"Fluoracetamid sowie Pentachlorphenol und seine Salze und Ester wurden nicht als Wirkstoffe in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (6) bzw. in Anhang I, IA oder IB der Richtlinie 98/8/EG aufgenommen, so dass diese Wirkstoffe nicht als Pestizide verwendet werden dürfen. Daher ist die Einfuhr von Fluoracetamid und Pentachlorphenol und seiner Salze und Ester zur Verwendung als Pestizide verboten."
(http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 32009D0966)
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Fluoracetat / Fluoracetamid ist in Europa ein nicht erlaubtes Pestizid
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