er müsste ja eingestehen, dass er mir das Medikament nicht geprüft verordnet hat und ich deshalb einen körperlichen Schaden habe, was jetzt zu der Schwerbehinderung führt. Kein Arzt gräbt sich selbst sein Grab und ich bin seit 50 Jahren mit Staphykokken resistent. Kein Arzt glaubt Dir wenn sie ihm sagen, das Medikament wirkt nicht, sondern hat mich geschädigt.

Gruß Koriander


Hallo Koriander,

Man muss doch (soweit ich weiß) für einen Schwerbeschädigtenausweis den Grad der Behinderung durch einen Gutachter festlegen lassen, also nicht unbedingt durch den Hausarzt bzw. nur wenn der Hausarzt als Gutachter beauftragt wird. Mit einem neutralen und unbefangenen Gutachter hasst du eine reelle Chance.
Das mit dem HA hat den Hintergrund, dass er ohne Rücksprache mit seiner Berufshaftpflicht keine Schuld eingestehen darf. Er wird sich immer versuchen rauszuwinden....

LG Floxigirl
„Wenn behauptet wird, dass eine Substanz keine Nebenwirkung zeigt, so besteht der dringende Verdacht, dass sie auch keine Hauptwirkung hat.“
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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#16381

Beitragvon Koriander » 16.10.2019, 21:20

[quote="Maximus"]Hallo Koriander,

Beschwerden durch Ciprofloxacin können auch zeitversetzt nach Einnahme auftreten.

Ich habe Beschwerden durch Ciprofloxacin und Ofloxacin und zusätzlich noch einen Infekt im Kieferknochen.

D.h. 2 verschiedene Baustellen gleichzeitig, die aber nicht miteinander zusammen hängen.

Das kann bei dir auch so sein, dass es 2 oder sogar 3 Baustellen sind.

@ Maximus,

ich denke ich hab mein Problem gelöst. Dass die Fluorchinolone nur die Ursache sind oder sein können bezweifele ich jetzt mal ganz heftig.

Ich hate ja mit dem Antibiotika Fosfomycin auch diese ganze neurologischen Ausfälle. Ich bezweifel jetzt nach meiner gefundenen Lösung die von euch aufgestellten Ursachen. Die sind zwar in der Nennung zuteffend, aber mehr nicht weil sie doch immer unterschiedlich ausfallen.

Bei Dir @Maximus da ja dein Kieferknochen befallen ist, kann und gehe ich sehr sehr stark davon aus, dass Du auch diese Total Antibiotika, Säuren und Basenresistente Keime in die trägst.

Laut meiner gefundenen medizinischen Empfehlungen sind 4 Antibiotika für 6 Monate oder vielleicht auch über 2 Jahre notwendig.
Da sind wir doch wieder bei den Borreliose-Jüngern die über Jahre Antibiotika reingehauen haben und das Ergebnis war NULL.
Womöglich haben doch diese Jünger auch alle gepennt und nicht bemerkt, was die Antibiotika anrichten.

Nun laufen diese Leute am Stock, sind schwerstbehindert oder müssen hilflos von einem Arzt zum nächsten und niemand kennt die Lösung. Dabei ist die Lösung letztlich was die Wirkung gegen die Keime sein könnte so einfach, wenn man weis wie.

Diese Keime sind über das Blut so gut wie nicht festzustellen. Einzig und alleine helfen hier mindestens 4-5 Methoden und eine Anzucht die ca. 4 Wochen dauert. Und da macht kein Arzt mit. Das macht niemand. Wer soll das bezahlen. Für eine Biopsie benötigt man einen Chirurgen der nach den Leitlinien den Körper öffnen darf.

Bin seit April 2019 nachgewiesen und aufgezeichnet über inzwischen 2.000 km gelaufen.

Die Medizin hat mich geschädigt und sie ist nicht in der Lage die Ursache zu finden. Schon traurig. Und was die Medien verkünden ist doch alles genau so gedeckt, dass diese menschlich und körperlichen Schicklsale wie normale Kollateralschäden abgehandelt werden.

Man muss nur in den ganz alten Büchern und Unterlagen stöbern, denn die Ärzte und Wissenschaftler von früher die hatten Wissen im Kopf und lebten nicht von der abrechenbaren Apperatemedizin sondern vom Heilungserfolg.

Gruß Korinander
Zuletzt geändert von Koriander am 16.10.2019, 21:24, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Klage gegen den Arzt (Behandlungsfehler / Sorgfaltspflichtverletzung)

#18897

Beitragvon Schorsch » 04.02.2020, 19:50

Hallo,

anbei ein aktueller Artikel der Rheinischen Ärztezeitung im Bezug auf laufende Behandlungsfehlerklagen (Indikationsmissachtung) und den Aussagen der Gutachter.

Hier wird klar, das insbesondere eine solide Dokumentation und Patientenakte unerlässlich ist. Das dies äußerst schwierig und ein Teufelskreis ist, ist jedem Floxi klar. Dennoch gibt es Ärzte wie Dr. Pieper die zweifelsfrei ordentlich dokumentieren, zudem werden insbesondere bei bildgebenden Beweisen (Sehnen- / Muskelrissen) etc. die Nachweise teils unbestreitbar. Man darf sich als Patient allerdings nie blind verlassen und muss und sollte hier stets achtsam sein, das Dokumentationen wahrheitsgemäß und später mit Bezug sinnvoll auswertbar sind.

Gruß Schorsch
Dateianhänge
Rheinische_Ärztezeitung-Behandlungsfehler_2020.01.032.pdf
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Rheinische_Ärztezeitung-Behandlungsfehler_2020.01.032.pdf
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Zuletzt geändert von Schorsch am 05.02.2020, 10:56, insgesamt 2-mal geändert.
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