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Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

Nie-mehr-FCH
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Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#3880

Beitragvon Nie-mehr-FCH » 19.02.2018, 16:34

Hallo zusammen, ich stehe mit meinem „Fall“ noch ganz am Anfang – gehe erst in Kürze zum Arzt, um alles zu besprechen. Ich habe gelesen, dass empfohlen wird, die Krankenkasse sofort einzubinden. Ich frage mich aber, welche Folgen das haben könnte:
Wenn die Krankenkasse über den MDK ein für uns kostenloses Gutachten beauftragt und dieses Gutachten dann besagt, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, kann sich die Krankenkasse doch möglicherweise auch darauf berufen, dass nicht sie die Folgekosten der Erkrankung zu tragen hat, sondern der Verursacher. Und wer das auszufechten hat, ist ja dann wohl klar… Auf der Website heißt es dann, wenn ein Vergleich mit dem Verursacher nicht möglich sei, könne man auch den Rechtsweg über ein Klageverfahren einschlagen, wobei dazu dann anwaltliche Vertretung empfohlen wird; das klingt nicht gerade nach "die Krankenkasse kümmert sich darum". Muss sie ja auch nicht unbedingt, aber wichtig wäre mir zu wissen, dass sie mir dann auch keine Behandlung auf ihre Kosten verweigert, wenn es Erkrankungen sind, die auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen sind.
Meine Bedenken sind, wie gesagt, dass die Krankenkasse nach einem „positiven“ Gutachten des MDK sagt: „Nein – für die Folgekosten dieser Erkrankung sind wir nicht zuständig. Die müssen Sie selber beim Verursacher eintreiben – von uns gibt es dann dafür leider nichts mehr“. Mag sein, dass ich da falsch liege und Krankenkassen auf jeden Fall und immer zahlen müssen. Aber überall, wo das Wort „-Versicherung“ dahintersteht, bin ich äußerst skeptisch, weil Versicherungen ja in der Regel alles versuchen, um sich um Leistungen zu drücken. Vielleicht ist das bei Krankenkassen ja auch so. Weiß da jemand mehr? Ich würde nämlich im befürchteten Fall dann definitiv lieber nicht die Krankenkasse informieren, sondern nur mit meinem Arzt sprechen und überlegen, wie es weitergeht. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, die ich dann falls nötig in Anspruch nehmen würde und die hier auch ganz sicher eintreten müsste (ja – auch eine „-Versicherung“, aber hier dürfte unstreitig sein, dass das ein Schadensfall für die Rechtsschutzversicherung ist). Aber zuerst einmal muss ich jetzt mit meinem Arzt sprechen.
Wäre nur gut, dieses Thema (ob es wirklich hilfreich ist, die Krankenkasse zu informieren wegen eines Gutachtens) in Bezug auf die Frage der Verpflichtung zur Kostenübernahme bei durch Dritte verursachten Schäden näher zu beleuchten. Ich würde mich jedenfalls wohler fühlen, wenn ich hier Klarheit hätte.
Danke und viele Grüße von: Nie-mehr-FCH!

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Schorsch
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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#3881

Beitragvon Schorsch » 19.02.2018, 17:45

Hallo Nie-mehr-FC,

informiere deine KK. Du hast hier keine Nachteile. Die KK managt das komplett losgelöst von deiner privaten Klage. Auch muss die KK immer sämtliche Kosten übernehmen und du musst nix selbst eintreiben. Es ist aber von Vorteil, wenn du die Kasse gleich mit einbindest und diese wie ein Sparringspartner Ihrerseits die Haftpflicht des Arztes im Bezug auf den Behandlungsfehler regulieren lässt. Das bietet dir nur Vorteile und keine Nachteile. Denn als erstes muß der Behandlungsfehler überhaupt erst nachgewiesen werden und das ist es nicht leicht als FC-Geschädigter (Stichwort: Kausalität + schwer darzustellende Schäden). Daher ist es wichtig hier möglichst Unterstützung zu haben, weshalb die KK mit MDK dir deutlich Vorteile bietet. Deine KK unterstützt quasi dein Anliegen ist aber völlig eigenständig und losgelöst.

