Hallo,
anbei ein interessanter Artikel des Gesundheitstipps (Schweizer Stiftung Warentest für Medikamente).
Interessant ist die Aussage, dass die Hersteller wohl verpflichtet werden sollen vor Dauerhaften Schäden zu warnen.
Ich kann nur zur Klage gegen die Hersteller aufrufen. Denn die Erkenntnis das es zu dauerhaften Schäden kommen kann, ist diesen schon länger bekannt. In den USA gab es erfolgreiche Herstellerklagen gegen Johnson Johnson (Levofloxacin) mit Entschädigungszahlungen s. Thema: http://www.fluorchinolone-forum.de/view ... f=38&t=271
Dir FDA hat mit FQAD ein offizielles Krankheitsbild etabliert für dauerhaft Fluorchinolongeschädigte:
https://en.wikipedia.org/wiki/Fluoroqui ... disability
Also jeder Flox der ein kausal Medizinischen Zusammenhang dokumentiert nachweisen kann und langfristige + dauerhafte Schäden hat, kann und sollte hier unbedingt aktiv vorgehen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung sollte man über ein Anwaltskanzlei die Sachlage prüfen und eine Klage einreichen. Kanzleiempfehlungen von Spiegel und ARD war stets die Kanzlei Heynemann in Berlin. Dieser macht auch Pharmaklagen. Insbesondere bei Levofloxacin kann das meiner Meinung nach erhöhtere Erfolgsaussichten haben. Denn der Rote Brief existiert seit 2012, seit dem ist es offensichtlich bekannt was diese Mittel anrichten. Die im BPZ angegeben lapidare Formulierung kann in seltenen Fällen zu NW kommen ist somit Betrug am Patienten. Hätte dieser diese stichhaltigen Information über den Herstellern und Behörden wohl klaren schwerwiegenden Nebenwirkungen gehabt, hätte er sicherlich ein anderes Mittel eingefordert.
Gruß Schorsch
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Flyer über die Gefahren von Fluorchinolon-Antibiotika für Patienten, Betroffene,
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Stiftung_Warentest_Schweiz: Gesunde Menschen krank gemacht
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Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015
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