Auch die Rentenversicherung sollte man stets mit einbinden und informieren, wenn z.B. eine Rehamaßnahme oder sogar eine durch den Schaden verursachte Erwerbsminderung vorliegt. Es gibt hierzu dann bei Reha oder Erwerbsminderungsantrag ein Vorformular wie bei einem Unfall.
Umso mehr hier in die gleiche Richtung geht, um so mehr Klarheit und Rückendeckung hast du im Streitfall. Du brauchst ohnehin ein Gutachten ohne das kannst du nämlich gar nichts erwirken. Daher ist das MDK Gutachten über eine KK sinnvoll als Einstieg.

Gruß Schorsch
Levofloxacin zwei Tage je 500 mg Kapsel im Juli 2015

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Maximus
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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#3882

Beitragvon Maximus » 19.02.2018, 17:48

Hallo Nie-mehr-FC,

ich schließe mich den Ausführungen von Schorsch an.

Die Rechtsschutzversicherung zahlt i.d.R. nur dann, wenn das Begehren bzw. die Klage "Aussicht auf Erfolg" hat (siehe in den AGB's).

Die Aussicht auf Erfolg ist zu bejahen, wenn eine abschließende Gesamtbewertung (Med. Gutachten) zum Ergebnis gelangt,
dass ein grober Behandlungsfehler vorliegt.

Die Krankenkassen sollen die Versicherten unterstützen, damit sie eine abschließende Gesamtbewertung (Med. Gutachten) erhalten,
siehe dazu auch § 66 SGB V.

Die Leistungsbeschränkung und der Leistungsausschluss der Krankenkassen sind in § 52 SGB V und 52a SGB V geregelt.

Hiernach sind Krankenkassen nicht berechtigt Versicherte von Leistungen auszuschließen oder Leistungen zu beschränken aufgrund
von ärztlichen Behandlungsfehlern. Ein solcher Fall ist mir auch bislang nicht bekannt.

Gruß
Maximus

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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#3883

Beitragvon Nie-mehr-FCH » 20.02.2018, 08:29

Hallo Schorsch und Maximus, herzlichen Dank für die Aufklärung. Dann werde ich das wohl auch so in Angriff nehmen. War mir nur recht unsicher gewesen.

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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7269

Beitragvon Nie-mehr-FCH » 17.09.2018, 18:05

Hallo zusammen, Nachdem ich nun völlig aus heiterem Himmel auch noch eine beidseitige Lungenembolie erlitten ( und nur mit sehr viel Glück überlebt) habe, obwohl ich nachweislich keinerlei Risikogruppe angehöre und die Ärzte in der Klinik insofern völlig ratlos waren, ist für mich nun wirklich der Grenzpunkt erreicht. Ich habe zwar noch auf der Intensivstation den Verdacht gehegt, dass das möglicherweise ja auch eine Nebenwirkung von Ciprofloxacin sein könnte und habe dann auch entsprechend im Internet recherchiert und war fündig geworden ("kann Blutgerinnsel verursachen und dadurch auch eine Lungenembolie auslösen") - aber dreimal darf man raten, wie die Ärzte in der Klinik darauf reagiert haben, als ich das berichtet habe... Nein -
kann nicht sein, auch wenn das als Nebenwirkungen angegeben wäre, wäre das eher, weil... (bla-bla-bla).

Jedenfalls werde ich jetzt umgehend bei der Krankenkasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes anfordern und wollte aber auch noch hier in der Runde fragen, ob bereits jemand mit einem Rechtsanwalt zusammenarbeitet und insofern einen empfehlen könnte. Alleine ist das ja letztlich wohl nicht zu schaffen und außerdem habe ich ja eine Rechtsschutzversicherung.
Vielen Dank für Hinweise, und schönen Abend allen!

Karlken
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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7271

Beitragvon Karlken » 17.09.2018, 19:48

Hallo Nie-mehr-FCH
Ich möchte dir nur noch ans Herz legen deine Rechtsschutzversicherung
rauszusuchen und die AGB sowie den Leistungsumfang zu überprüfen!
Nicht das du dahingehend Schiffbruch erleidest.
Wie du schon erwähnt hast: Versicherungen zahlen nicht so gerne ;)

m.f.G
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Levofloxacin 30.04. - 03.05.2018 je Tag 1x500mg

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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7274

Beitragvon Maximus » 17.09.2018, 20:58

Hallo Nie-mehr-FCH,

eine beidseitige Lungenembolie....ich bin sprachlos und fassungslos, das tut mir sehr Leid.

Deinen Verdacht, dass Flox ist die Ursache teile ich zu 100 %.

In den ersten Wochen postflox habe ich viel Flüssigkeit über die Niere verloren . Als Folge davon
kann das Blut eindicken und es können sich im Extremfall Blutgerinnsel bilden.

Dass das tatsächlich passiert ist mir neu.

Die wasser- und salzretinierenden Hormone (ADH, Aldosteron) sind bei mir erhöht, d.h. der Körper
versucht Wasser und Elektrolyte und insbesondere Natrium zurückzuhalten, was dem Körper aber nicht
so richtig gelingt.

Warum ist unklar. Möglicherweise existiert ein weiteres noch unbekanntes Hormon , dass den Flüssigkeitshaushalt steuert.

Aber auch Schwitzen und Durchfall führen zu wasser- und salz Verlusten.

Ich rate daher zu einer Ernährung die reichlich Salz beinhaltet (+Magnesium) verbunden mit reichlich Flüssigkeit und
das täglich.

Blutverdünner allein werden das Problem nicht lösen, denn ursächlich ist m.E. ein durch Flox gestörter Flüssigkeitshaushalt.

Gruß
Maximus

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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7301

Beitragvon Nie-mehr-FCH » 18.09.2018, 18:50

Hallo Maximus, laut Nebenwirkungs-Info, die ich im Internet recherchiert hatte, können bei Einnahme von Ciprofloxacin Blutgerinnsel entstehen durch Veränderung des Blutbildes (also z.B. zu viele Thrombozyten) und infolgedessen kann es dann natürlich zur Lungenembolie kommen, wenn sich vom Blutgerinnsel etwas ablöst und - wie bei mir - in die Lungenarterien gelangt. Es kann auch ins Herz gelangen oder wohl auch ins Gehirn. Da weiß man echt nicht, was man sich aussuchen sollte... (schwarzer Humor - den braucht man auch bei dieser ganzen Sache).

Noch eine Frage: Was muss man eigentlich der Krankenkasse vorlegen mit dem Antrag auf ein MDK Gutachten? Beschreibt man einfach nur den Fall, den Ablauf und die Vorwürfe und begründet diese, oder sollte man oder muss man auch gleich diverse vorhandene Arztbriefe und Befunde vorlegen?
Ich nehme das jetzt definitiv in Angriff, wie erwähnt hat mir die Lungenembolie, die mich fast das Leben gekostet hat und außerdem ja auch ihre Auswirkungen gezeigt hat und noch zeigt, den letzten Anstoß gegeben.
Danke für eure Antworten, und schönen Abend!

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Maximus
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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7303

Beitragvon Maximus » 18.09.2018, 19:56

Hallo Nie-mehr-FCH,

vielen Dank für deine Recherche.

Veränderungen des Blutbildes also zu viele Thrombozyten stehen im Vordergrund und ja infolgedessen kann sich eine
Lungenembolie oder ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt entwickeln.

Ja, dann helfen nur Thrombozytenaggregationshemmer (Blutverdünner).

---------------------------

Zum Thema Behandlungsfehler :

Prinzipell reicht zunächst ein Schreiben an die Krankenkasse mit folgenden Inhalt :

Absender : Name, Anschrift........

An Krankenkasse ......................

Datum........

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich sie bitten, mich bei der Geltendmachung von Behandlungsfehlern gem. § 66 SGB V
zu unterstützen.

Ich Bitte Sie insbesondere ein MDK Gutachten einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen

....................
Unterschrift

-----------------------------

Die Krankenkasse wird darauf regieren , z.b. mit Zusendung von Formularen zum Ausfüllen und anschließend
den MDK beauftragen ein Gutachten zu erstatten.

Gruß
Maximus
Zuletzt geändert von Maximus am 25.09.2018, 20:51, insgesamt 3-mal geändert.

Nie-mehr-FCH
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Re: Bedenken wegen Krankenkasseninformation...

#7304

Beitragvon Nie-mehr-FCH » 18.09.2018, 20:14

Herzlichen Dank, Maximus!


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